Hallo.
A hatte einen Rechtsstreit mit B.
Es ging vor Gericht und es wurden einige Zeugen gehört.
B wurde verurteilt und das Gericht wollte wegen der erdrückenden Beweislage nicht weitere Zeugen hören.
Nun fordert der Anwalt von B die nichtgehörten Zeugen auf (schriftlich) dennoch eine Zeugenaussage (schriftlich) ihm zu geben. Darf er das? Müssen die Zeugen dem nachkommen?
Ich denke, B versucht in Revision zu gehen. (hier ist doch die Frist 4 Wochen, oder?)
Vielen Dank für Eure Tipps
Grüße SpeedTriple
P.S.: Ich bin nicht B
P.S.S.: Der Anwalt von A ist gerade in Urlaub ![]()