Hallo liebes Forum,
wir haben einen Flug mit Stop gebucht. Leider hatte der Flug soviel Verspätung, dass der Anschlussflieger nicht gewartet hat. Da dieses der letzte Flug des Tages war, wurden wir auf den ersten Flug des Folgetages umgebucht. Für Übernachtung und Verpflegung hat die Airline gesorgt. Da wir aber auch noch andere Entschädungsansprüche geltend machen können wollte ich fragen:
Was gilt für die Entfernung (1.500 km-Grenze): Die Gesamtstrecke (von A nach B über C) oder nur eine der Teilstrecken?
Wir haben bei einer Airline mit Sitz in der EU gebucht. Der Zielort liegt in Europa aber außerhalb der EU. Was ändert sich?
Gilt die Entschädigung pro Buchung oder pro Passagier?
Danke