Wie evtl. zur Kenntnis genommen wurde habe ich mir im Dezember auf der MEdia-Markt Homepage ein T610 gesichert, es sollte sich um ein Ausstellungsstück handeln für 200EUR.
Als es ankam musste ich feststellen, dass es aus den ersten Produktionswochen ist und damit den Rausch-Bug hat.
Ich habe dann die Hotline angerufen und dort ganz deutlich auf ein "neuwertiges" Ausstellungsstück hingewiesen. Mir wurde aber ein Austausch zugesichert. Am 2.1. habe ich das Paket hingeschickt, am 5.1. kam es an, die haben es aber erst gestern verbucht.
Heute kam die Mail, dass sie kein Tauschgerät da haben und sie mir den Betrag erstatten wollen.
Könnte ich nun eigentlich nach §439 auf Nacherfüllung in Form eines Neugerätes bestehen? Oder wären das dann "unverhältnismäßige Kosten"?