Frage : Blaulicht am PKW ohne Martinshorn, muß man Platz machen ?

  • Muss man einen PKW, der nur mit Blaulicht auf dem Dach da herkommt, platz machen ?


    Es war KEIN PKW mit einer Sonderkennzeichen und er fuhr auch nur allein. Und wie gesagt, OHNE Martinshorn.


    Wer weiss Rat :confused:


    Gruß


    Ninja6

  • Soweit ich weiß, sind Einsatzfahrzeuge verpflichtet auf der gesamten Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn anzuhaben, um diese "Sonderrechte", wie es im Amtsdeutsch heißt, zu "genießen".


    In der Fahrschule lernt man aber (bin grad drüber), dass man Fahrzeugen, die nur Blaulicht anhaben auch Platz machen soll...daneben steht so ne Denkfrage wieso man das wohl soll...


    Ich denk mal, dass v.a. die Polizei oft "stille Einsätze" fährt, also in der Nähe des Tatorts bei bestimmten Delikten das Martinshorn ausschaltet, um den Täter nicht zu warnen, damit sich dieser nicht der Festnahme entziehen kann.


    Auch sieht man oft Rettungswagen, die sehr langsam fahren und nur Blaulicht anhaben (wahrscheinlich um den (Schwer-)Verletzten nicht unnötig mit akustischen Reizen zu überfluten...)



    Also am besten immer Platz machen... ;)



    Gruß,
    Sebi



    [edit] Hier mal n Auszug aus der STVO:

  • AFAIK muß man Fahrzeugen im Einsatz (welcher durch das aktivierte Blaulicht angezeigt wird) immer Platz machen bzw. Vorfahrt gewähren.


    Wenn das Fahrzeug kein Sonderkennzeichen hatte, war es vielleicht bzw. wahrscheinlich ein Zivilfahrzeug der Polizei. Diese Wagen haben normale Kennzeichen wie Du und ich, damit sie nicht so schnell als Polizeiwagen erkannt werden. Guck mal "Alarm für Cobra 11", die haben auch ganz normale Kennzeichen.


    Dass kein Martinshorn angeschaltet war führt nicht dazu, dass man keinen Platz machen muß. In vielen Situationen ist es sogar sinnvoll, dass ohne Martinshorn gefahren wird, z.B. wenn man sie einem Einsatzort nähert, wo z.B. der Täter noch sein könnte. Der würde dann ja in gewisser Weise vorgewarnt, wenn man schon aus der Ferne das Martinshorn hören würde.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • @ Sebi


    Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben um welchen PKW es sich dabei gehandelt hatte : schwarze S-Klasse ( W-140 ) wo nur der Fahrer drin saß.


    Ninja6

  • @ locojoe



    LOL!



    Du hast aber schon gemerkt, das Cobra11 keine reality-Show ist ?



    :D



    @ Ninja6



    war das vieleicht ein Zivilfahrzeug des SEKs ? (oder da hat sich einer auf`m Trödel so Blaulicht gekauft :D

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Prinzipiell würde ich sagen: Du musst Platz machen.
    Nach kurzem Googeln würde ich dann aber doch eher verneinen, da Blaulicht alleine wohl kein Wegerecht einfordert.


    Links dazu:
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php


    Zitat


    Was bedeutet Wegerecht? Fahrern von Einsatzfahrzeugen steht im Einsatzfall das Wegerecht zu. Die StVO richtet sich dabei an die anderen Verkehrsteilnehmer, die solchen Einsatzfahrzeugen sofort freie Bahn zu schaffen haben. Anders als bei den Sonderrechten nach § 35 StVO befreit das Wegerecht nicht von den Vorschriften der StVO.
    Wer besitzt das Wegerecht? Wegerecht haben nur Fahrzeuge die mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind und beides eingeschaltet haben.


    Quelle: http://www.dlrg.de/Gliederung/…urg/Einsatz/RechtSTVO.htm

  • Nur "W-140"? Dann wars vielleicht ein Fahrzeug vom BKA.


    Naja, solchen Fahrzeugen am besten immer Platz machen. Aus Jux und Dollerei schnalln sich die das sicher nicht aufs Dach... ;)



    Gruß,
    Sebi

  • In der Praxis wird das Wegerecht aber nicht so angewandt wie's im Gesetz steht, aus Gründen die oben teils schon angesprochen wurden.
    CU

    Luca di Montezemolo: Auf seinen neuen Ferrari muss man vielleicht vier Jahre warten, auf die Frau seines Lebens vielleicht sein ganzes Leben!


    Alles was man dem Patienten sagt sollte wahr sein, man muss dem Patienten aber nicht alles sagen was wahr ist.


  • Ich lache später.


    War nur so ein Beispiel. Kann ja schlecht sagen, dass er mal auf die Straße gucken soll, ob er ein Zivilfahrzeug der Polizei sieht. Die wird er nämlich nicht erkennen.


    Dass das keine Reality-Show ist, ist klar. Aber auch dort wird sicher auf solche Details geachtet. Schließlich soll eine gewisse Realitätsnähe schon erzeugt werden.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Wenn´s wirklich ein Zivi oder einer vom SEK gewesen seien sollte, dann frage ich mich allen Ernstes, warum dieser ein Weg sich durch den Dicksten Stau Berlin´s sich suchen wollte :rolleyes:


    Da mir die Sache heute gen 1830 Uhr am Reichpietsch Ufer ( Berlin ) passiert ist,also nähe des Potsdamer Platzes wo heute Herr der Ringe Prämiere in Europa hat, vermute ich mal, das sich hier um einen VIP-Fahrer gehandelt hat.


    Ninja6

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