Garantie von Ericsson

  • Zitat

    Original geschrieben von --> Q <--
    Konklusion: Ich bekomm das Gerät von w-support zurück, bezahl den Kostenvoranschlag und hab keine Chance das gerät ohne weitere Kosten reparieren zu lassen.:flop:


    Wieso soll es denn nicht möglich sein, es ohne weitere Kosten reparieren zu lassen? :confused:


    Wenn es Deiner Ansicht nach kein normaler Verschleiss ist, dann muss der Händler dafür innerhalb der 2 Jahre geradestehen!

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Naja, ob es SEINER ANSICHT nach kein normaler Verschleiß ist, ist zunächst mal nicht relevant. Hätte im Zweifel ein Gericht zu klären, wenn der Händler gegenteiliger Ansicht ist. Dieser bin ich übrigens auch - er sagt ja selbst, daß er das Gerät intensiv benutzt hat. Unter diesen Umständen nach 1 1/2 Jahren zu unterstellen, ein Defekt am Klappenmechanismus sei schon von Anfang an dagewesen, wäre dreist, weit hergeholt und würde vom Händler wohl völlig zu recht bestritten werden. Ein Fall wie dieser ist zur Abwechslung mal ein schönes Beispiel dafür, warum der Gesetzgeber diese Beweislastumkehr überhaupt festgelegt hat. Damit soll nämlich gerade eben das verhindert werden, was viele Händler damals, als die Verlängerung auf 2 Jahre anstand, befürchteten: Nämlich daß Kunden nach 23 Monaten mit abgetakelten, muchtigen Geräten auf der Matte stehen und ihr Zeugs kostenlos repariert haben wollen. Für genau solche Fälle wie diesen hier ist die gesetzliche Gewährleistung eben genau NICHT da!

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wenn offensichtlich keine Fremdeinwirkung, welche über den normalen Gebrauch hinausgeht, stattgefunden hat oder nachweisbar ist, dann sollte zugunsten des Verbrauchers eine Gewährleistungsleistung drin sein. Selbst eine intensive Benutzung eines Mobiltelefons über 6 Monate hinaus sollte dieses nicht derart "beschädigen".


    Leider hat der Verbraucher ja nicht die technischen Möglichkeiten, dies fundiert zu belegen. Die Beweislastumkehr darf nicht dazu genutzt werden, um den Verbraucher pauschal auf den Gerichtsweg bzw. den des Sachverständigengutachtens zu verweisen. Damit würde es sich der Händler zu leicht machen. Es erfordert zumindest auch eine nach den Möglichkeiten des Händlers technische/optische Überprüfung, bevor er Gewährleistungsansprüche ablehnt. Sollte er sich nach einer Überprüfung immer noch sträuben, dann ist es oft eine Sache der Abwägung finanzieller Risiken und dem aktuellen Marktwert des Geräts, ob man sich auf einen Rechtsstreit einlässt, bei dem die Beweislastumkehr den Verbraucher in Vorleistung zwingt. Denn die hieraus entstandenen zustätzlichen Kosten für ein Sachverständigengutachten, sowie die Gerichtskosten muss der Händler im Falle eines Unterliegens tragen!


    BigBlue007:


    Mir ist es schon oft passiert, dass genau nach 13 oder 14 Monaten ein technisches Gerät den Dienst versagt hat, trotz ordnungsgemäßer und normaler Benutzung. Nach dem alten Gewährleistungsrecht bin ich dann oft auf dem defekten Ding sitzen geblieben. Es gibt immer wieder leider sogenannte "Sollbruchstellen", die die Lebensdauer eines Geräts massiv herabsetzen.
    Der Gesetzgeber wollte mit dem neuen Gewährleistungsrecht diesem Missstand ein Ende setzen und hat die Frist auf 2 Jahre erhöht. Nach dem neuen Gewährleistungsrecht werden die Händler nun gezwungen, schon aus eigenem Interesse heraus nur qualitativ hochwertige Ware anzubieten, indirekt werden die Hersteller damit gezwungen, qualitativ hochwertige Ware auf den Markt zu werfen...

