Haftpflichtschaden Handy

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Könnte dafür eventuell die Hausrat greifen? Kenn mich da nicht so aus...


    Zitat

    Hausratversicherung:
    Manchmal tut's schon die normale Hausratversicherung. Allerdings nur, wenn das Handy bei einem Einbruchdiebstahl (gilt nicht fürs Auto) oder einem Überfall abhanden kommt. Nicht abgedeckt ist hingegen ein einfacher Diebstahl (zum Beipiel durch einen Taschendieb) - das Handy muss schon vom Gürtel abgerissen werden oder durch Gewaltandrohung geraubt worden sein.


    Quelle:


    http://www.xonio.com


    Also die Hausrat zahlt Dir nichts. War ja kein Einbruch oder Diebstahl.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Ich meine auch wenn die Oma nicht im gleichen Haus wohnt tritt die Haftpflicht nicht in Kraft und wenn das Handy auf dem Boden lag oder so, dann hast du auch schlechte chancen, da es kein regelgerechter Aufbewahrungsort ist.




    MFG Max:)

  • EDIT by SG:


    Was jeder wie formuliert o.ä., ist seine persönliche Sache.


    Wir werden hier aber sicher keine Ermunterungen zum Versicherungsbetrug stehen lassen.

  • @ Dexter


    und genau das ist Betrug. Eine Versicherung ist nicht wie ein Sparschwein wo man einzahlt und wenn man Geld braucht nimmt man es sich. Die Versicherung wird nach den für deinen Vertrag gültigen Bedingungen, die du ja schon bei Vertragsabschluß kanntest, bezahlen. Alles was sich nicht so zugetragen hat braucht sie auch nicht bezahlen.


    Leider denken die meisten so. Daraus folgt doch nur, daß die Beiträge zwangsläufig weiter steigen.


    cyberman

  • @SG


    Ich wollte hier bestimmt keinen ermuntern, ich habe eher von mir selber gesprochen, weil es bei mir auch aktuell ist. Und jeder, der 1+1 zusammenzählen kann, braucht für sowas keinen Denkanstoss...


    Aber wie du meinst.


    cyberman


    Glaub mir, die Versicherungen kassieren immer noch viel zu viel, und die Beiträge steigen bestimmt nicht, weil ein paar Leute ihre Handys oder Digicams ..ach, ist ja egal. Vom Grund her hast du Recht, klar..ist für mich aber trotzem Auslegungssache.

  • Also um mal eines klarzustellen: Ich will hier weder die Versicherung betrügen, noch Kapital daraus schlagen!!!
    Ich will lediglich meinen Schaden ersetzt und mir dann ein neues kaufen. Ich war sehr zufrieden damit und würde das gleiche wieder anschaffen.
    Und nun nochmal der Sachverhalt: Hab bei meiner Oma (wohnt NICHT im gleichen Haushalt UND hat ihre eigene Privathaftpflicht) Holz gemacht und mein Handy war drinnen; es hat geklingelt und sie wollte es mir bringen. Da ist es Ihr runtergefallen und sie ist draufgetreten. ENDE


    Hätte nicht gedacht über was Ihr da so alles spekuliert :-)
    Wollte nur wissen ob, und welche Erfahrungen Ihr mit so einem Fall gemacht
    habt.
    wäre für weitere SACHDIENLICHE Hinweise sehr dankbar


    mfg

  • Also ohne hier grossartig Werbung zu machen oder so...aber es geht hier ja um Erfahrungswerte:


    Ich hatte bei der Signal/Iduna ne Haftpflicht und die haben von meinem damaligen 8310 nur den von mir bezahlten Preis ersetzt! (~100 €)


    Die Allianz hat für mein kaputtes 7650 (Ja....ich liebe kleine Kinder, denen du das Handy in die Hand drückst damit sie ruhig sind und es dann als Schnuller missbrauchen) damals den Neuwert ohne Vertrag gekriegt! (Waren damals ~ 650 €)


    Bye


    Tom


    Ps: Der Deutsche Herold...naja...die zahlen nie...nichtmal bei einem Blitzschaden!

  • Was ist eigentlich der 'Wiederbeschaffungswert' bei einem subventionierten handy? Das was man ursprünglich dafür gezahlt hat kann es ja nicht sein, denn den rest zahlt man immerhin über den vertrag. Genaugenommen wäre der Wiederbeschaffungswert der Preis für ein Gerät ohne Anmeldung. Wie seht ihr das?

    !ND - E71

  • Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Genaugenommen wäre der Wiederbeschaffungswert der Preis für ein Gerät ohne Anmeldung.


    ... welches genauso "alt" ist.


    skydiver510:
    Bei welcher Versicherung ist deine Oma? Viele Versicherungen haben direkte Schadensabteilungen, die du als Kunde auch direkt kontaktieren kannst, wenn dein Berater etwas "komisch" ist.


    Wenn es deiner Oma aus der Hand gefallen und sie dann draufgetreten ist, sollte es keine Probleme mit der Haftpflicht geben.

  • Es wird der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung gezahlt.
    Dein Gerät ist gebraucht und somit wird nicht mehr der Neupreis gezahlt, sondern das was die Geräte auf dem freien Markt Wert sind.
    Es werden mehrere Angebote verglichen und daraus der Durchschnittswert ermittelt.
    Du solltest die Police Deiner Oma durchsehen, denn ältere Policen haften nicht bei Schäden innerhalb der Familie.
    Bei neueren Policen werden solche Schäden übernommen.
    Da ich bei einer Versicherung arbeite empfehle ich Dir, eine Bestätigung vom Händler zu besorgen in der bescheinigt wird das der Betrag mit einem Mobilfunkvertrag Subventioniert wurde und der Preis ohne bzw der Wiederbeschaffungswert höher liegt.

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