Beitragserhöhung Krankenkasse und Kündigung...

  • kenne mich da nicht ganz aus, aber es ist doch auch nach dem neuen Krankenkassenrecht so, dass ich bei Beitragserhöhung direkt wechseln kann? Meine Kasse hat nämlich jetzt innerhalb von zwölf Monaten zum zweiten Mal erhöht, das ist mir dann doch zuviel.


    Kann Krankenkassenhopping eigentlich Nachteile mit sich bringen?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Re: Beitragserhöhung Krankenkasse und Kündigung...


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    (...)
    Kann Krankenkassenhopping eigentlich Nachteile mit sich bringen?


    Nein - ausser, dass Du jedesmal eine neue Karte bekommst und Du sowie Dein Arbeitgeber einen Mehraufwand haben.


    Nach Bekanntgabe der Beitragssatzerhöhung durch Deine Krankenkasse hast Du ein 6-Wöchiges Sonderkündigungsrecht, innerhalb dieser Frist die Kündigung bei Deiner KK eingehen muss. Mit der Kündigungsbestätigung kannst Du in eine andere KK eintreten.


    Nach Ablauf der normalen Kündigungsfrist (IMHO 6 Wochen zum Monatsende) wird dann die neue KK "aktiv".


    KK-Wechsel kannst Du bei einer Beitragssatzerhöhung so oft wie Du willst durchziehen (Ich hatte die letzten 5 Jahre 4 verschiedene KKn), unter normalen Umständen alle 18 Monate.



    Stefan

  • Nur der Vollständigkeit halber:


    Bei einer Beitragserhöhung durch Deine bisherige Kasse ist ein Wechsel im Rahmen Deines Sonderkündigungsrechtes mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich.


    Dieses Sonderkündigungsrecht hast Du übrigens nicht, wenn die Beitragsanpassung im Rahmen einer Verschmelzung Deiner Krankenkasse mit einer zweiten Kasse geschieht.


    Dieses und die Beitragssätze aller Kassen in Deutschland, sowie Antragsformulare für die meisten Kassen findest Du hier.


    cu


    NoTeen

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