Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025

  • Spannend sind auch Gemeinschaftskonten: Ist es ein UND-Konto oder ein ODER-Konto? Einzelunternehmer, Freiberufler, Vereine, Personen mit mehreren Vornamen müssen wahrscheinlich auch mehrfach deutlich machen, auf welchen konkreten Namen ihr Konto läuft.


    Mich interessieren Details des Prüfalgorithmus aber nirgendwo konnte genauer erläutert werden, unter welchen Bedingungen ein "close match" zu einem "no match" wird. Vermutlich definiert das jede Bank individuell... Positiv: Bei close matches soll es wohl eine Rückmeldung mit den exakten Empfängerdaten geben.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Mich interessieren Details des Prüfalgorithmus

    Welcher Prüfalgorithmus?

    Ich habe das so verstanden, dass dem Überweisenden der bei der Empfängerbank gespeicherte Name des Empfängerkontos angezeigt wird - es obliegt dann dem Überweisenden, ob er die Überweisung dann tatsächlich freigeben möchte - oder eben auch nicht. Überweisung mit Person A als angeblichen Empfänger ist also weiterhin möglich, selbst wenn der tatsächliche Kontoinhaber eine andere Person B ist.

    Dennoch kann damit der Dreiecksbetrug zumindest bei genügender Aufmerksamkeit des Überweisenden verhindert werden, wie schon richtig gesagt wurde.

  • Welcher Prüfalgorithmus?

    Ich habe das so verstanden, dass dem Überweisenden der bei der Empfängerbank gespeicherte Name des Empfängerkontos angezeigt wird - es obliegt dann dem Überweisenden, ob er die Überweisung dann tatsächlich freigeben möchte - oder eben auch nicht.

    So ist es. Der Überweisende wird lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass seine Empfängerangabe nicht vollumfänglich mit dem tatsächlichen Empfänger des zu überweisenden Betrags übereinstimmt und ihm damit die Möglichkeit eröffnet, Fehlüberweisungen vor Ausführung noch zu stornieren. Die Aufhebung der zu Zeiten der "gelben Zettel" bestehenden Prüfungspflicht hatte eine Rückbuchung irrtümlicher Überweisungen nahezu unmöglich gemacht.

    Und ja, wie schon angemerkt wurde, hatten es die Banken mit der seinerzeitigen Prüfungspflicht nicht wirklich genau genommen - nur ging diese Nachlässigkeit seinerzeit zu Lasten der Bank und nicht des Bankkunden. Ich hatte den Wegfall dieser Prüfungspflicht damals sehr bedauert - hatte sie die Angabe eines Zahlungsempfängers doch ad absurdum geführt.

    Hallo

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