Muss man einen PKW, der nur mit Blaulicht auf dem Dach da herkommt, platz machen ?
Es war KEIN PKW mit einer Sonderkennzeichen und er fuhr auch nur allein. Und wie gesagt, OHNE Martinshorn.
Wer weiss Rat :confused:
Gruß
Ninja6
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Muss man einen PKW, der nur mit Blaulicht auf dem Dach da herkommt, platz machen ?
Es war KEIN PKW mit einer Sonderkennzeichen und er fuhr auch nur allein. Und wie gesagt, OHNE Martinshorn.
Wer weiss Rat :confused:
Gruß
Ninja6
Soweit ich weiß, sind Einsatzfahrzeuge verpflichtet auf der gesamten Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn anzuhaben, um diese "Sonderrechte", wie es im Amtsdeutsch heißt, zu "genießen".
In der Fahrschule lernt man aber (bin grad drüber), dass man Fahrzeugen, die nur Blaulicht anhaben auch Platz machen soll...daneben steht so ne Denkfrage wieso man das wohl soll...
Ich denk mal, dass v.a. die Polizei oft "stille Einsätze" fährt, also in der Nähe des Tatorts bei bestimmten Delikten das Martinshorn ausschaltet, um den Täter nicht zu warnen, damit sich dieser nicht der Festnahme entziehen kann.
Auch sieht man oft Rettungswagen, die sehr langsam fahren und nur Blaulicht anhaben (wahrscheinlich um den (Schwer-)Verletzten nicht unnötig mit akustischen Reizen zu überfluten...)
Also am besten immer Platz machen... ![]()
Gruß,
Sebi
[edit] Hier mal n Auszug aus der STVO:
ZitatAlles anzeigen§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
AFAIK muß man Fahrzeugen im Einsatz (welcher durch das aktivierte Blaulicht angezeigt wird) immer Platz machen bzw. Vorfahrt gewähren.
Wenn das Fahrzeug kein Sonderkennzeichen hatte, war es vielleicht bzw. wahrscheinlich ein Zivilfahrzeug der Polizei. Diese Wagen haben normale Kennzeichen wie Du und ich, damit sie nicht so schnell als Polizeiwagen erkannt werden. Guck mal "Alarm für Cobra 11", die haben auch ganz normale Kennzeichen.
Dass kein Martinshorn angeschaltet war führt nicht dazu, dass man keinen Platz machen muß. In vielen Situationen ist es sogar sinnvoll, dass ohne Martinshorn gefahren wird, z.B. wenn man sie einem Einsatzort nähert, wo z.B. der Täter noch sein könnte. Der würde dann ja in gewisser Weise vorgewarnt, wenn man schon aus der Ferne das Martinshorn hören würde.
Gruß, Loco!
@ Sebi
Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben um welchen PKW es sich dabei gehandelt hatte : schwarze S-Klasse ( W-140 ) wo nur der Fahrer drin saß.
Ninja6
@ locojoe
LOL!
Du hast aber schon gemerkt, das Cobra11 keine reality-Show ist ?
![]()
@ Ninja6
war das vieleicht ein Zivilfahrzeug des SEKs ? (oder da hat sich einer auf`m Trödel so Blaulicht gekauft ![]()
Prinzipiell würde ich sagen: Du musst Platz machen.
Nach kurzem Googeln würde ich dann aber doch eher verneinen, da Blaulicht alleine wohl kein Wegerecht einfordert.
Links dazu:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Zitat
Was bedeutet Wegerecht? Fahrern von Einsatzfahrzeugen steht im Einsatzfall das Wegerecht zu. Die StVO richtet sich dabei an die anderen Verkehrsteilnehmer, die solchen Einsatzfahrzeugen sofort freie Bahn zu schaffen haben. Anders als bei den Sonderrechten nach § 35 StVO befreit das Wegerecht nicht von den Vorschriften der StVO.
Wer besitzt das Wegerecht? Wegerecht haben nur Fahrzeuge die mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind und beides eingeschaltet haben.
Quelle: http://www.dlrg.de/Gliederung/…urg/Einsatz/RechtSTVO.htm
Nur "W-140"? Dann wars vielleicht ein Fahrzeug vom BKA.
Naja, solchen Fahrzeugen am besten immer Platz machen. Aus Jux und Dollerei schnalln sich die das sicher nicht aufs Dach... ![]()
Gruß,
Sebi
In der Praxis wird das Wegerecht aber nicht so angewandt wie's im Gesetz steht, aus Gründen die oben teils schon angesprochen wurden.
CU
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von toyboy
@ locojoe
LOL!
Du hast aber schon gemerkt, das Cobra11 keine reality-Show ist ?
Ich lache später.
War nur so ein Beispiel. Kann ja schlecht sagen, dass er mal auf die Straße gucken soll, ob er ein Zivilfahrzeug der Polizei sieht. Die wird er nämlich nicht erkennen.
Dass das keine Reality-Show ist, ist klar. Aber auch dort wird sicher auf solche Details geachtet. Schließlich soll eine gewisse Realitätsnähe schon erzeugt werden.
Gruß, Loco!
Wenn´s wirklich ein Zivi oder einer vom SEK gewesen seien sollte, dann frage ich mich allen Ernstes, warum dieser ein Weg sich durch den Dicksten Stau Berlin´s sich suchen wollte ![]()
Da mir die Sache heute gen 1830 Uhr am Reichpietsch Ufer ( Berlin ) passiert ist,also nähe des Potsdamer Platzes wo heute Herr der Ringe Prämiere in Europa hat, vermute ich mal, das sich hier um einen VIP-Fahrer gehandelt hat.
Ninja6
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