Bei UMTSlink habe ich das gelesen:
Die Werte der UARFCN kann von der Tabelle 3 Abweichen, wenn z.B. der Netzbetreiber nach eigenem Ermessen die f-Bandbreite kleiner macht und innerhalb des erlaubten Lizenzbandes entsprechend verwschiebt. Das macht vorallem dann Sinn, wenn der Netzbetreiber sich so zu einem bestimmten Nachbarband mehr Abstand verschaffen will, um weniger Nachbarkanalinterferrenzen zu erlangen. Jedes Frequenzband kann auf eine 3dB-Bandbreite von 4,2MHz, 4,4MHz, 4,6MHz, 4,8MHz oder (falls überhaupt möglich) 5MHz konfiguriert werden.
Hat ein Netzbetreiber also z.B. ein 5MHz breites Band per Lizenz erworben, so kann er dennoch das Übertragungsband auf z.B. 4,4MHz konfigurieren und innerhalb des 5MHz-Lizenzbandes strategisch geschickt platzieren - alles jedoch in einem Variationsraster von 200kHz! Jede Verschiebung um 200kHz bedingt somit eine Veränderung der UARFCN um den Wert 1.
Dazu hätte ich jetzt ein paar Fragen:
Dort wird von Bandbreiten von 4,2 Mhz - 5,0 Mhz für eine Mittenfrequenz gesprochen. Meistens hat ein Netzbetreiber zwei nebeneinaderliegend 5 Mhz Blöcke erworben, die dann für 2 4,8 Mhz UARFCNs benutzt werden. Könnte man die Blöcke auch in drei Blöcke aufteilen und dann 3 3,2 Mhz UARFCNs bilden? Oder muss ein UARFCN midnestens 4,2 Mhz breit sein.
Ansosten verstehe ich noch immer nicht warum man bei einem Nachbarnetz mit gleicher Frequenz aufpassen muss. Wenn der Scramblingcode unterschiedlich ist, was anzunehmen ist, ist es doch auch nichts anderes als zwei Node-Bs im gleichen Netz.