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Das ein Gerät nach anderthalb Jahren mir den Dienst verweigert sehe ich nicht als hinnehmbar an. Ich hatte das Gerät völlig normal benutzt, d.h. immer dabei gehabt, ist ja ein MOBILtelefon, die PDA Klappe auf und zu gemacht weil ich den Organizer nutzen wollte und eben damit telefoniert. Klar ist es auch einige male heruntergefallen, dies muss meines erachtens ein Mobiltelefon aber aushalten.


    Heute kam der Brief von w-support:


    Austausch Displayboard wird veranschlagt, 182,70€. Ist ja klar das ich das Gerät nicht reparieren lasse sondern nun ein defektes zurückbekomm und noch 21,48€ Überprüfungspauschale bezahlen muss.


    Besonders Kundenorientiert empfinde ich die die Gesetzeslage nicht. Wenn bei einem Auto nach drei Jahren die Tür abfällt ist sicherlich klargestellt, das ein Materialfehler vorliegt und dies von Beginn an. In mienem Fall ist der Streitwert allerdings so gering, das sich jegliche Bemühung, bzw Begutachtung nicht lohnt.


    Echt schade das der Austausch eines Pfennigartikels mein R380s dem Tode weiht.

  • Re: Garantie von Ericsson


    Zitat

    Original geschrieben von --> Q <--
    Hatte am 25.07.2002 ein R380s gekauft, auf meiner rechnung ist vermerkt das eine 2 Jährige Garantie besteht.


    Na dann würde ich mich bei dem Händler schadlos halten. Schließlich kannst du ja nichts dafür, wenn du in gutem Glauben dieser ausdrücklichen Zusage, die du auch noch schriftlich vom Händler hast, vertraut hast. Ich denke nicht, dass du verpflichtet bist, diese Information (2 Jahre Ericsson-Garantie) von dir aus nochmals zu überprüfen, bevor du es in die Reparatur gibst.


    EDIT: Für das Fehlen dieser nicht vorhandenen zugesicherten Eigenschaft (2 Jahre Garantie) hat IMHO ganz klar der Händler gerade zu stehen. An deiner Stelle würde ich dem Händler mal einen kleinen netten Brief zukommen lassen mit der Reparaturrechnung drin und einer kurzen juristischen Ausführung (sollte ein Anwalt sich vorher angeschaut haben). Wieso solltest du auch nicht auf dein Recht bestehen?

  • Re: Re: Garantie von Ericsson


    Zitat

    Original geschrieben von Snake
    . Wieso solltest du auch nicht auf dein Recht bestehen?


    Weil ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und sich der Streitwert unter meiner Schmerzgrenze hält. Desweiteren bleibt das Problem der Beweislast.

  • Versteh ich nicht; wieso bleibt bei einer zugesicherten Garantie das Problem der Beweislast? Du musst ja nicht vor Gericht gehen, dem Händler einfach zu sagen, dass man im Recht ist, sollte als Versuch normalerweise schon reichen

  • eviltom:


    Deine Einschätzung, was der Gesetzgeber erreichen wollte, ist nicht korrekt. Wie ich bereits ausführte, ist er einen Mittelweg gegangen, der nicht, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht, den schwarzen Peter ausschließlich beim Kunden läßt. Er hat die Gewährleistung zwar von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert, hat aber mit der Einschränkung in Form der Beweislastumkehr gleichzeitig dafür Sorge getragen (und zwar absolut bewußt und gewollt), daß Verschleißreparaturen - und um eine solche handelt es sich hier - eben NICHT durch die Gewährleistung abgedeckt sind.


