Beiträge von BigBlue007

    Noch nie von gehört. Was soll dafür die Grundlage sein? Und gilt das nur für gewerbliche oder auch private Verkäufer? Wenn Ersteres: Warum soll die Rückgabefrist bei einer Abwicklung via ebay länger sein als bei einem Webshop? Verstehe ich nicht... :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von hjreggel
    Könnte einer der Moderatioren bitte die H.Petra Threads zusammenfügen zu "Der Ultimative H.Petra HDTV Thread"?


    Besser wäre "Der ultimative 'H.Petra lernt Laufen in der digitalen Welt' - Thread"... :rolleyes: ;)


    Am Anfang wars ja noch lustig, aber inzwischen bin ich offen gesagt nicht mehr sicher, ob es sich bei H.Petra entweder wirklich einfach nur um einen überdurchschnittlich unterdurchschnittlich informierten Verbraucher handelt, oder um einen Zweitaccount, der hier einfach mal testen will, wann ihm/ihr der Erste hier ein "Mann, wie blöde bist Du?" an den Kopf wirft. Was hiermit passiert ist... :D


    Wenn man sich angeblich 14 Tage in die Materie eingelesen hat und dann immernoch so Stuss von sich gibt wie z.B. "... auf der DVD stand Bluray drauf...", dann weiß ich nicht, was man da in den 14 Tagen genau gemacht haben will. Fakt scheint zu sein, dass der User dieses Thema vielleicht doch besser einem eventuell vorhandenen Partner, Freund o.dgl. überlassen und sich selbst besser um Dinge kümmern sollte, von denen man etwas versteht. Denn wenn nach 14 Tagen sich-damit-beschäftigen immernoch nur ein Niveau vorhanden ist, wie es dieser Thread vermuten lässt, dann hat es schlicht und ergreifend keinen Sinn.


    Und das ist ja auch nicht schlimm. Ich habe z.B. keine Ahnung von Autos - ich kann es fahren und die Ausstattung bedienen, mehr aber auch nicht. Und ich kenne mich auch mit vielen anderen Dingen nicht aus. Darum kümmern sich dann halt Leute, die sich damit auskennen. So wie ich mich um die Sachen kümmere, mit denen ich mich auskenne. Eigentlich eine ganz normale Sache...

    Mietkautionen sind kein ebay - da gibts keinen "Treuhandservice"... ;) Bargeld, Überweisung oder Bankbürgschaft sind die Optionen für eine Kaution - auf was anderes muss und wird sich der Vermieter nicht einlassen.


    Steffi21: Mal abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es wirklich rechtens sein soll, für einen Mietvertrag, der von vornherein nur 3 Wochen laufen soll, eine Mietkaution i.H.v. 3 Monatsmieten zu verlangen, ist die Forderung, die Kaution in bar zu zahlen, definitiv nicht rechtens, denn der Vermieter MUSS die Kautionszahlung auch unbar akzeptieren. Mehr noch: Er muss sie sogar in 3 Raten, verteilt über 3 Monate akzeptieren - was in Deinem Fall natürlich wenig Sinn macht, aber ich glaube wie gesagt auch nicht, dass er überhaupt ein Anrecht auf die Kaution in dieser Höhe hat.


    Diese rechtswidrigen Forderungen würden mich jedenfalls massiv an der Seriösität des Vermieters zweifeln lassen. Deine Befürchtungen könnten also durchaus berechtigt sein.

    Na Autokorrektur halt eben. Diese Bezeichnung ist doch nun eigentlich selbsterklärend, oder? Warum der TE hier von T9 sprach, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Das iPhone hat kein T9. Wie sollte es auch?! T9 ist etwas für eine Handy-Zahlen-Tastatur, die das iPhone ja nicht hat (jedenfalls nicht beim Schreiben von Texten).

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Man muss schon die Tarife mit Handy vergleichen, da ja inzwischen auch beim iPhone bei TM eine Subvention dabei ist.


    Nein. Was man vor allem machen muss, ist, das eigene Nutzerverhalten mit den Tarifen zu vergleichen. Und das hatten wir ja nun auch schon oft genug, dass mit soundsoviel MB oder GB Inklusivvolumen, hunderten SMSen usw. ein Nutzerverhalten oftmals erst generiert (und dann später aber in der Realität gar nicht ausgenutzt) wird, das eigentlich gar nicht da wäre. Natürlich mögen die Inklusivleistungen verglichen mit vergleichbaren Inklusivleistungen anderer Vertragskonstrukte nicht zu teuer sein, aber die Frage ist ja: Braucht man das auch wirklich? Und da sage ich nach wie vor, dass eine Vielzahl der Vertragsunterzeichner sich dieses, vom Vertrag vorgegebene, Nutzerverhalten lediglich ein- bzw. schönreden.

    Und vor allem gilt halt, dass nicht alles, was auf den ersten Blick unter der Überschrift "Immerwährender Klassiker" läuft, auch wirklich noch zeitgemäß ist. Diese altmodischen Klingenrasierer mögen rein designtechnisch ein Klassiker sein - funktionell können ihnen allenfalls Archaiker etwas abgewinnen, und auch diese müssten bei objektiver Betrachtung zugeben, dass sie diese Teile eben wirklich nur wegen des "Das ist ein Klassiker" - Effekts nutzen, und nicht, weil sie wirklich genauso gut oder gar besser wären als ein moderner Rasierer.

    Re: Was tun gegen unerwünschte Werbung im Briefkasten?


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Daher meine Frage, was ich dagegen tun kann? Man muss sich doch irgendwo beschweren können...


    Ja, und zwar beim Herausgeber der jeweiligen Blätter. Wenn die entsprechenden Aufkleber am Briefkasten sind, dann DÜRFEN auch keine Anzeigenblätter und andere Werbebotschaften eingeworfen werden. Für Zuwiderhandlungen sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.


    Der von rajenske verlinkte Thread von mir ist natürlich auch lesenswert, auch wenns thematisch nicht 100%ig zu Deinem Anliegen passt, denn bei mir war und ist es so, dass ich die Werbezeitungen durchaus haben möchte (habe also keine Aufkleber am Briefkasten), aber diese Sache damals war natürlich eine Riesenfrechheit.