Beiträge von chrissniper

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Es gibt hier in Hof auch einen Partner Business-Shop. Die Verkäufer dort sind mehr als inkompetent.
    Partnershops haben ganz klar nen :flop: verdient, da sie sich weigern, im Online Shop gekaufte Handys zur Reparatur anzunehmen.
    Selbst wenn man es in nem anderen Partnershop gekauft hat machen sie es nur sehr sehr ungern.


    Das ist aber das Problem des Systems... Die Partnershops müssen afaik Reparaturgeräte auf eigene Kosten versenden. Überspitzt betrachtet, bekommt nen Partnershop im Monat 1000 Reparaturgeräte, die nicht von ihm sind, hat er nix als Kosten gehabt :)

    Ich sags hier gerne noch einmal... TPH tritt o2 gegenüber als normaler Händler auf... daher vertreibt TPH ausnahmslos ORIGINAL o2-Verträge... Rechnung kommt von o2 und bei jeglichen Fragen ist auch o2 Ansprechpartner... Nur wenn man einen o2-Vertrag mit Handy bei TPH abschließt, ist TPH bezüglich des Handy Ansprechpartner...


    Also nix mit unliebsamen Provider-Verträgen... Warum Auszahlung trotzdem geht ist mir Wurst und ganz allein die Sache von Handygeiz :)


    Das wundert mich aber stark, da werde die TPH Filialen noch der TPH Online-Shop das E90 als verfügbar gelistet haben... Der Online-Shop hat es gar nicht gelistet... aus sicherer Quelle weiss ich auch, dass der Preis mit Vertrag bei 579,- anfängt fürs E90...

    Zitat

    Original geschrieben von brainbug1977
    Sorry, doofe Frage...
    Wenn das original Verträge sein sollten, dann bekäme ich ja auch eine Rechnung von o2, hab eine o2 hotline, kann alle o2 optionen buchen, hab 100% die selben preise wie bei o2, und alles was ich von TPH sehe ist am Anfang der Antrag? Oder wie muss ich das verstehen?
    Letzendlich ein weg um original o2 zu bekommen mit teilweiser auszahlung?


    Gruß
    brainbug


    Unterschied


    Probleme mit dem Vertrag -> o2
    Probleme mit dem Handy -> TPH

    Zitat

    Original geschrieben von Mareq
    Ich habe 2 Wochen in denen ich mir das/die Notebooks anschauen kann.
    Habe mich vorher wochenlang versucht schlau zu machen. Irgendwann muss man ja eine Entscheidung treffen..


    Das ist der springende Punkt :) Anschauen ja, ausprobieren nein, dafür wurde der Widerruf im Fernabsatzgesetz nicht "erfunden" ^^



    Zum Laptop würde ich auch sagen, dass der Preis durchaus angemessen ist für die im Gehäuse verbauten Komponenten.


    Ansonsten müsste man halt wissen, was du mit dem Laptop machen willst, um genauere Aussagen über den Nutzen speziell für dich zu treffen.