Frage zu Elterngeld und Firmenwagen

  • Hallo zusammen,


    ich versuche gerade durch das Thema Elterngeld und Firmenwagen durchzusteigen.


    Ich werde zwei Monate Basis-Elterngeld beziehen und darf/wollte meinen Firmenwagen in der Zeit behalten. Die Zeiträume in denen ich Elterngeld beziehe sind der 02.07.21-01.08.21 und der 02.09.21-01.10.21.


    Dadurch das es je kein "voller" Monat ist, muss ich auf keinen Urlaub verzichten.


    Nun zum "Problem". Nach einem Telefonat mit der Stadt muss ich nun die Werte für die 1% Versteuerung und den pauschal versteuerten Arbeitsweg angeben. Der Netto Betrag daraus wird mir dann noch vom Elterngeld abzogen. Ich erhalte 1800€ Elterngeld, die 1% belaufen sich auf 485€ und die pauschale Versteuerung des Arbeitsweges auf 142€.


    Wie erhalte ich jetzt den Betrag der mir vom Elterngeld abgezogen wird? Einfach 42% (mein Steuersatz) von 485+142? Also am Ende 1800 - ca. 263 = 1537€? Wäre das korrekt gerechnet?


    Das wäre Frage 1.


    Frage 2:


    Mein Arbeitgeber sagt nun, dass ich den Wagen dann - sobald ich wieder arbeite - für die Monate der Elternzeit nach versteuern muss. Das klingt für mich nun so, also würde ich doppelt zahlen müssen.


    Einerseits verringert sich mein Elterngeld und dann muss ich noch mal für den Wagen zahlen sobald ich wieder arbeite. Ist das korrekt?


    Ich hätte jetzt eher mit einem "entweder oder" gerechnet. Entweder mein Elterngeld verringert sich, oder ich muss den Wagen dann nach versteuern. Das verwirrt mich nun. Auch weil ich nicht 100% weiß, welche Kosten nun auf mich zu kommen würden.


    Danke und viele Grüße

    Sebastian

  • Das ist korrekt so. Dein Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss, auch wenn Du sonst kein Gehalt bekommst. Außerdem wird der geldwerte Vorteil als Gehalt angesehen, der Deinen Elterngeldanspruch mindert. Diese Rechtsauffassung gilt schon seit 2013.

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