Werbungskosten für Studenten



  • Etwas spät:


    http://www.steuerthek.de/freibetraege/


    Solange du durch deine Fahrtkosten und sonstigen Werbungskosten den Betrag der Werbekostenpauschale nicht belegbar überschreiten kannst, bleibt es bei der Pauschale. Solltest du einen höheren Betrag nachweisen können, dessen Berechnung i.Ü nach der Entfernungspauschale (in 2004: 0,36€ für die ersten zehn Kilometer, 0,40€ für weitere Kilometer, nur eine Fahrt pro Tag! In 2005 genreller nur noch 0,30€ pro Kilometer) erfolgt, kannst du diesen höheren Betrag ansetzen.



    Weiß jemand, wo ich online steuerechtliche Freibeträge, Pauschalen etc. von 2000 bis 2002 finden kann?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nun hab ich auch ein paar Fragen zu der Thematik, es geht um das Kindergeld 05:


    1. Fahrtkosten - kann ich diese auch als Werbungskosten geltend machen, wenn ich von der Uni ein Semesterticket bekomme?


    2. Wohngeld - muss ich das Wohngeld auch zu den Einkünften addieren?


    3. Notebookkauf - das Notebook wurde schon 2004 gekauft, für 04 nicht deklariert - kann ich das für 05 dann noch machen?


    4. Nach diesem Urteil werden nur noch die Nettoeinkünfte berücksichtig - wird das von den Ämtern auch wirklich so gehandhabt, oder ist ein Einspruch meinerseits notwendig?

    mfg supersiggi

  • Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    Nun hab ich auch ein paar Fragen zu der Thematik, es geht um das Kindergeld 05:


    1. Fahrtkosten - kann ich diese auch als Werbungskosten geltend machen, wenn ich von der Uni ein Semesterticket bekomme?


    Klar. Ich würde nachrechnen, ob ein Geltendmachen der Fahrkosten nach Entfernungspauschale (30 Cent pro km, nur eine Fahrt pro Tag) nicht "teurer", für dich im Ergebnis also günstifer kommt.


    Zitat


    2. Wohngeld - muss ich das Wohngeld auch zu den Einkünften addieren?


    Ja. Die zu berücksichtigende Summe der Einkünfte und Bezüge "frißt" übrigens fast alles. Also Vorsicht! Z.B. Kapitalerträge ab dem ersten Cent, nicht erst ab Übersteigen des Sparefreibetrages...


    Zitat


    3. Notebookkauf - das Notebook wurde schon 2004 gekauft, für 04 nicht deklariert - kann ich das für 05 dann noch machen?


    Da der Anschaffungswert des Notebooks 410€ netto wohl übersteigt, wirst du es ohnehin auf drei Jahre abschreiben. Also noch 2005 und 2006.


    Zitat


    4. Nach diesem Urteil werden nur noch die Nettoeinkünfte berücksichtig - wird das von den Ämtern auch wirklich so gehandhabt, oder ist ein Einspruch meinerseits notwendig?


    Netto ist falsch. Nur die SV-Beiträge dürfen keine Berücksichtigung mehr finden. Vorsichtshalber auf den entsprechenden Beschluss des BVerfG verweisen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner - thx für die flotte Antwort :top:


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Klar. Ich würde nachrechnen, ob ein Geltendmachen der Fahrkosten nach Entfernungspauschale (30 Cent pro km, nur eine Fahrt pro Tag) nicht "teurer", für dich im Ergebnis also günstifer kommt.


    Ist es definitiv - Entfernung zur Uni beträgt 45 Km, das macht bei 3 Unitagen / Woche > 4000€ p.a. (3 Wochentage x 2x45 (Hin & Rückfahrt) x 0,3 x 52 Wochen).

    mfg supersiggi

  • Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
      booner - thx für die flotte Antwort :top:



    Ist es definitiv - Entfernung zur Uni beträgt 45 Km, das macht bei 3 Unitagen / Woche > 4000€ p.a. (3 Wochentage x 2x45 (Hin & Rückfahrt) x 0,3 x 52 Wochen).


    So nicht. Du kannst nur die einfache Strecke ansetzen (3 x 45 km pro Woche), zudem hast du sicherlich auch Semesterferien, d.h. 52 Wochen scheint recht unrealistisch.

  • Ok, also nur einfache Strecke.
    Mit Semesterferien hab ich kaum noch etwas zu tun, da ich das Jahr mit Studien-/Projekt-/Diplomarbeit beschäftigt bin und diese völlig unabhängig sind von den Vorlesungszeiten. 52 Wochen sind etwas hoch gegriffen, aber ~46 Wochen sind es sicherlich - muss ich das in irgend einer Form nachweisen?


    Die Fahrten zur Arbeit hab ich bei der Rechnung vergessen, da kommt auch noch einiges zusammen (einfache Strecke: 30 Km, 2 x pro Woche usw.).

    mfg supersiggi

  • Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    Ok, also nur einfache Strecke.
    Mit Semesterferien hab ich kaum noch etwas zu tun, da ich das Jahr mit Studien-/Projekt-/Diplomarbeit beschäftigt bin und diese völlig unabhängig sind von den Vorlesungszeiten. 52 Wochen sind etwas hoch gegriffen, aber ~46 Wochen sind es sicherlich - muss ich das in irgend einer Form nachweisen?


    Die Fahrten zur Arbeit hab ich bei der Rechnung vergessen, da kommt auch noch einiges zusammen (einfache Strecke: 30 Km, 2 x pro Woche usw.).


    Sinnvoll wäre ein Semesterplan oder ähnliches.

  • Hmm, welcher Student hat denn nur an drei Wochentagen Vorlesung? Gibt dein Stundenplan theoretisch nicht mehr her? Hinzu kommen noch Besuche der Präsenz- und Ausleihbiblitheken (Rückgabe der Bücher), Anfertigen von schriftlichen Arbeiten in Bibliotheken, Seminare, AGs, Lerngemeinschaften usw. Nur unglaubwürdig sollte es nicht wirken, also Krankheitstage etc. berücksichtigen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Darf man wirklich nur einfache Fahrt ansetzen? Oder Hin- und Rückfahrt?


    Kann man 2005 das Erststudium als Werbungskosten absetzen, und einen Verlustvortrag machen? 2004 war das ja leider nicht möglich...


    MfG
    Benny

  • Zitat

    Original geschrieben von Benny0583
    Darf man wirklich nur einfache Fahrt ansetzen? Oder Hin- und Rückfahrt?


    Einfache Fahrtstrecke, einmal pro Tag.



    Zitat


    Kann man 2005 das Erststudium als Werbungskosten absetzen, und einen Verlustvortrag machen? 2004 war das ja leider nicht möglich...


    Es gibt eine positive Tendenz. Widersprechen würde ich bei einem ablehenenden Bescheid auf jeden Fall. Kommt auch ganz darauf an, wie du es begründest und welches Fach du studierst.



    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1376638#post1376638

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!