Der Chef erstattet im Regelfall nach festgesetzen Sätzen die Kosten für Reisetätigkeiten, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag anders geregelt.
U.U. kann sogar eine Pauschale für Verpflegung o.ä. angerechnet werden.
Beim Finanzamt kann man dann obwohl der Chef die Fahrtkosten zum anderen Einsatzort erstattet hat, auch noch mal diese "Einsatzwechseltätigkeit" (sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden, sonst fällt diese Besonderheit weg und man könnte die normale Fahrtkostenpauschale wie auch zum Arbeitsplatz angeben) angeben. Dabei muss, genau wie auch bei den normalen Fahrtkosten, angegeben werden, ob der Chef die Fahrtkosten bezuschusst hat, dazu gibt es auf der Steuererklärung ein exta Feld.