Es gibt ein neues Urteil des AG Giessen:
Mieter sind lt. AG Giessen nicht verpflichtet, Wohnraum während der Mietzeit zu renovieren.
Schönheitsreparaturklauseln sind entgegen bisheriger Rechtssprechung unwirksam.
Aktenzeichen: AZ 48-MC533/01
Das Urteil wird weitreichende Folgen haben...
Quelle: Aktueller Stern (Printausgabe)
Ich hätte das Urteil gern. Falls es jemand besorgen könnte....
Grüße
Schrapnell