hi,
ich habe selbst zivildienst geleistet (beim drk als fahrer).
es gibt diverse ausnahmegenehmigungen. diese sind kostenpflichtig und werden normalerweise von deiner dienststelle beantragt. schildere deinem vorgesetzten, warum und wofür genau du eine ausnahmegenemigung benötigst.
geht es bei deinem anliegen um parken im halteverbot oder parken im parkverbot?
http://www.bg-dvr.de/asp/dms.a…en/fakten/stvo/inhalt.htm (STVO)
bei halteverbot wird es schwieriger glaube ich. in der ausnahmegenehmigung steht gegen welche paragraphen in der stvo du verstoßen darfst.
meine dienststelle hatte eine ausnahmegenehmigung, die auf alle fahrzeuge zugelassen war (übertragbar).
wichtig ist, dass die genehmigung im original vorliegt und gut sichtbar hinter der windschutzscheibe platziert wird.
es soll sogar zivis geben, die fahren mit entsprechenden ausnahmegenehmigungen durch die fußgängerzone bis zur eisdiele fahren und halten demostrativ davor um ein eis zu essen..... ![]()
hirschi
selbst blaulichtfahrzeuge bekommen knöllchen für parken auf gehwegen oder im parkverbot, sofern sie nicht im einsatz sind.
da ich zweitweise auch in der fahrdienstleitung eingesetzt war, habe ich ein solches knöllchen selbst zu gesicht bekommen.
edit:
ZitatOriginal geschrieben von SiemensmasterXXX
Als ich das Ticket bekam, lag vorne im Wagen gut Sichtbar ein offiziell wirkendes Schreiben der Dienststelle, unterschrieben vom zuständigen Leiter, gut eingeschweisst incl. der Bereitschaftstelefonnummer. Hat die Politessen leider gar nicht interessiert.
klaro, ich kann mir auch einen eingeschweissten zettel hinter die windschutzscheibe legen. mit telefonnummer.
wenn das was bringen würde, dann würde es jeder machen....