Ebay Auktion und Garantieansprüche??

  • Eine Frage an alle die sich mit rechtlichen Dingen auskennen.


    Wenn ich bei Ebay etwas verkaufe und nicht ausdrücklich erwähne das ich keine Garantie gebe usw. Hat der Käufer dann im Schadenfall eine Garantieanspruch gegen mich??


    Danke für Eure Antworten.

  • Vorweg: Du musst "Garantie" und Sachmängelhaftung/Gewährleistung voneinander unterscheiden.


    Gesetzlich verankert ist nur letztere, "Garantie" hingegen kannst du dir als freiwillige Zusicherung des Verkäufers/Herstellers vorstellen.


    "Garantie" ist also eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers
    bzw. des Herstellers bei Auftreten von Mängeln in einem bestimmten
    Zeitraum, den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.


    Eine (Haltbarkeits-)Garantie sichert dem Käufer also Ansprüche zu, falls
    die Sache über einen bestimmten Zeitraum nicht mängelfrei bleibt.


    Die gesetzliche Sachmängelhaftung hingegen sichert dem Käufer nur dann Ansprüche, falls die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mängelfrei war.
    Der gerügte Mangel muss also zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges bereits vorhanden oder zumindest angelegt gewesen sein, damit der Käufer Ansprüche aus Sachmängelhaftung ggü. dem Vk geltend machen kann.




    Grundsätzlich hat der Käufer einen Anspruch aus § 433 I 2 BGB, dass der Verkäufer ihm die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln verschafft.


    Sollte die Kaufsache nun mangelhaft sein (vgl. § 434), hat der Käufer entsprechende Ansoprüche ggü. dem Verkäufer aus § 437.


    Diese Ansprüch vejähren i.d.R. nach zwei Jahren (vgl. § 438 I Nr. 3).
    Egal ob Unternehmer oder privater Verkäufer, egal ob Neu- oder Gebrauchtware.



    Du als privater Verkäufer (unterstelle ich jetzt mal) kannst mit einem entsprechenden Haftungsausschluss ("Hiermit schließe ich sämtliche Sachmängelhaftungsansprüche des Käufers aus..." bewirken, dass die Anprüche des Käufers aus der gestzlichen Mängelhaftung bereits zu Zeitpunkt des Gefahrüberganges verjähren. Allerdings nur innerhalb der Schranken des $ 444 BGB.



    Ums kur zu machen: Wenn du nichts in dein Angebot reinschreibst, kann dein Käufer 24 Monate lang Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegenüber dir geltend machen und durchsetzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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