Wer kann mir das Rückgaberecht genau erklären?

  • Hi,


    wie funktioniert das 14-tägige Rückgaberecht bei Online-Shops genau. Problem: Habe eine Digi-Cam bei einem Versender bestellt und die kommt zu spät an. Brauchte sie heute, kommt aber wohl erst Montag oder später, obwohl sie verfügbar war und vor 4 Tagen in den Versand gegangen sein soll. Musste jetzt ein Ausweichgeschenk kaufen und will die Cam nicht mehr.


    Das Packet muss ich annehmen. Das habe ich irgendwo mal gelesen. Muss ich es auch öffnen? Die OVP öffnen? Wer übernimmt die Versandkosten für den Rücktransport? Geht das immer unproblematisch und ist das bei allen Händlern gleich. Oder können manche ihre AGBs in diesem Punkt ändern.


    Habe übrigens mit Kreditkarte bezahlt.


    Thx


    Frank

    Tom Tech Racing Team

  • Du schreibst einfach dem Haendler (alternativ per Telefon), dass Du die Ware zurueckgeben willst - warum, ist vollkommen egal. Daraufhin sagt er Dir, wohin Du sie schicken sollst und wie Du an Dein Geld kommst (also Zurueckueberweisung, oder im Falle von Nachname Ueberweisung). Ab einem Warenwert von IIRC 40 Euro zahlt er die gesamten Kosten, d.h. Du muesstest +/- Null aus der Sache rauskommen.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Du kannst die Kamera ohne Begründung zurückgeben, die 14-Tages Frist beginnt mit Annahme des Paketes.


    Bedingung für die Rücknahme ohne Wertausgleich ist allerdings ein wiederverkaufsfähiger Zustand, sprich originalverpackte Ware. (Ausgeschlossen davon sind defekte Waren, deren Defekt sich erst bei der Inbetriebnahme feststellen lässt)


    Erkundige Dich aber vorher anhand der AGB des Händlers, wie die Rückgabe vonstatten geht. Die Abwicklung ist teilw. unterschiedlich. Oft musst Du die Rückgabe per Fax, Brief, E-Mail oder telefonisch ankündigen, das weitere Vorgehen wird Dir dann mitgeteilt. Meist musst Du die Ware zurückschicken, bei einem Warenwert über 40 € hat der Verkäufer die Versandkosten bei Privatpersonen zu übernehmen. Manche Shops lassen die Ware auch vom Paketdienst abholen.


    Wie gesagt also, erst mal in Kontakt mit dem Shopbetreiber treten und Deine Rückgabe ankündigen und die Vorgehensweise klären.


    Die Rückerstattung erfolgt meist in Form eines Verrechnungsschecks. Deine KK wird also normal mit dem Betrag belastet. Eine Rücklastschrift kostet den Zahlungsempfänger nur unnötig Geld.


    Edit:
    http://www.versandhandelsrecht.de ist sehr hilfreich bzgl. zum Fernabsatzgesetz auftretenden Fragen.



    Stefan

  • Warum muß er das Paket annehmen? Gibt es da einen Grund für?


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Warum muß er das Paket annehmen? Gibt es da einen Grund für?


    Bd,C


    OK, müssen ist vielleicht etwas unpassend. Aber der Empfänger sollte das Paket annehmen, da die meisten Shops auf eine vorige Ankündigug (auch aus von mir oben genannten Gründen) der Rücksendung bestehen.


    Um sich unnötige Scherereien und dem Händler unnötige Kosten zu ersparen, sollte man also den korrekten Weg gehen.



    Stefan

  • Hier sollte ein einfaches Telefonat Klärung bringen, evtl. unterstützt durch ein Fax.
    Das erspart dem Kunden die Portokosten und den Weg zum Paketdienst. Außerdem ist die Rücklieferung dann außerhalb des Verantwortungsbereiches des Kunden.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Hier sollte ein einfaches Telefonat Klärung bringen, evtl. unterstützt durch ein Fax.
    Das erspart dem Kunden die Portokosten und den Weg zum Paketdienst. Außerdem ist die Rücklieferung dann außerhalb des Verantwortungsbereiches des Kunden.


    Bess dehmnäx,
    Carsten


    Klar - wenn Du im Vorfeld schon weisst, dass Du das Paket nicht annimmst und dem Händler die Gründe mitteilst, wäre es möglich. Allerdings sind die Portokosten für den Händler in dem Fall IMHO höher, da die Ware unfrei zurückgeht.


    Ich musste neulich für ein unfrei versandtes Paket 11,70 € als Empfänger bezahlen, statt 6,70 € für den Versender.



    Stefan

  • Würde das Paket bei einer Annahmeverweigerung nicht kostenlos dem Absender zugestellt werden?


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    OK, müssen ist vielleicht etwas unpassend. Aber der Empfänger sollte das Paket annehmen


    Nee, Nee. Das stimmt schon. Der Verkäufer MUß die Ware wieder annehmen. Das besagt das am 1.1.2002 in Kraft getretene Fernabsatzgesetz §§312b ff. BGB.
    Das besagt, dass der Kunde, da er beim Kauf übers Netz die Ware nicht begutachten und prüfen kann, ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben kann. Der Verkäufer muß dann den Preis zurückerstatten. Wertminderung ist im Falle von Benutzung der Waren oder Zeitwertverlust möglich.
    Wer die Kosten des Transportes in so einem Falle übernimmt kann der Verkäufer entscheiden, sofern es in seinen AGB steht.

    Service-Anfragen telefonisch oder per Mail! Mail: service @ 24mobile .de
    24service GmbH | Hallerstraße 76 | 20146 Hamburg | Tel.: 040-605900315 Fax: 040-605900349
    HRB 107628 Amtsgericht Hamburg | Geschäftsführer: Thorsten Piontek | UST-ID: DE263358814

  • Zitat

    Original geschrieben von vesat
    Nee, Nee. Das stimmt schon. Der Verkäufer MUß die Ware wieder annehmen. Das besagt das am 1.1.2002 in Kraft getretene Fernabsatzgesetz §§312b ff. BGB.
    Das besagt, dass der Kunde, da er beim Kauf übers Netz die Ware nicht begutachten und prüfen kann, ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben kann. Der Verkäufer muß dann den Preis zurückerstatten. Wertminderung ist im Falle von Benutzung der Waren oder Zeitwertverlust möglich.
    Wer die Kosten des Transportes in so einem Falle übernimmt kann der Verkäufer entscheiden, sofern es in seinen AGB steht.


    Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr (zumindest ist es nicht mehr gültig). Seit einiger Zeit stehen die entsprechenden Regelungen im BGB.


    Der Verkäufer kann nicht frei entscheiden, wer die Kosten der Rücksendung übernimmt. Ab einem bestimmten Betrag, IMHO 40 EUR, muss der Besteller von Versandkosten für die Rücksendung freigehalten werden. IMHO darf der Verkäufer aber die Versandform festlegen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!