Zahnarztbesuch, voher zum Hausarzt?

  • Hallo TT-User,


    nach neuen Regelungen unserer "Frau Gesundheitsministerin" soll man ja bevor man zu einem z.B. Orthopäden geht erst den Hausarzt aufsuchen. Dieser soll eine Überweisung ausstellen, mit der man dann den jeweiligen Facharzt aufsuchen kann.


    Ich hoffe ich habe es soweit richtig verstanden... :)


    Was ist nun, wenn ich Zahnschmerzen habe? "Darf" ich dann direkt zum Zahnarzt, oder gibt es auch hierfür eine Überweisung? Ein Freund von mir meint, ich müsste erst den Hausarzt aufsuchen. Früher ( also bevor es die Versichertenkarten gab ) wäre das auch so gewesen ( woran ich mich aber nicht errinnern kann ).


    Kann mir einer weiterhelfen?


    Viele Grüße,
    thorty

  • Ich bin noch nie zum Hausarzt, bevor ich zum Zahnarzt gegangen bin. Das kann ich mir nicht vorstellen. Macht ja auch wenig Sinn.


    Hab aber etwas gefunden:
    http://www.wdr.de/themen/gesun…ipps_fuer_patienten.jhtml


    Zitat

    Denn jeder Facharztbesuch, den der Versicherte tätigt, ohne eine Überweisung vom Hausarzt zu haben, schlägt - nach derzeitigem Stand - mit zehn Euro zu Buche,


    Vielleicht kann uns da Dent-Man was dazu schreiben ?


    Weil in diesem Jahr war ich noch nicht beim Arzt. Also das macht mich nun auch etwas stutzig.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Würde mich bei der Regierung und den Reformen nicht wundern !:D Vielleicht muss der Hausarzt erstmal sein Glück versuchen, bevor Du zum Zahnarzt darfst...


    Und nicht die 10€ für den Arztbesuch vergessen (oder ist das noch nicht durch ?)....:D


    Wann führt man hier endlich ein, das sich jeder privat versichern kann ???:confused:

  • Hi,


    dann kann ich mit unserem Pferd ja auch erst zum Hausarzt, bevor ich den Facharzt ---> Tierarzt aufsuchen darf... :)


    Aber nun mal im Ernst: ich kann doch nicht zum Hausarzt wegen Zahnbeschwerden. Wie soll der sehen, ob ein Nerv entzündet ist, ob ich ein "Löchsken" im Zahn habe......



    Gruß
    thorty

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream

    Wann führt man hier endlich ein, das sich jeder privat versichern kann ???:confused:


    hallo,


    kannst du... gar kein problem... nur aus der gesetzlichen kv kommst du nicht raus...*g

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    hallo,


    kannst du... gar kein problem... nur aus der gesetzlichen kv kommst du nicht raus...*g


    Ich schon ;)


    Ich denke Du weisst auch was ich meine.;)

  • Allgemeinmedizin und Zahnmedizin werden getrennt berechnet,
    d. h. der Hausarzt hat nichts mi Deinen Zähnen zu tun, obwol er dürfte...
    aber wenn Du zum Kieferorthopäden, oder zum Kieferchirurgen willst, kann es sein dass Du vorher zum hHauszahnarzt musst.


    Aber erstmal die Bälle flach halten, noch ist nichts beschlossen, noch ist nichts Gesetz, noch ist alles beim Alten.



    In Zukunft kann jeder sein Zahnersatzrisiko privat versichern.
    Zahnersatz wird aus der gesetzlichen KV ausgegliedert :(

  • Zitat

    Original geschrieben von Dent-Man
    In Zukunft kann jeder sein Zahnersatzrisiko privat versichern.
    Zahnersatz wird aus der gesetzlichen KV ausgegliedert :(


    Die zahlen ja eh nichts: Mir wurde vor kurzem mein letzter Milchzahn gezogen, da kein Bleibender nachkam. - Die Kasse will, dass ich mit ner Brücke die beiden Nachbarzähne kaputt mache; am Implantat zahlen die keinen Cent. :flop:

  • Also nach meinem Stand zahlen die auch bei einer Bruecke nicht viel dazu , bzw du musst einen grossen Teil noch aus eigener Tasche zahlen....


    Dann kommt noch die Verblendung der Zähne ( falls es im Sichtfeld ist beim REDEN und dich persönlich stört ) denn laut KV ist Gold guenstiger als die Verblendung weiss jetzt selber nicht so genau ob es aus Keramik oder Kunststoff ist da muss man wohl den DentMan fragen.


    Auf jeden Fall ist es keine guenstige Sache!


    Hab da meine eigenen persönlichen Erfahrungen mit einer Bruecke machen muessen!

    16610LV

  • oecher
    Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zur Implantat-Versorgung dazuzahlen, und da nur für die auf die Implanate aufgeschraubten Kronen und Brücken. Implantate selbst kommen in der gesetzlichen KK nicht vor, d. h. gehören nicht zu den Vertragsleistungen.
    In Deinem Fall (Nichtanlage, bei hoffentlich kariesfreien Nahbarzähnen) macht es Sinn ein Gutachten zu verlagen, und dabei auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn Mund und Kieferheilkunde zu verweisen.
    Dieser Dachverband, der die Richlinien für korrekte Behandlungsweisen vorgibt, empfiehlt in solchen Fällen wie (vermutlich) Deinem, eine Implantatversorgung.
    Nur wie gesagt, die KK zahlt dann ausschließlich den sichtbaren Zahnersatz, das Implantat (bzw. Implntieren) zahlst Du selber.


    mastaplan2k2
    Laut V Buch Sozialgesetzgebung zahlt die KK 50% der notwendigen Versorgung, bzw bei gut geführtem Bonusheft 65%.
    Nicht notwendig sind Verblendungen im nichtsichtbaren Bereich. Notwendig ist aber auch kein Gold, d.h. bezahlt wird soenanntes Nichtedelmetall, d.h. Edelstahl.
    D.h. Zusätzliche Verblendungen, und edles Metall zahlst Du selbst.


    Verblendungen sind heutzutage aus Dentalkeramik, Kunststoff ist nicht mehr zeitgemäß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!