Beiträge von Carsten

    Zitat

    Original geschrieben von Steinie
    Denn meine Seite ist hier nicht das Thema ;-)


    In der Tat nicht.
    Dennoch ein kleiner Einwurf:
    Ich würde mir das verdammt gut überlegen. Denn die Firma Audi kann da ziemlich unlocker reagieren, und deren Rechtsabteilung versteht da bestimmt recht wenig Spaß, wenn jemand mit dem Namen Audi Kohle machen möchte. Stichwort Markenrechtsverletzung - kann sehr heftig teuer werden.


    Nun aber bitte wirklich back to topic.

    Bleibt nur zu hoffen, dass die Kollegen von DVD-Inside sich der Herausforderung stellen und nicht kampflos aufgeben.
    Diese David-gegen-Goliath-Kämpfe sind nicht unbedingt immer fair, und es dürfte im schlechtesten Fall eine dicke Stange Geld kosten, den Fehdehandschuh von Intel aufzugreifen.
    Es dürfte wohl auch eine Prüfung für die Community des dortigen Forums sein, den Betreiber zu unterstützen, und zwar nicht nur mit warmen Worten, sondern auch mit Taten und Finanzspritzen.
    Noch hat man sich dort ja noch nicht offiziell geäussert. Ich werde das auf jeden Fall gespannt verfolgen und alle Daumen drücken.


    Fairerweise muss man der Kanzlei aber zugestehen, dass man nicht sofort mit teuren Abmahnungen und Unterlassungsklagen geballert hat, sondern zunächst den mehr oder weniger freundlichen, aber zumindest (noch) kostengünstigen Weg eingeschlagen hat.


    Carsten

    Re: Re: Neue 0190-Abzockmasche?


    Zitat

    Original geschrieben von DirkP
    Wer kann bzw. darf mir über die 0190er Nummer auskunft geben, wer diese Nummer besitzt?


    Gruß
    Dirk


    Die RegTP gibt da auf schriftlichen Antrag Auskunft darüber: Klick.


    Carsten

    Ohne mir da jetzt sicher zu sein oder mich gar in der Materie auszukennen, würde ich einfach mal vermuten, dass eine schulische Veranstaltung unter (2) fällt und die Schule als Veranstalter in diesem Fall als "anerkannter Träger der Jugendhilfe" o.ä. gilt.
    Ohne Gewähr, nur eine Vermutung.


    Carsten


    Edit:
    Bei einer Schulveranstaltung sind wohl auch immer Lehrer als Aufsichtspersonen anwesen, die wohl durchaus im Sinne des §5 Jugendschutzgesetz als "erziehungsbeauftragte Person" gelten, somit wäre da alles geklärt. IMHO. ;)

    Unter 16 Jahren wird es da schon eng, da ist das Jugendschutzgesetz nämlich folgender Meinung:

    *staubwegwisch*

    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
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