WeltSparen / ZinsPilot der Raisin GmbH

  • Also es gibt schon erhebliche Unterschiede selbst bei den auf Weltsparen angebotenen Produkten der gleichen Kategorie.


    Das eine "Tagesgeld" ist laut Produktbeschreibung mit einer Frist von einem Arbeitstag auszahl- oder kündbar - bei einem anderen kann es aber laut Produktbeschreibung drei Arbeitstage brauchen.

    Und es gibt auch nicht dokumentierte Unterschiede - bei dem einen wurde mir noch am Tag des Eingangs des Anlagebetrags die tatsächliche Eröffnung der entsprechenden Anlage bestätigt - beim anderen hat sich WS einen ganzen Tag Zeit gelassen, den Eingang des Anlagebetrags und die Weiterleitung des Antrags an die Bank zu bestätigen - tatsächlich angelegt wird dann wohl frühestens zwei Arbeitstage nach Eingang des Anlagebetrags

  • beim anderen hat sich WS einen ganzen Tag Zeit gelassen, den Eingang des Anlagebetrags und die Weiterleitung des Antrags an die Bank zu bestätigen - tatsächlich angelegt wird dann wohl frühestens zwei Arbeitstage nach Eingang des Anlagebetrags

    tatsächlich erfolgte die Anlage in dem Fall nun drei Arbeitstage nach Eingang des Anlagebetrags... X(

  • tatsächlich erfolgte die Anlage in dem Fall nun drei Arbeitstage nach Eingang des Anlagebetrags... X(

    Ja, die Erfahrung musste ich auch schon machen. Zum Glück hatte ich das Geld am Montag überwiesen, hätte ich das Mittwoch, Donnerstag oder Freitag getan, wäre am Ende auch noch das Wochenende dazwischen gekommen.

  • Habe nun ein "Anschreiben zur Sachverhaltsaufklärung 2021" der Finanzverwaltung erhalten.


    Der Verwaltung sei bekannt geworden, dass ich 2021 einen Zinsbetrag x1 aus dem Ausland - "nämlich aus Luxemburg, Schweden und Italien" erhalten habe.

    Die von mir in der Steuererklärung angegebenen "Kapitalerträge aus dem Ausland, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" (Betrag x2, im 2. Teil der Anlage KAP) sind aber viel kleiner, also x2 < x1. Dieser Umstand hat vermutlich die Nachfrage ausgelöst.


    Nun möchte die Verwaltung die Bankbescheinigungen über die erhaltenen Zinsen, erinnert mich an die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und setzt mir eine 4-wöchige Frist zur Einreichung einer solchen. Steuerklärung 2021 hatte ich aber fristgerecht eingereicht, und imho auch korrekt was die erhaltenen Zinsen betrifft (s. weiter unten).


    Ich hatte tatsächlich Zinsen ohne Steuerabzug direkt in Luxemburg, über Advanzia Tagesgeld mit einem damals relativ attraktiven Zinssatz - die erhaltenen Zinsen waren im von mir erklärten Betrag x2 enthalten. Die Zinsbescheinigung liegt vor und wird nun eingereicht.


    Ich hatte jedoch nie direkten Kontakt mit Banken in Schweden und Italien - demnach kann es sich bei den gemeldeten Zinserträgen nur um Erträge aus Tages- und/oder Festgelder über Zinspilot in jenen Ländern handeln. Zinspilot bzw. die dahinter stehende Sutor-Bank hat eine Zinsbescheinigung über den Betrag x3 ausgestellt, wobei x3>x1 ist und deutsche Kapitalertragssteuer abgeführt wurde. Die in Schweden und Italien erhaltenen Zinsen sind also vermutlich im Betrag x3 enthalten.

    x3 wurde in der Steuererklärung angegeben bei den "Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" - also im 1. Teil der Anlage KAP.


    Das ist imho auch korrekt, denn laut aktuell noch abrufbaren Informationen (Zinspilot wurde ja eingestellt) galt für den Steuerabzug bei Zinspilot

    Zitat

    Welche Steuerregeln gelten bei ZINSPILOT?

    Bei einer Geldanlage im Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei einer Anlage in Deutschland. Daher sind Steuerzahler in der Regel dazu verpflichtet, auf ihre Kapitalerträge 25,00 % Abgeltungssteuer, 5,50 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu entrichten. Bei ZINSPILOT werden diese von den Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Oder in anderen Worten: die Zinsen fielen zwar im Ausland (hier: Schweden und Italien) an, wurden aber von einem deutschen Bankinstitut unter Abzug von inländischer Kapitalertragssteuer zur Auszahlung gebracht. Somit waren sie in der Steuererklärung wie inländische Zinseinkünfte mit entsprechenden Abzügen zu erklären.


    Ich werde also nun die Steuerbescheinigungen

    a) von Advanzia Luxemburg, und

    b) von Zinspilot/Sutor Bank einreichen

    jeweils mit entsprechenden Erläuterungen.


    Was ich aber nicht mehr einzeln nachvollziehen kann ist, wieviel der Zinspilot -Zinsen x3 nun auf welches Land bzw. auf welche Einzelanlagen entfielen - ich hoffe, das wird nicht nötig sein. Bei Zinspilot selbst konnte man diese Informationen bis zur Abschaltung des Portals im Februar abrufen, nun aber leider nicht nicht mehr.


    Dieser Beitrag soll primär zur Info an andere User dienen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen. Kommentare und/oder Tipps würden mich auch interessieren.


    Mit dem Zinspilot-Nachfolger Weltsparen wird es übrigens noch etwas komplizierter, denn die haben wie früher Zinspilot auch Anlagen im Ausland mit deutschem Steuerabzug, jedoch auch welche ohne deutschen Steuerabzug.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol ()

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