UMTS: Zulässige Bandbreiten für den UARFCN?

  • Bei UMTSlink habe ich das gelesen:


    Die Werte der UARFCN kann von der Tabelle 3 Abweichen, wenn z.B. der Netzbetreiber nach eigenem Ermessen die f-Bandbreite kleiner macht und innerhalb des erlaubten Lizenzbandes entsprechend verwschiebt. Das macht vorallem dann Sinn, wenn der Netzbetreiber sich so zu einem bestimmten Nachbarband mehr Abstand verschaffen will, um weniger Nachbarkanalinterferrenzen zu erlangen. Jedes Frequenzband kann auf eine 3dB-Bandbreite von 4,2MHz, 4,4MHz, 4,6MHz, 4,8MHz oder (falls überhaupt möglich) 5MHz konfiguriert werden.


    Hat ein Netzbetreiber also z.B. ein 5MHz breites Band per Lizenz erworben, so kann er dennoch das Übertragungsband auf z.B. 4,4MHz konfigurieren und innerhalb des 5MHz-Lizenzbandes strategisch geschickt platzieren - alles jedoch in einem Variationsraster von 200kHz! Jede Verschiebung um 200kHz bedingt somit eine Veränderung der UARFCN um den Wert 1.


    Dazu hätte ich jetzt ein paar Fragen:
    Dort wird von Bandbreiten von 4,2 Mhz - 5,0 Mhz für eine Mittenfrequenz gesprochen. Meistens hat ein Netzbetreiber zwei nebeneinaderliegend 5 Mhz Blöcke erworben, die dann für 2 4,8 Mhz UARFCNs benutzt werden. Könnte man die Blöcke auch in drei Blöcke aufteilen und dann 3 3,2 Mhz UARFCNs bilden? Oder muss ein UARFCN midnestens 4,2 Mhz breit sein.


    Ansosten verstehe ich noch immer nicht warum man bei einem Nachbarnetz mit gleicher Frequenz aufpassen muss. Wenn der Scramblingcode unterschiedlich ist, was anzunehmen ist, ist es doch auch nichts anderes als zwei Node-Bs im gleichen Netz.

  • Re: UMTS: Zulässige Bandbreiten für den UARFCN?



    Wenn die Nachbarnetze frequenzmäßig zu "dicht" aneinander wären,so dicht,dass Leistung in das jeweils benachbarte Frequenzband reichen würde,dann würde diese Leistung stören.DerScramblingcode kann nur bis zu einem bestimmten Signal/Störabstand ermittelt werden.


    Bei zwei NodeBs ist das auch so. Jeder Anteil an Leistung einer NodeB
    der über das eigentliche "Zielgebiet" hinausreicht in fremde zellen, sorgt in diesen zellen für eine Verschlechterung des Rauschpegels und somit des Signal/Rauschverhältnisses

    Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden.

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    Aussagen, die nicht auf Logik aufgebaut sind, sind durch Logik folglich auch nicht zu erschüttern, denn Unsinn bleibt Unsinn.

  • Kompliment! Gute Erklärung!:top:

    Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden.


  • Wenn die Wände dünn sind und die Gespräche der Südländer aus dem Nachbarzimmer stören, weil sie laut sind, müssten sich die Südländer ja auch selbst gegenseitig stören. Ist das bei UMTS auch so? Sprich: Liegt es nicht im Interesse der NB, dass die Kunden "leise sprechen", damit die eigenen anderen Kunden nicht gestört werden, ganz unabhängig davon, dass man einen Nachbarn (=anderen NB) stört?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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    Aussagen, die nicht auf Logik aufgebaut sind, sind durch Logik folglich auch nicht zu erschüttern, denn Unsinn bleibt Unsinn.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis2002
    Sind meine Nachbarn (Quam und Mobilcom) mangels Geld ausgezogen, wie die Nachbarn von Vodafone und E+, dann können die beiden in ihren Zimmern bei dünnsten Wänden ohne Ende Party feiern und niemanden stört das.


    Gute Erklärung. Aber das mit den ausgezogenen Nachbarn kannst du so nicht stehen lassen. Quam und Mobilcom hatten ja eigene Frequenzbänder und stören damit die lieben Nachbarn nicht.
    Es stören sich vor allem die Netzbetreiber im eigenen Netz bei zu hoher Sendeleistung oder an den Grenzen die Netzbetreiber des Nahbarlandes.

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    Aussagen, die nicht auf Logik aufgebaut sind, sind durch Logik folglich auch nicht zu erschüttern, denn Unsinn bleibt Unsinn.

  • Re: UMTS: Zulässige Bandbreiten für den UARFCN?


    Ich hab jetzt weitergelesen, und denke das ich das soweit verstanden habe. Jetzt würde mich aber immder noch diese Frage intressieren:


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Dort wird von Bandbreiten von 4,2 Mhz - 5,0 Mhz für eine Mittenfrequenz gesprochen. Meistens hat ein Netzbetreiber zwei nebeneinaderliegend 5 Mhz Blöcke erworben, die dann für 2 4,8 Mhz UARFCNs benutzt werden. Könnte man die Blöcke auch in drei Blöcke aufteilen und dann 3 3,2 Mhz UARFCNs bilden? Oder muss ein UARFCN midnestens 4,2 Mhz breit sein.

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