Transportversicherung bei Post Paketen - Was muss die Post zahlen?

  • Hallo,


    habe eine Frage zu der Transportversicherung von Post Paketen. Diese sind ja standardmäßig bis 500 Euro versichert. Nun mein Problem: Ich habe letztens einen Tacho verschickt. Nun ist das Teil aber mit einer total gesprungenen Scheibe angekommen. Na super. Damit gleich das nächste Problem: Die Scheiben gibts nicht einzeln sondern immer nur komplett als Tacho... hmmm. Die Post will sich nun angeblich mit mir in Verbindung setzen, weil das ja versichert war. Noch als kleine Erläuterung: Das Teil sollte wieder zu mir zurückkommen (nein, ich habe es nicht weggeschickt, um den km Stand ändern zu lassen, soviel vorweg! Aber die Erklärung wäre für die meisten zu langweilig und zu technisch, deswegen lasse ich sie einfach weg - ist ja egal).


    Aber wie wollen die nun den Wert festsetzen? Habe das Teil zwar bei eBay ersteigert, aber das muss ja die Post nicht wissen ;) Nein im Ernst, immerhin müssen die mir doch zumindest einen Wiederbeschaffungswert bezahlen, oder nicht? Ich will ja wieder so ein Teil haben! Oder zahlt die Post den Neupreis? Wie läuft das ab? Die haben sich nur aufgeschrieben, was für ein Teil das nicht, aber nichtmal die genaue Teilenummer oder ähnliches. Und der Empfänger hat ihn wieder mitnehmen dürfen.


    Hat jemand Erfahrungen mit sowas und kann mich ein wenig aufklären?

  • Hi !


    Also ,ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Handy :D


    Habe es Preiswert gebraucht gekauft , Versichert als Paket verschickt ,und das Paket kam weg !
    Habe dann direkt auf dem Postamt verlustanzeige aufgegeben , dort den Neupreis des Handys und Alter,Gewicht,etc. angegeben ,bekam dann noch ein Formular zugeschickt ,welches ich Ausgefüllt direkt zurückgeschickt habe .


    Dann Rief mich ein Netter Herr von der POst an , Teilte mir mit ,das Sie aufgrund der Fehlenden Rechnung nur den Betrag von .: XX euro Zahlen könnten ,womit ich mich Einverstanden erklärte ,den der Betrag lag 50,-- Euro über dem Preis ,den ich Bezahlt hatte :top:


    Na ja ,aber der ganze Ärger ,die Lauferei und Warterei ...


    Also ,ich würde immer nur den Neupreis des Artikels angeben !

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Also ich hab stets die E-Mails von ebay ausgedruckt und die dann zur Post bzw. DHL geschickt. Anhand deren und der Empfängeradresse konnte ich den Wert nachweisen und habe problemlos den entsprechenden Betrag erstattet bekommen.

    In Search of Sunrise

  • Das Problem ist, dass ich so ein Teil erstens schwer wieder finde (is n ganz bestimmter) und dass ich den auf eBay unwahrscheinlich zu dem gleichen Preis wieder kriegen werde (eher teurer). Bis jetzt hat die Post sich allerdings noch nicht gemeldet.


    Der Schaden wurde schon am Dienstag bei denen gemeldet. Hmmm...

  • Ich hatte mal folgenden Fall: Vertragsverlängerung stand an und so hab ich ein 6510 für 1 Euro abgegriffen. Diese dann wurde dann versteigert (für ca 200 Euro). Paket kam weg - danke liebe Post, denn ich hab den Fall geschildert und erklärt, dass ich mehr als 1 Euro wiederhaben möchte. Hab mir dann bei einem Händler ein "gutes" Angebot für einen vertragsfreien Kauf des Telefons besorgt (350 Euro) und das hat die Post dann auch überwiesen.
    Hört sich nach nem gutem Geschäft an - was in der Summe auch noch war, aber den Ärger, den ich persönlich hatte (Dokumente verschwunden, und und und) wünsch ich keinem und der machte die Sache zu einer unendlichen Geschichte...das hat sich -das mag mir sicher nicht jeder glauben, aber es war- über ca. 8 Wochen hingezogen... :(


    Gruß Frank

  • Ich könnt durchdrehen. Hab heute noch nen Brief bekommen:


    "Eine Haftung für diese Sendung nicht möglich, da nach unseren AGB ... die Verpackung von Sendungen dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein muss, dass die Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden können. Darüber hinaus ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und ggf. durch Füllstoffe zu ergänzen. Dies war nach unseren Überprüfungen nicht der Fall. Da der äußere Zustand der Sendung unversehrt ist, kann die Beschädigung nicht auf dem Transportweg entstanden sein"


    Die kriegen noch was von mir zu hören! Das ist ein absoluter Witz! Erstens mal war die Verpackung nur wenige Zentimeter kleiner als die Original Verpackung, die VW für die Teile nimmt. Soviel mal zum Thema "herausfallen". Zudem habe ich das Teil noch schön dick mit dieser Luftpolster Folie eingewickelt. Und der Rest wurde mit Zeitungspapier aufgefüllt. Nur weil das Paket äußerlich keinen Schaden hat, soll die Post nicht schuld sein??? Man kann so ein Teil auch herumwerfen, ohne dass gleich der Karton dabei beschädigt wird....


    Arg... ich hab ja so einen Hass auf die Post jetzt ... Die kriegen noch einen bösen Brief von mir... :flop:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!