Beiträge von Carsten

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    Original geschrieben von ThaFUBU
    WoW geiler M5 aber gegen 475 AMG PS wird er es schwer haben


    Der E60 M5 soll AFAIK 2005 kommen und einen 5,5 Liter V10 mit 550 PS haben.
    Von den Fahrleistungen dürfte er gegenüber einem entsprechenden AMG also durchaus adäquat sein. Vom Preis wohl leider auch. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von FordP
    D.h.: Der Preis für "WAP by Call" verdoppelt sich quasi von 10ct/20kb auf 19ct/20kb?
    Klasse! Danke! Mehr!
    cu Ford


    [EDIT]
    Den (bisherigen) Preis von 10ct/20kb hab ich aus der Teltarif Datenbank. Stimmt das überhaupt? :confused:


    Kann ich nicht nachvollziehen.
    Bisher kostet IMHO Vodafone WAP by Call over GPRS 29 ct / 10 kb (Quelle).

    Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Also mir stinkts schon, dass wir in Deutschland die "abgeschwächte" Version trinken müssen, im Gegensatz zu den Österreichern..da will ich bestimmt noch kein "LighT"!


    Humbug!
    Sind exakt dieselben Inhaltsstoffe, nur ist in D die Mengenangabe an Taurin usw. pro 1000 ml und in Ö pro 250 ml.
    Daher ist das Red Bull aus Österreich viermal so heftig, wenn man schon 13 Bull-Wodka hat und dann versucht, auf der Dose was zu erkennen. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Joe70
    Schätze auch mal das die neuen GPRS Optionen bzw. Preise nur für die tollen Euro-Tarife gelten oder?


    Ja, die neuen GPRS-Preise gelten nur für Vodafone-Tarife, steht jedenfalls im Kleingedruckten der beigefügten Tariftabelle und sind ausserdem befristet bis zum 30.09.03.
    Was nun mit den RV-Kunden ist, die alle noch auf den alten D2-Tarifen beruhen, konnte mir die Hotline bisher noch nicht sagen. Die wussten noch gar nichts davon.

    Zu dem Thema habe ich hier noch eine Pressemitteilung der Talkline ID GmbH vom 07.04.03 liegen:

    Was jedoch im Prinzip nichts anderes als der Einsatz von Werbeblockern ist, der von uns nicht gewünscht wird...
    Ihr entzieht uns damit gezielt und bewusst die Kalkulationsgrundlage dieses Forums. Aber das hatten wir an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert.

    Ich versuche mich mals als Laie, also bitte nicht hauen, falls was nicht stimmt...
    :rolleyes:


    In der Tat ist es so, dass Versteigerungen vom Fernabsatzgesetz (inzwischen im BGB integriert) ausgenommen sind, dieses also nicht zum Tragen kommt. Jedoch gab es AFAIK auch schon Urteile, dass eine Ebay-Auktion eben keine Versteigerung im klassischen Sinne ist und daher das Fernabsatzgesetz anzuwenden ist.


    Ob diese Klausel nun gilt, falls Du die Ebay-Auktion gilt, vermag ich nicht zu beantworten.


    Wie gesagt: Alles ohne Gewähr.

    Pressemitteilung