    Mit der aktuellen Regelung trägt der Gesetzgeber einerseits dem Umstand Rechnung, daß ein Gegenstand - gleich welcher Art - für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ohne Reparatur funktionieren muß. Andererseits trägt er aber auch dem Umstand Rechnung, daß es nach z.B. 23 Monaten durchaus hinzunehmen ist, daß ein Gebrauchsgegenstand einen Verschleiß aufweist und repariert werden muß. Und zwar kostenpflichtig. Diesem Umstand trägt er dadurch Rechnung, daß er festgelegt hat, daß sich die Gewährleistung eben ganz klar nur auf solche Fehler bezieht, die bereits bei der Auslieferung des Gegenstands vorhanden waren. Die Beweislastfrage in den ersten 6 Monaten ist quasi ein Entgegenkommen gegenüber dem Verbraucher, so daß er durch die Nivellierung der Gesetzeslage zur Gewährleistung nicht schlechter dasteht als vorher. Ohne diese Beweislast beim Verkäufer wäre das nämlich so gewesen - trotz Verlängerung der Frist. Denn nach der alten Regelung gabs zwar nur 6 Monate, aber hier war alles abgedeckt, egal ob nun Fehler, die schon beim Kauf vorhanden waren, oder solche, die sich erst - z.B. eben auch durch Verschleiß - innerhalb der 6 Monate ergaben.


    Und wenn ich jetzt höre, daß > Q < das Teil mehrere Male hat runterfallen lassen, dann ist die Diskussion an dieser Stelle für jeden, der seriös diskutieren will, wohl allerspätestens zu ende. Denn ein Handy muß es ganz klar NICHT abkönnen, ein paar Mal runterzufallen.


    > Q <, Du wirst für die Reparatur zahlen müssen. Das ist absolut richtig so und auch im Sinne der Gesetzeslage. Eine Sache ist auf der anderen Seite dann allerdings doch wieder richtig: Wie snake bereits ausführte, hat der Händler in der Tat einen Fehler gemacht, als er Dir schriftlich eine 2-jährige Herstellergarantie versprochen hat. Das steht ihm zwar gar nicht zu - weder das mit den 2 Jahren (weil schlichtweg falsch), noch überhaupt in irgendeiner Form Zusagen bzgl. der Herstellergarantie zu machen. Aber da er es nun einmal gemacht hat, muß er jetzt in der Tat selbst dafür geradestehen und diese von ihm zugesicherte Leistung erbringen. Insofern könntest Du - jedenfalls IMHO - dann doch nochmal Glück haben...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich sehe das exakt so wie BigBlue007.
    Der Klappmechanismus und alle damit verbundenen Teile sind Verschleißteile, die je nach Gebrauch früher oder später verschleißen und ihrer Funktion versagen werden.
    Ein ganz natürlicher Vorgang!


    Selbst wenn bei einem Auto nach drei Jahren die Tür abfallen würde, müßte der Kunde diesen Schaden zahlen. Wobei hier aber die Wahrscheinlichkeit groß wäre, dass der Hersteller sich aufgrund der Außergewähnlichkeit dieses Schadens mehr oder weniger kulant zeigt.



    Jungs und Mädels, bei diesem R380 geht es um Verschleiß ! Etwas anderes wäre evtl. der KN-Bug oder ein elektronischer Fehler.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • >>Und wenn ich jetzt höre, daß > Q < das Teil mehrere Male hat runterfallen lassen, dann ist die Diskussion an dieser Stelle für jeden, der seriös diskutieren will, wohl allerspätestens zu ende. Denn ein Handy muß es ganz klar NICHT abkönnen, ein paar Mal runterzufallen. <<

    Ich denke eher, dass an dieser Stelle die Diskussion genau weiter geht. Um deinen dogmatischen Schreibstil fortzuführen, ist ja wohl jedem klar das ein Handy unter dem Gesichtspunkt des alltäglichen Gebrauchs konstruiert wird. Wenn dies nicht so wäre hätte Ericsson nicht schon seit Jahren einen Magnesiumrahmen in ihre Telefone verbauen müssen. Das ein Telefon mal herunterfällt sehe ich als normal an und wenn das Material dies nicht in der Lage ist abzufedern ohne Beschädigung zu nehmen ist das handy nicht alltagstauglich.


    Was meinen Garantiefall betrifft werde ich nach den Informationen die ich hier gewonnen habe einen sachlichen Brief an meinen Verkäufer senden. Sollte er sich querstellen, was er allem Anschein nach macht, da er mir solche
    LINKs schickt, werd ich ich mir wohl ein neues Phone kaufen müssen:D .

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