Frage zu Fluggastentschädigung bei Umsteigeverbindung

  • Hallo liebes Forum,
    wir haben einen Flug mit Stop gebucht. Leider hatte der Flug soviel Verspätung, dass der Anschlussflieger nicht gewartet hat. Da dieses der letzte Flug des Tages war, wurden wir auf den ersten Flug des Folgetages umgebucht. Für Übernachtung und Verpflegung hat die Airline gesorgt. Da wir aber auch noch andere Entschädungsansprüche geltend machen können wollte ich fragen:


    Was gilt für die Entfernung (1.500 km-Grenze): Die Gesamtstrecke (von A nach B über C) oder nur eine der Teilstrecken?
    Wir haben bei einer Airline mit Sitz in der EU gebucht. Der Zielort liegt in Europa aber außerhalb der EU. Was ändert sich?
    Gilt die Entschädigung pro Buchung oder pro Passagier?


    Danke

    _T_
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)

  • Bei uns galt bis dato immer die Gesamtstrecke. Und es gilt die geplante Flugstrecke exkl. eventueller "spontaner" Umwege. Der Start- oder Zielort lag oft außerhalb der EU. Die Fluggesellschaft war aber immer aus der EU. Es gibt Entschädigung pro Passagier. Hat man günstig gebucht, kann es vorkommen, dass die Entschädigung deutlich oberhalb des Ticketpreises liegt. Das kommt bei mir relativ regelmäßig vor, da am Himmel aktuell Chaos herrscht. (Unsere kleinste Tochter ist regelrecht darauf spezialisiert, Flüge auszugraben, deren Verspätungshäufigkeit > 75 % liegt und so nahezu kostenlos zu fliegen. Das klappt, wenn man mehrere Umstiege zusammen bastelt, ganz gut.)


    Wichtig: Als Ankunftszeit gilt der Zeitpunkt, ab dem der erste Passagier das Flugzeug verlassen kann. Steht die Kisten also wegen eines fehlendes Busses ewig auf dem Rollfeld und die Passagiere bleiben eingesperrt, zählt das mit. Am besten macht man dann Fotos mit Zeitstempel von innerhalb der Kabine, da erfahrungsgemäß bei knappen Überschreitungen seitens der Airlines gern gestritten wird, wann denn nun angekommen wurde.


    Wer selbst zu faul ist oder Angst hat, Fehle rau machen, die Ansprüche über flightright o.ä.eintreiben lassen.


    EXTREM WICHTIG: An Board keinerlei kostenlose Getränke, Decken, Snacks, Kopfhörer etc. annehmen. Auch einen eventuellen Taxigutschein nicht annehmen! All dies gilt als Entschädigung, so dass man alle Ansprüche verliert!


    Würden mehr Leute ihre Rechte adäquat durchsetzen, gäbe es vielleicht mal ein Umdenken bei den Airlines. Jedoch ist es ausgehend von eigenen Erfahrungen eher so, dass sich die Masse mit einer Cola und einer Kuscheldecke als recyceltem HDPE abspeisen lässt.


    PS: Ich bin persönlich an zwei der Entschädigungseintreibungsportale beteiligt. An welchen sage ich besser nicht. Also verfolge ich (natürlich) ein gewisses Eigeninteresse, wenn ich Leute dazu auffordere, auf ihren Rechten zu bestehen. Aus meiner Sicht ist es aber auch ohne diesen Hintergrund einfach dumm, Konzerne mit miesem Service durchkommen zu lassen.

    Menschen neigen dazu, aus der Vergangenheit in die Zukunft zu extrapolieren. Deshalb sollte man kaufen, wenn alle verkaufen und umgekehrt.

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