Sondergenehmigung für parken im Halteverbot?

  • hi,
    ich habe selbst zivildienst geleistet (beim drk als fahrer).
    es gibt diverse ausnahmegenehmigungen. diese sind kostenpflichtig und werden normalerweise von deiner dienststelle beantragt. schildere deinem vorgesetzten, warum und wofür genau du eine ausnahmegenemigung benötigst.
    geht es bei deinem anliegen um parken im halteverbot oder parken im parkverbot?
    http://www.bg-dvr.de/asp/dms.a…en/fakten/stvo/inhalt.htm (STVO)
    bei halteverbot wird es schwieriger glaube ich. in der ausnahmegenehmigung steht gegen welche paragraphen in der stvo du verstoßen darfst.
    meine dienststelle hatte eine ausnahmegenehmigung, die auf alle fahrzeuge zugelassen war (übertragbar).
    wichtig ist, dass die genehmigung im original vorliegt und gut sichtbar hinter der windschutzscheibe platziert wird.
    es soll sogar zivis geben, die fahren mit entsprechenden ausnahmegenehmigungen durch die fußgängerzone bis zur eisdiele fahren und halten demostrativ davor um ein eis zu essen..... :D



    hirschi
    selbst blaulichtfahrzeuge bekommen knöllchen für parken auf gehwegen oder im parkverbot, sofern sie nicht im einsatz sind.
    da ich zweitweise auch in der fahrdienstleitung eingesetzt war, habe ich ein solches knöllchen selbst zu gesicht bekommen.


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Als ich das Ticket bekam, lag vorne im Wagen gut Sichtbar ein offiziell wirkendes Schreiben der Dienststelle, unterschrieben vom zuständigen Leiter, gut eingeschweisst incl. der Bereitschaftstelefonnummer. Hat die Politessen leider gar nicht interessiert.


    klaro, ich kann mir auch einen eingeschweissten zettel hinter die windschutzscheibe legen. mit telefonnummer.
    wenn das was bringen würde, dann würde es jeder machen....

  • VwV-StVO zu §35 Sonderrechte Absatz 1:I.
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    VwV-StVO zu §35 Sonderrechte Absatz 1:I.
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.


    verstehe nicht, was das mit dem thema zu tun hat? bitte erklären...
    es geht doch hier nur um das parken im parkverbot vor und nach einsätzen, um so schneller zum auto zu kommen. damit man schneller am einsatzort ist.

  • Das heisst, dass wenn man sich nicht an die Vorschriften hält, ein blaues Blinklicht + Einsatzhorn bräuchte. Habe diesen Paragrafen gefunden und dachte, dass das was mit dem Parken zu tun haben könnte, da man sich da dabei auch nicht an die Vorschriften hält. Aber anscheinend tut es ja auch eine Sondergenehmigung!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Find ich 'ne geile Idee! Der Kerl im Rathaus will keine Sondergenehmigung fürs Parken rausrücken, also kurzerhand Blaulicht aufs Dach gepackt und fertig. :D

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Aber sag das mal den Patienten, die mit Verdacht auf Herzinfarkt am Boden liegen und auf Hilfe warten.


    ich denke mal ein Verdacht auf Herzinfarkt stellt eine akute Notarztindikation dar :rolleyes:
    Aber es gibt speziell für Rettungsdienst oder ähnliche Einrichtungen Sondergenehmigungen zum Parken. Denn auch ein Rettungswagen darf nicht einfach zum Parken das Blaulicht einschalten. Also informier dich einfach mal auf dem für dich zuständigen Ordnungsamt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von antenne
    ich denke mal ein Verdacht auf Herzinfarkt stellt eine akute Notarztindikation dar :rolleyes:


    Ja, auf alle Fälle. Ist in diesem Fall natürlich auch sofort zusammen mit dem Eingang des Notrufes geschehen. Doch dennoch waren wir erster vor Ort und somit Ersthelfer. War natürlich Zufall, dass wir einfach näher am Einsatzort waren als der Notarzt.
    Unsere primäre Aufgabe besteht in solchen fällen darin, die Türe zu öffnen (in so fern die Feuerwehr langsamer vor Ort wäre als wir) und im Falle einer EInweisung ins Krankenhaus die Verwandten zu informieren.
    Ich werde euch auf dem laufenden halten, was weiter passiert in der Parkplatzangelegenheit.


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Das heisst, dass wenn man sich nicht an die Vorschriften hält, ein blaues Blinklicht + Einsatzhorn bräuchte. Habe diesen Paragrafen gefunden und dachte, dass das was mit dem Parken zu tun haben könnte, da man sich da dabei auch nicht an die Vorschriften hält. Aber anscheinend tut es ja auch eine Sondergenehmigung!


    witzig, also wenn also der zivi nachts im parkverbot parkt, soll er die ganze nacht blaulicht und sirene einschalten?! :D abgesehen davon, dass es die anwohner nerven wird und den verkehr irritiert (jeder denkt an eine gefahrenstelle oder unfallstelle), müsste auch die batterie des fahrzeuges nach einigen stunden leer sein... :top:
    wenn er dann zum einsatz muss, springt der wagen nicht mehr an...
    ich glaube, dass blaulicht und sirene ganz schön saft ziehen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian.tk
    hi,.............
    hirschi
    selbst blaulichtfahrzeuge bekommen knöllchen für parken auf gehwegen oder im parkverbot, sofern sie nicht im einsatz sind.
    da ich zweitweise auch in der fahrdienstleitung eingesetzt war, habe ich ein solches knöllchen selbst zu gesicht bekommen.
    ...


    Naja, manchen Politessen ist halt nicht zu helfen!:D
    Ob ein solches Knöllchen im Endeffekt auch bezahlt werden muss, steht wohl auf einem anderen Blatt!?;)

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