Kündigung nicht angekommen. Rechtslage?

  • Hallo Leute,


    was kann ich da machen?


    Habe fristgerecht meine Kündigung fürs Fitness Center abgeschickt.
    Nachdem ich dann, nach meinem Urlaub, wieder im Fitness Center war
    wurde mir vom Leiter (meines Fitness-Centers) gesagt, dass


    1. die Kündigung nicht angekommen sei
    2. das dort öfters Post verloren geht, weil dort viele Geschäfte die
    gleiche Hausnummer haben (->"Aushilfspostbote")
    3. die Frist jetzt vorbei ist, aber er das regeln wird


    Ein paar Tage später (=heute) bekomme ich einen Brief von deren Verwaltung,
    dass die Sache deren Rechtsabteilung übergeben wird. Gleichzeitig bestätigen die mir eine Kündigung: für Ende 2004 (also ein Jahr später).


    Muss ich jetzt wirklich noch 1 Jahr dort bleiben?
    Wie sieht die Rechtslage aus?
    Was würdet ihr tun?


    Vielen Dank!


    Alex

  • Also solche Dinge würde ich per Einschreiben machen, persönlich abgeben und den Erhalt quittieren lassen oder deutlich vor der Kündigungsfrist abschicken und um eine Kündigungsbestätigung bitten (damit man immer noch genug Zeit hat, um auch so zu kündigen).


    Ohne Einschreiben sieht die Rechtslage ziemlich mau aus (IMHO)

  • Korrekt, der Kündigende muss im Zweifel nachweisen können, dass er die Kündigung tatsächlich ausgeprochen hat.


    Ohne Nachweis siehts demzufolge schlecht aus.


    Da hilft nur, diese Sache als Lebenserfahrung zu verbuchen und fertig ;).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Drohen


    kann auch helfen.


    Einfach mit Verbraucherberatung und so weiter drohen, hilft in vielen Fällen.
    Manche Firmen unterschlagen die Kündigung einfach.


    Oder eben einfach Lastschrift stornieren und nix mehr zahlen, daß hilft auch.


    Und eben in dem Laden laut werden, da die Publikumsverkehr haben hilft lautes Miesmachen auch dabei aus sowas rauszukommen.


    Und ob im Fitnessstudio 1 Jahresverträge rechtens sind????

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: Drohen


    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Oder eben einfach Lastschrift stornieren und nix mehr zahlen, daß hilft auch.

    Spitzen-Tip. :rolleyes:


    Das hilft vor allem dahingehend, dass man angemahnt und in Verzug gesetzt wird und die Stornogebühren zusätzlich tragen muss.


    *kopfschüttel*

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Kommt


    drauf an mit wem man es zu tun hat - gibt genug Fälle wo man damit durchkommt.


    Und grade Läden wie Fitnesscenter sind auf Mund zu Mundprpaganda und gute öffentliche Meinung angewiesen. Erstmal ein netter Brief mit der Drohung deren Verhalten öffentlich zu machen hilft da meistens Wunder.


    Mit der Methode hat ich schon einige Male Erfolg, grade wenn es sich um angeblich nicht zugestellte Kündigungen gehandelt hat.

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  • Stillschweigende Verlängerung des Vertrages:
    Häufig findet sich im Kleingedruckten die Klausel, dass sich der Vertrag stillschweigend um weitere sechs Monate verlängert, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Klauseln wirksam sind. BGH (AZ: XII ZR 193/95). Auch das OLG Celle hat in seinem Urteil (AZ: 13 U 38/94) solche Klauseln für rechtens erklärt. Daher der Tipp, wer weiss, dass er das Angebot für nur sechs Monate bzw. ein Jahr nutzen möchte, sollte entweder einvernehmlich mit dem Studio die Verlängerungsklausel streichen oder gleich nach Vertragsschluss wieder die Kündigung aussprechen. Fraglich ist, wie es bei einer stillschweigenden Verlängerung von mehr als sechs Monaten aussieht, denn diese Frage hat der BGH im oben genannte Urteil offen gelassen. In einem weiteren Urtei hat der BGH jedoch entschieden, dass eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr rechtens ist. Diese Ansicht wird aber nicht immer von allen Gerichten geteilt. Es gibt Gerichte, die eine stillschweigende Verlängerung um jeweils 12 Monate für unwirksam erklärt haben, denn "hier kollidiere einerseits das schutzwürdige Interesse des Sportlers mit dem Interesse des Sportstudios an einer stillschweigenden Laufzeitverlängerung." Daraus folgt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung solche Klauseln für zulässig hält, der Sportler bei einer Klage aber auch auf einen Richter treffen kann, der anderer Ansicht ist. Somit liegt ein nicht unerhebliches Prozessrisiko vor, sollten Sie sich für eine Klage entscheiden !


    Kündigungsfristen:
    Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen - sie reichen von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten. Die meisten Gerichtsurteile sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken - pochen Sie jedoch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98).


    Sollten Sie einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen haben kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die beträgt je nach Qualifizierung des Vertrages als Dienst- oder Mietvertrag, ein oder drei Monate, wobei wie oben erwähnt, sie auf die einmonatige Kündigungsfrist bestehen sollten, da dies auch von den meisten Gerichten so gesehen wird.


    Der Zusatz, der eine Kündigung "per Einschreiben" vorschreibt ist rechtswidrig. Zwar kann der Betreiber eine schriftliche Kündigung verlangen, jede weitere Erschwernis ist aber unwirksam. Aus eigenem Interesse sollten Sie die Kündigung jedoch per Einschreiben schicken oder sich die Abgabe im Fitnessstudio bestätigen lassen, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen.


    Quelle:
    http://www.verbraucher-urteile…r/sportstudiocontent.html


    Gruß
    db

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