Beiträge von BigBlue007

    Naja, meine Frage zielt aber gerade auf das, was Ihr möglicherweise überseht und wo ich mir halt nicht sicher bin. Natürlich steht in den AGBs "... mit einer Frist von einem Monat...". Dort steht allerdings auch "Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind...". Und in der Leistungsbeschreibung steht halt "Keine Mindestvertragslaufzeit - monatlich kündbar".


    Der springende Punkt ist, ob die letztgenannte Formulierung die Formulierung aus den AGBs nicht eventuell dahingehend aushebelt, dass man halt auch schon zum Ende des laufenden Monats kündigen kann.

    Wieso? Vielleicht interessiert das ja auch andere irgendwann mal... :confused: Und was Privates war da ja nun wirklich nicht dabei.


    Um Deine Frage zu beantworten: Ich würde dieses Formular auf keinen Fall aus der Hand geben, ohne dass dort SÄMTLICHE Daten eingetragen sind. D.h. DU füllst das Teil komplett aus, machst Dir eine Kopie davon, der andere unterschreibt dann nur noch und schickts/faxt es an den Provider. Er soll Dir also gefälligst alle Daten geben, die da drauf müssen. Ansonsten würde ich es lassen. Jedenfalls würde ich niemandem ein Formular mit meiner Unterschrift drauf zusenden, auf welchem der dann noch allen möglichen Unsinn selber reinschreiben kann.

    Festplatten können bei Notebooks grundsätzlich immer gewechselt werden, ohne dass die Garantie, geschweige denn die Gewährleistung flöten geht. Letzteres ist eh klar, weil gesetzlich nicht anders möglich, bzgl. Ersterem ist mir zumindest kein Hersteller bekannt, wo das anders wäre.


    kingpin166: Wenn er das nicht kann, dann werden ihm auch die anderen Tipps hier, die allesamt mindestens ebensoviel Computergrundkenntnisse voraussetzen wie das Herausnehmen einer Platte (eher mehr) nichts bringen. Abgesehen davon: Statt ihm zu erklären, wie er die Platte kopiert, könnte man ihm dann ja ebensogut erklären, wie man sie ausbaut. ;)

    Es ist mitten in der Nacht, und Du uppst Deinen Thread, weil nach 12 Minuten noch keiner geantwortet hat? Stimmt, Riesensauerei das... :D


    So ein Übernahmeformular muss immer von beiden Parteien unterschrieben werden. Ist ja auch logisch - es muss ja ein Nachweis da sein, dass zum einen der bisherige Vertragsinhaber den Vertrag auf jemand anderen übertragen will, als auch (logischerweise), dass der neue Vertragspartner diesen auch tatsächlich übernehmen will.


    Welche Angaben da draufkommen, dürfte von Formular zu Formular verschieden sein. Normalerweise sollte man vom bisherigen Vertragsinhaber nicht viel mehr als Name, Adresse, Kundennummer und halt Unterschrift angeben müssen, weil alle anderen Daten ja eh bekannt sind. Vom neuen Vertragspartner muss natürlich alles drauf, einschl. Bankverbindung.


    Deine Bankverbindung erfährt der neue Vertragspartner nicht, falls diese nicht (aus welchen Gründen auch immer) auf dem Übernahmeformular angegeben werden musste und er sie somit sieht. Umgekehrt kann natürlich auch niemand ohne Dein Wissen einen Vertrag auf sich übernehmen und dabei Deine Bankdaten beibehalten. Natürlich wäre es theoretisch möglich, dass der Vertrag zwar auf eine neue Person übertragen wird, dabei aber Deine Bankverbindung beibehalten wird. Allerdings macht das ja a) keinen Sinn, und b) musst Du das Formular wie gesagt auch unterschreiben, also würdest Du es ja merken.

    Re: Der Neue Ultimative Klingelton :) Dies mal vielleicht auch für dich


    Zitat

    Original geschrieben von Bozz
    Nach dem ersten wie ich finde sehr Erfolgreichen Klingelton Upload für euch wo es jede Menge kommentz gab


    Alter, das nenne ich mal 'ne ultrakrasse kognitive Dissonanz... :eek: :D

    Zitat

    habe ich nun einen neuen Klingelton gemacht ich hoffe er schlägt eben so ein wie die ersten 2


    Bei Deinem ersten Versuch meinte noch jemand, es könne nur besser werden. So kann man sich irren... :D


    Scheiss Weihnachtsferien... :flop: :p

    Normalerweise habe ich ja bei Rechtsfragen selbst ein paar ganz grundlegende Grundkenntnisse ;) , aber in folgendem Fall bin ich mir nicht ganz sicher. Würde mich über Feedback von Leuten mit mehr Ahnung freuen. :top: :D


    Im Angebot des Produkts (eine DSL-Flat) steht:


    Mindestvertragslaufzeit: Keine - monatlich kündbar


    In den AGBs, die bei Vertragsschluss akzeptiert wurden, heißt es:


    Die für die einzelnen Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten sind den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Produktes zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, gelten die Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats möglich, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit.


    Ist dieser - im Dezember abgeschlossene - Vertrag zum 31.12.2006 oder zum 31.01.2007 kündbar? Anders gefragt: Schliesst die Formulierung "monatlich", die direkt auf der Webseite bei den Features des Vertrags stehen, ein zum Ende eines Kalendermonats mit ein, oder ist aufgrund dieser Formulierung auch eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich? Also in einem hyphotetischen Extremfall auch die Kündigung eines am 30. abgeschlossenen Vertrags zum 31. desselben Monats?

    Natürlich gilt das FÜR MICH so, das hier ist ja auch MEIN Thread mit MEINER Fragestellung, aus der zudem sehr deutlich hervorgeht, dass ich einen VoIP-Anbieter gesucht habe. :D


    Insofern passte der Vorschlag nicht einmal annähernd zur gestellten Frage, mal ganz abgesehen davon, dass mir das Genion-Konzept durchaus bekannt ist, weil ich noch so einen (demnächst aber auslaufenden) Vertrag habe.


    Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.

    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Naja, da es ja "nix" kostet, halte ich dies fuer eine gute Alternative. Besonders funktioniert sie auch,wenn dein Netzzugang mal streikt. Zur Not kann man darueber dann auch noch mal eben Mails abrufen.. .


    Mails kann ich, falls DSL mal streikt, über mein HSDPA-Notebook abrufen.


    Ansonsten sehe ich hier keinerlei Vorteile, die den Nachteil eines separat herumliegenden Handys aufwiegen.

    Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Ansonsten gehe einfach in den TPunkt und sag das das Telefon 30Jahre alt ist und vor 10 Jahren privat ersetzt wurde [ - die Berechung seit 10 Jahren also ungerechtfertigt ist und du das Geld rückwirkend wieder willst


    Das ist natürlich vom Denkansatz her sehr geil... :D


    Ich hab seit 20 Jahren 'ne Mietwohnung, in der ich schon seit 10 Jahren nicht mehr wohne. Jetzt will der Vermieter die Wohnung anderweitig vermieten, ich will sie aber behalten. Deshalb sage ich ihm, dass ich die Miete der letzten 10 Jahre zurückhaben will, weil ich seit dem ja gar nicht mehr dort wohne.


    Merkst Du was? :D