Mein ELSTER: Anpassung der Speicherfrist bei bestimmten Nachrichten in Ihrem Posteingang

  • Bisher werden sämtliche Nachrichten, die im privaten Posteingang in Mein ELSTER sind, dauerhaft vorgehalten.

    In Zukunft gilt das nur für wichtige Nachrichten, die auch später noch benötigt werden (z.B. Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide, Bescheiddaten).

    Alle anderen Nachrichten (insb. Mitteilungen zu Statusübergängen von Berechtigungen und Vollmachten, Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails) werden nach einem Jahr automatisch gelöscht.

    Ab 18.09.2023 wird mit der Löschung von alten Nachrichten begonnen, bei denen die Speicherfrist bereits abgelaufen ist.


    Falls noch ein Teil dieser Dokumente benötigt wird, dann können die gewünschten Nachrichten herunter geladen werden.

    Die bisher bei Versand eines Formulars eingestellte Nachricht mit Betreff "Bestätigung der Übermittlung" und Verweis auf die Seite "Übermittelte Formulare" entfällt künftig. Die Informationen aus dieser Nachricht werden stattdessen direkt per E-Mail mitgeteilt.

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