Hallo !
Habe mal eine Frage Bezüglich des Mietrechts :
Wir haben im Februar eine Wohnung ( 100 qm , Fußgängerzone) gemietet ,und der Vermieter hat im Mietvertrag schriftlich zugesichert ,das in den nächsten Fünf Jahren keine kündigung wegen Eigenbedarf erfolgt !
Nun möchte unser Vermieter diese Wohnung gerne Verkaufen (leider für uns zu Teuer) . Wie Verhält es sich denn bei dem eventuellen Wohnungskäufer ? Muß dieser sich auch an diese Vertragsklausel halten , oder könnte uns der Potentielle Käufer eventuell auch wegen Eigenbedarf vor ablauf dieser 5 Jahre Kündigen ?
Ich Weiß , " Kauf bricht nicht Miete " ,aber wir wollen uns diesbezüglich nur Sicher gehen !
Danke im voraus für Eure Antworten !
Gruß
Kay