Fragen zum Domainrecht

  • Kennt sich jemand mit dem Domainrecht aus? Angenommen man bietet die Domain http://www.versicherungsdienstleister.de dem verband der versicherungsdienstleister zum kauf an. (ist nicht meine Domain) kann dieser dann eventuell auf die kostenlose übertragung bestehen oder gar eine abmahnung zustellen?


    meiner ansicht nach handelt es sich um eine gattungsdomain nach dem prinzip wer zuerst kommt mahlt zuerst, wie seht ihr den sachverhalt?


    Regards!

  • Re: Fragen zum Domainrecht


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    ...
    meiner ansicht nach handelt es sich um eine gattungsdomain nach dem prinzip wer zuerst kommt malt zuerst, wie seht ihr den sachverhalt?


    In genau diesem Fall stimme ich Dir zu, in ähnlichen Fällen bedarf es jeweils der Einzelprüfung.


    Bei Städte- und evtl. auch Eigen-Namen sowie Kfz-Kennzeichen ist die Sache eindeutig, da steht es dem Namenshalter zu.



    [klugscheissmodus]
    Ach so: "malt" = muss heissen = mahlt, weil abgeleitet von Mehl mahlen und nicht von Wände anpinseln.
    [/klugscheissmodus]

  • Die Tatsache das du ihm die Domain anbietest, ändert an der rechtlichen Lage eigentlich überhauptnichts. Nur erfährt er dann von der Existenz der Domain, wenn er es noch nicht wusste.


    Aber sowas kann er auch versuchen, ohne das du ihn die Domain anbietest.


    elektrisch: Generell kann man das nicht so sagen, die Abmahnungen für die Kfz-kz-Domains wurden grösstenteils abgewiesen. Und bei Städtenamehn ist es auch nicht so klar, wenn du selbst wie die Stadt heisst, oder eine private Infopage über die Stadt machen willst, hat man durchaus eine Chance die Domain behalten zu können.

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