ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Beschlagnahmt - Den Artikel sollte man besser nicht besitzen
, importieren, kaufen oder verkaufen.
Der Besitz kann ggf. auch strafrechtlich relevant sein.
kommt drauf an obs n 131er oder 184er Film ist.
Beim 131er ist der Besitz egal, bei Kinderpornographie oder §184er sieht die Sache natürlich anders aus ![]()
Aber idR sind beschlagnahmte Filme wegen §131 (der mit der Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt worden (und meistens vom AG Tiergarten, die scheinen nämlich da richtig aktiv zu sein).
CU
Dennis