Hallo,
habe zufällig beim Durchblättern eines GG-Kommentars im Vorwort gelesen, dass das Grundgesetz 1949 von Bayern abegelehnt und bis heute nicht anerkannt wurde.
Nun hab ich BWL studiert und da lag der Schwerpunkt der Rechtsausbildung nun eindeutig auf der zivilrechtlichen Seite, aber irgendwie kommt mir das spanisch vor... dann dürften die Bayern ja z.Bsp. nie das Bundesverfassungsgericht anrufen etc.
Wer hat in Ö-Recht aufgepasst und kann was dazu sagen?
Gibt doch bestimmt eine juristische Finte!?
Sebbi