Beiträge von Carsten

    Ich hätte noch ein quasi neuwertiges Nokia 9300 anzubieten.
    Das Gerät (kein Branding!) stammt aus Vodafone-Beständen mit Rechnung vom Juli 05, wurde jedoch nur einen halben Tag (wenige Telefonate) genutzt und liegt seitdem unberührt und in OVP hier. Sämtliches mitgelieferte Zubehör (USB-Kabel, Headset, Dockingstation, MMC, Ladegerät) ist noch verpackt und unberührt, wurde also nie benutzt.
    Das Gerät selber ist leider nur 1-, da es links oben über dem äusseren Display einen minimalen Kratzer hat, den man allerdings nur sieht, wenn man das Handy im Licht dreht und danach sucht. Ansonsten quasi neuwertig.


    Sollte jemand Interesse haben, bitte PN, dann bringe ich das Teil mit.
    Über einen (reelen!) Preis werden wir uns dann vor Ort einig. :)


    Carsten

    Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Also Carsten, ich denke der Bedarf der Quelle ist vorhanden, wobei real_proximus dies ja eigentlich schon getan hat...


    Die Quelle wurde doch schon genannt:
    StVO §42 Absatz 6

    Zitat


    gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

    Re: Re: Re: Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Aber wo fängt der Verzögerungsstreifen an und hört der Beschleunigungsstreifen auf? Wird der Beschleunigungsstreifen automatisch zum Verzögerungsstreifen, wenn ich die Bundesstrasse verlasse? Ich beschleunige ja auch nicht mehr, sondern lasse ausrollen und bremse ab.


    So würde ich das definieren.
    Je nach Nutzung ist es dann eben entweder ein Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen.

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Und was ist dann auf einer Autobahnausfahrt? "Meine" Ausfahrt besitzt eine etwa 500m lange Parallelfahrbahn zur AB; welche durch eine Leitplanke abgetrennt ist. Ein Tempolimit besteht nicht. Also dürfte ich demnach auch auf dieser Parallelfahrbahn max. 79 fahren, wenn auf der AB ein LKW neben mir unterwegs ist?


    Hier liegt ja eindeutig eine bauliche Trennung vor, ergo ist es kein Überholen.

    Re: Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?


    Zitat

    Auf dem Beschleunigungsstreifen darf ich rechts "überholen". Selbiges müsste doch auch für den Verzögerungsstreifen gelten, besonders, wenn dieser vom Beschleunigungsstreifen nicht getrennt ist.


    Und exakt das ist falsch.
    Auf dem Verzögerungsstreifen darf nicht überholt werden.
    Quelle reiche ich bei Bedarf nach.


    Carsten

    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Mit Schrecken stell ich grade fest, dass man seine lustigen Filmchen auf RTL.DE
    nur am Stream ansehen aber nicht downloaden kann - hat vielleicht jemand nen Tip parat ?


    Ja, einen sehr guten Tipp sogar:
    Lass die Finger von solchen Dingen.
    Du wärst nicht der erste, der wegen einer solchen "Fansite" eine Abmahnung in sechsstelliger Höhe bekommen würde.

    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Ist das eigentlich so gewollt, daß man diese Kennzeichnung "nur" im Umfrage Unterforum sieht und nicht, wenn man sich "Neue Beiträge" oder die "Beiträge der letzten 24h" anzeigen lässt? ;)

    Yepp, das ist beabsichtigt bzw. hat technische Gründe.

    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Wo ist eigentlich die Umfrage zum Handy des Jahres 2004? :o *duckundwech*


    Die wollte nur kurz ins Kino und ward nicht mehr gesehen. ;)


    Carsten