Bayern ohne Grundgesetz?!

  • Hallo,


    habe zufällig beim Durchblättern eines GG-Kommentars im Vorwort gelesen, dass das Grundgesetz 1949 von Bayern abegelehnt und bis heute nicht anerkannt wurde.
    Nun hab ich BWL studiert und da lag der Schwerpunkt der Rechtsausbildung nun eindeutig auf der zivilrechtlichen Seite, aber irgendwie kommt mir das spanisch vor... dann dürften die Bayern ja z.Bsp. nie das Bundesverfassungsgericht anrufen etc.
    Wer hat in Ö-Recht aufgepasst und kann was dazu sagen?
    Gibt doch bestimmt eine juristische Finte!?


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • bin jetzt in der 13. und hatte das thema gerade in geschichte.
    es stimmt dass bayern als einziges gegen das grundgesetz gestimmt hat, aber das ist scheissegal gewesen. die anderen haben alle dafür gestimmt und deshalb hat auch bayern seit damals das grundgesetz.

  • Liebe Leute,


    und sebbi insbesondere: Ich will Dir jetzt mal nichts in Abrede stellen, aber ein Studium der Betriebswirtschaftslehre sollte doch auch zur Recherche befähigen.


    Schon alleine auf http://www.bayern.de nachzuschlagen hätte gereicht, um Deine Frage hinreichend zu beantworten und auch noch auf die Besonderheit des bayerischen Staates (Freistaat) aufmerksam zu machen.


    Zitat

    http://www.bayern.landtag.de/l…_A-Z.html?m=186#Freistaat


    In heutiger Sichtweise wird der Begriff „Freistaat Bayern“ als Inbegriff bayerischer Föderalismuspolitik und als Ausdruck eigener Identität, Geschichte und Kultur verstanden. Die Länder in Deutschland sind Staaten mit eigener ursprünglicher Hoheitsmacht, die nicht etwa vom Bund abgeleitet ist. Sowohl der Bundesstaat als auch die Gliedstaaten (Länder) besitzen Staatscharakter. Dem entspricht die Hervorhebung der Staatlichkeit Bayerns im Text der Verfassung des Freistaates Bayern ebenso wie beispielsweise die Begriffe „Staatsminister“ und „Staatsregierung“. Dies heißt jedoch nicht, dass Bayern „freier“ oder eigenständiger als andere Länder Deutschlands ist.
    Allerdings gewährt die Verfassung des Freistaates Bayern einige Grundrechte, die im Grundgesetz nicht enthalten sind.
    Erwähnenswert sind hier das Recht auf Naturgenuss und das vor einigen Jahren in die Verfassung aufgenommene Staatsziel „Umweltschutz“ sowie die Möglichkeit des kommunalen Bürgerentscheids.



    Schon simples Nachdenken über z.B. die Kruzifix-Debatte hätte genügt, um den "Die Bayern dürfen ja gar nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen"-Kommentar vom Hirn nicht in die Tasten rinnen zu lassen.



    Ich starte hiermit die Aktion:


    MEHR NACHDENKEN -
    WENIGER UNFUG POSTEN



    Herzlichst, Tobsen

    Quidquid id est, timeo moderatores et dona ferentes.


    .-- . .-. -- --- .-. ... . -.- .- -. -. --..-- .. ... - . -.-. .... - .. -- ...- --- .-. - . .. .-..

  • Spätestens seit dem Einigungsvertrag gehört Bayern dazu :D


    Zitat

    Einigungsvertrag (EinigungsV)


    Artikel 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
    1. Die Präambel wird wie folgt gefaßt: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“


    Ansonsten schließe ich mich meinem Vorposter an!


    *edit* Und noch 'ne Quelle


    Zitat

    Alle Länder außer Bayern stimmten der Verfassung zu und sie wurde durch die 2/3 Mehrheit für alle elf Länder angenommen. Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft.

    Let the young fight the wars.

  • Und noch einen hinterher:



    Sogar wenn Du einfach nur in den Originaltext des Grundgesetzes geschaut hättest, wärst du auf den Originalen

    Zitat

    A r t i k e l 23


    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


    ...gestoßen.



    Herzlichst, Tobsen

    Quidquid id est, timeo moderatores et dona ferentes.


    .-- . .-. -- --- .-. ... . -.- .- -. -. --..-- .. ... - . -.-. .... - .. -- ...- --- .-. - . .. .-..

  • Von 1866 - 1871 oder noch länger war Bayern wirklich nicht an die Verfassung gebunden, und hatte auch im Ausland eigene Konsularische Vertretungen. ;)


    Aber wo ich jetzt den Text von Tobsen gelesen hab: War BW 1949 noch in nicht ein Budensland, sondern Baden immer noch selbstständig. Das es vorher Baden, Württemberg und Hohenzollern-Sigmaringen gab wusste ich.

  • Übrigens gilt auch folgendes:


    Als die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde war eine der Voraussetzungen für den Anschluß Bayerns an die BRD, daß wenn sich auch die DDR einmal anschließen sollte, also das BRD-Staatsgebiet verändert, durch einen Volksentscheid erneut darüber abgestimmt werden muss, ob Bayern wieder oder weiterhin in diesem Bundesstaat verbleiben will. Diese Abstimmung hat immer noch nicht stattgefunden, obwohl sie damals Bedingung war.

  • Um es mal verkürzt und vereinfacht zu erklären: das Land Bayern war natürlich wie die anderen Länder auch im Parlamentarischen Rat vertreten, der ja unter Vorsitz von Adenauer das GG ausgearbeitet und 1949 vorgelegt hat. Die Bayern konnten sich nicht durchsetzen, mehr christliche und religiöse Elemente in das GG aufzunehmen, weswegen sie bei der abschließenden Sitzung des Parlamentarischen Rates erklärten, dem GG im Parlamentarischen Rat nicht zuzustimmen, gleichwohl dessen Allgemeingültigkeit für das gesamte Bundesgebiet anzuerkennen, wenn die Mehrheit der Länder es verabschiede. Da dies geschah, galt und gilt in Bayern natürlich auch das GG seit dem 23.5.1949.


    Daß jedes Land noch eine eigene Verfassung hat, sind Relikte, denn Bundesrecht bricht Landesrecht und wenn dies nicht so wäre, gäbe es in Hessen noch die in der hessischen Verfassung verankerte Todesstrafe...

  • Danke, Andi.
    Das war eine schöne, klare und verständliche Antwort.
    Bist du Jurist oder warst Du Geschichte Leistungskurs?
    Oder hab ich etwa eine sooo schlechte Allgemeinbildung???


    Sebbi


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    -Brendan Behan-

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