Anzeige wegen angeblich nicht zugeschicktem Datenkabel!?

  • @ A.Kordis


    Trotzdem würd ich an Deiner Stelle die Sache ausfechten. Alleine die Tatsache, das er ohne Vorwarnung Anzeige erstattet läßt den Käufer schon sehr unseriös aussehen. Wenn Du ihm jetzt auch noch das Geld rücküberweist fühlt er sich nur bestätigt und macht es beim nächsten genauso. Da heißt es IMHO wehret den Anfängen. Solchen Leuten muß man die Kante zeigen.


    Gruß,


    Tom

    Nutze den Tag


    Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom_le_ours
    (...)Solchen Leuten muß man die Kante zeigen.


    Gruß,


    Tom


    Die Anwaltskosten sollten für den Kläger "Kante" genug sein.


    Selbst bei der Polizei kann er versichern, die Ware versandt zu haben und die Rückerstattung des Kaufpreises des Friedens willens vornehmen. Auch bei der Rückforderung von Geldbeträgen gibt es gewisse Regeln, an die man sich halten muss (Mahnen, Fristen setzen).


    Bei diesem Streitwert wird sowieso kein Staatsanwalt der Welt Anklage erheben.


    Man muss doch nicht immer stur auf das eigene Recht bestehen. Sollen sich doch andere die Zeit und das Geld nehmen, solchen Personen auf den Schwanz zu treten. Die ganze Sache unter "Lebenserfahrung" abheften und gut is.



    Also: Bring´ die Angelegenheit mit Würde zuende und versende zukünftig auch noch so kleinen Scheiss versichert oder als Einschreiben.



    Stefan

  • A.Kordis
    Wie sieht es mit Deinen Ebay-Bewertungen aus? Wenn Du zb. knapp 100 % positive Bewertungen hast wird es sehr schwer Dir Betrug zu unterstellen (vor allem bei dem geringen Betrag), da Du ja die anderen Auktionen nachweislich immer sauber über die Bühne gebracht hast. Wenn Du diesbezüglich ne reine Weste hast würde ich die Bewertungen ausdrucken und zur Vernehmung mitnehmen. Zahlen würde ich pers. erstmal nicht.

    Gruß
    berlibaerchen

  • @ Stefan


    Und warum soll man so einem Knilch, der es ja laut Deiner Aussage garnicht wert ist soviel Zeit zu investieren, auch noch 10 Euro in den Allerwertesten schieben? Der nächstbeste Obdachlose auf Kordis`Weg morgen zur Polizei hätte den Zehner mit Sicherheit eher verdient als dieser Ebaytyp.


    Wenn A.Kordis eidesstattlich versichert, das er´s abgeschickt hat ist die Sache für Ihn gegessen. Da brauch er doch wohl nicht auch noch 10 Euro zurück überweisen.


    Gruß,


    Tom

    Nutze den Tag


    Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."


  • Was ist denn nun, wenn er die Ware tatsächlich nicht erhalten hat? Dem Kläger wird hier ständig Betrug bzw. Unterschlagung vorgeworfen. Aber auch dort sollte im umgekehrten Fall gelten: "In dubio pro reo"


    Es gibt immer zwei Versionen einer Geschichte von zwei verschiedenen Personen. Wir wissen ja nichteinmal genau, was überhaupt vorgefallen ist, ob und wie oft er die nicht erhaltene Ware angemahnt hat etc.
    Sicher glauben wir hier A. Kordis mehr als dem unbekannten Kläger - aber jeder lässt sich selbst im besten Licht dastehen. (Nicht falsch verstehen.)



    Klar - wahrscheinlich ist er "raus", wenn er die Absendung der Ware eidesstattlich versichert. Die Scherereien hat er aber trotzdem und mit dem einen Besuch bei der Polizei wird´s nicht getan sein.



    Und "so ein Scheiss" (R. Völler) wegen 13,00 €? Nicht wirklich.



    Letztendlich muss jeder selbst wissen, was er tut - ich hätte in so einem Fall den Betrag einfach zurücküberwiesen und die Sache wäre erledigt gewesen.



    Stefan

  • Stefan
    sicher kann man das von beiden Seiten sehen. Ich pers. sichere mich bei jeder Auktion ab in dem ich immer vers. Paket anbiete und mit reinschreibe, daß ich auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auch per Päckchen versende, in dem Fall aber das Versandrisiko zu Lasten des Käufers geht. Wenn dann einer meint Porto sparen zu müßen ist es sein Problem wenn was nicht ankommt. Bei Handys zb. mache ich vor dem Versenden Fotos von jeder Handyseite + Tageszeitung vom Versandtag, hatte schonmal so einen Pen*er der mir hinterher unterstellt hat das Display wäre völlig verkratzt :mad: Das Foto dann per Mail geschickt und ich habe nie wieder was von dem gehört... Nützlich ist auch ein Zeuge beim Verpacken/Abschicken, leider nicht immer möglich.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Es besteht die Möglichkeit, den Verlust der Postsendung über den Weg der Anzeige aufzuklären.


    Das ist vollkommender Quatsch. Man kann keinen Brief oder ein Päckchen nachverfolgen, da diese Sendungen keine eindeutigen Identnummern haben.


    Das geht lediglich bei Einschreiben oder versicherten Paketen, da diesen eine eindeutige Identnummer zugeordnet wird.


    Wäre er zu einem Anwalt gegangen, hätte dieser Anwalt ihn sofort aufgeklärt, das er da keine rechtlichen Chancen hat, da der Kläger nicht eindeutig beweisen kann, das er den Brief bekommen hat.

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