Versorgungsauflagen und Mobilfunkbericht der Bundesnetzagentur

  • Den Mobilfunkbericht hab ich per IFG flott (1 Woche) gekriegt. Ist noch die Version von 2025. Nachdem sie die Daten offenbar bloß noch halbjährlich erheben und bisher das Ende des 1. Quartals verwendet haben, wird der für 2026 vermutlich erst Ende Oktober oder im November rauskommen. Netzbetreiberspezifische Angaben zur bisherigen Erfüllung der Versorgungsauflagen betrachten sie weiter als Geschäftsgeheimnisse (ohne nähere Begründung) und sind geschwärzt. Diesmal haben sie aber zumindest nicht das ganze Kapitel rausgenommen. Den Indizien nach haben sie die geschwärzte Version von vornherein produziert gehabt. IFG-Anfrage mit den erhaltenen Dokumenten ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrag…gemaess-ss-103-abs-5-tkg/


    Zu den Versorgungsauflagen hab ich die Pegeltabelle angefragt. Das PDF dazu haben sie offenbar erst frisch für mich produziert. Laut Überschrift bezieht sie sich nur auf LTE, aber die Versorgungsauflagen müssten technologieneutral sein. Der wesentliche Teil ist bei 20 MHz »belegter Bandbreite der Aussendung« wie folgt (Pegel in 3 Metern Höhe):


    Mbit/s RSRP-Pegel
    10 -126
    15 -124
    20 -123
    25 -121
    30 -120
    35 -119
    40 -118
    50 -115
    60 -112
    70 -110
    80 -108
    90 -107
    100 -104


    Im Prinzip scheint das frequenzunabhängig und proportional zur Bandbreite zu sein. Halbe Bandbreite ergibt also bei gleichem Pegel halbe Datenrate. Wenn der Pegel bei verschiedenen Frequenzen und/oder von verschiedenen Zellen unterschiedlich ist, müsste man die jeweiligen Datenraten addieren. In der Summe muss dann mindestens 50 Mbit/s (Fläche, nachrangiges Verkehrsnetz) bzw. 100 Mbit/s (Haushalte, Hauptverkehrsnetz) rauskommen, damit eine Gitterzelle als versorgt gilt. Bei den 50% Haushalten bis Ende 2030 für 1&1 seh ich in den FAQ inzwischen auch 100 Mbit/s, obwohl da zumindest die ursprüngliche Entscheidung der BNetzA keinen konkreten Wert explizit benennt.


    Unklar ist mir vorallem noch, ob man dazu die Datenraten sämtlicher vorhandener Bandbreite addieren kann (und bei mehreren empfangbaren Zellen womöglich noch mehrfach, wobei mir das bezüglich gegenseitiger Störung eh unklar ist) oder ob das für einen einzelnen Empfänger auch technisch aggregierbar sein muss. Und halt die Frage, ob das auch alles für 5G und bei 3.6 GHz gilt.


    Für eine genauere Klärung müsste da sonstwer informell bei der BNetzA anfragen. Das ist jenseits einer IFG-Anfrage, und ich werd da bis auf Weiteres nichts mehr tun. Im November frag ich vielleicht noch nach dem Bericht für 2026.


    Den ungeschwärzten Bericht von 2022 gibts hier: https://mdb.anke.domscheit-ber…m-%C2%A7103-Abs-5-S-1.pdf

    Webseite dazu hier: https://mdb.anke.domscheit-ber…igitalausschuss-22-06-22/

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