Beiträge von BigBlue007

    Ich wollte auch mitmachen, aber als ich hier ankam:



    - Ich weiß sehr viel über Handys.
    - Ich weiß sehr viel über die Eigenschaften/Funktionen von Handys.
    - Ich kenne die Bedeutung von Begriffen rund ums Handy.
    - Ich habe viel Faktenwissen in Bezug auf Handys.
    ...
    - Handys sind für mich von Bedeutung.
    - Handys sind für mich wichtig.
    - Handys sind für mich reizvoll.
    - Handys sind für mich interessant


    ... war mir klar, dass sich hier jemand nicht sonderlich viel Mühe mit einer möglichst interessanten Auswahl der Fragen gegeben hat. Es hat eher den Anschein, die Umfrage basiere auf einer Art Template mit einer fest vorgegebenen Anzahl an Fragen, die man unbedingt vollkriegen musste...


    Warum sollte ich mir dann die Mühe machen, mich da durchzuhangeln?!

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Ein Mitarbeiter, der netto (Steuerklasse 1) ca. 1000 Euro verdient, kostet den Arbeitgeber mindestens 1800 Euro.


    :confused:


    Wenn einer netto 1000,- in StKl. 1 verdient, dann muss er so um die bzw. knapp 2000,- brutto haben. Ich war zwar nie Arbeitgeber, aber es heißt doch immer, dass ein AN den AG etwa das Zweifache seines Bruttos kostet, wären also hier knapp 4000,-.

    Zitat

    Dennoch ist es (für mich) ein wenig befremdlich, daß hier um Verständnis für eine Fraktion gerungen wird [...]


    Naja, die Mehrzahl hier - mich eingeschlossen - scheint ja durchaus Deine Ansicht zu teilen. ;)

    lart:


    Das ist wirklich eine Riesensauerei. Die Globalisierung ist solange gut, solange die Unternehmer im fernen Osten für'n Appel und 'n Ei produzieren lassen können, aber wenn sich Otto-Normal-Bürger genau dieselben Mechanismen zunutze macht, ist der plötzlich ein Verbrecher. Das zeigt recht deutlich, wer die wahren Verbrecher sind...


    Abgesehen davon kann ich keinen Zusammenhang mit §146 MarkenG erkennen. Dort heißt es:


    (1) Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABI. EG Nr. L 341 S. 8) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.


    Der Paragraph richtet sich eindeutig nur gegen Produktfälschungen, nicht jedoch gegen den Import von völlig legaler Ware.


    Ich weiß gerade nicht, ob derartige Verfahren durch eine Rechtsschutz abgedeckt sind, aber falls ja, würde ich hier offensiv vorgehen. Ich denke, dass im Zweifelsfalle Seiko beweisen muss, dass es sich um eine gefälschte Uhr handelt, und dies dürfte ja kaum der Fall sein.



    edit: Was ich vor allem nicht verstehe: Wenn man sich die um den §146 rankenden übrigen Gesetze anschaut, dann darf der Zoll die Uhr gar nicht sofort an Seiko schicken, selbst wenn es sich wirklich um eine Fälschung handeln würde. In §146 Abs. 2 heißt es:


    Ordnet die Zollbehörde die Beschlagnahme an, unterrichtet sie unverzüglich den Verfügungsberechtigten (Du) sowie den Antragsteller (Seiko). Dem Antragsteller sind Herkunft, Menge und Lagerort der Waren sowie Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten mitzuteilen. Das Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, die Waren zu besichtigen, soweit hierdurch nicht in Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eingegriffen wird.


    Weiter heißt es in §147:


    (1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Waren an.


    (2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 146 Abs. 1 in Bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhält.


    (3) Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen.


    (4) Liegen die Fälle des Absatzes 3 nicht vor, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung an den Antragsteller nach Absatz 2 auf. Weist der Antragsteller nach, dass die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 beantragt, ihm aber noch nicht zugegangen ist, wird die Beschlagnahme für längstens zwei weitere Wochen aufrechterhalten.


    Viel Text, aber für mich heißt das: Der Zoll muss Dich zunächst von dem Ansinnen Seikos unterrichten. Du hast zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. In dieser Zeit passiert gar nichts, vor allem darf der Zoll die Uhr nicht irgendwohin schicken (Seiko darf aber jemanden schicken, der die Uhr beim Zoll in Augenschein nimmt). Widersprichst Du, und besteht Seiko weiterhin auf Herausgabe der Uhr, brauchen die ein Gerichtsurteil.


    So ist das in Deinem Fall ja offenbar nicht gelaufen. Ich würde mir das nicht gefallen lassen...



    edit2: Achja, noch ein wichtiger Nachtrag: Das mit dem Parallelimport bezieht sich auf §14 MarkenG. Dieser ist allerdings ausschliesslich auf den GEWERBLICHEN Import, also mit dem Ziel des Weiterverkaufs, gerichtet. Als Privatmensch darf ich selbstverständlich überall auf dieser Welt ein legales Produkt erwerben und mir hierherschicken lassen.

    Dass die Tasten tatsächlich nicht mehr gummiert sind, überrascht mich zugegebenermaßen doch reichlich. Auch wenn ich bei keinem meiner beiden K800i ein Problem mit stripppenden Tasten hatte, könnte ich bei der Tastatur auf die Gummierung (oder auch "Soft Touch - Beschichtung" genannt) ohne Weiteres verzichten. Wenn allerdings auch die Rückseite nicht mehr "Soft Touch" ist, dann ist das für mich ein Ausschlusskriterium. Denn das "Soft Touch" gibt dem Gerät ja eben gerade eine wertigere Anfassqualität als normaler Kunststoff.


    Kann das jemand bestätigen (oder besser verneinen), dass die Rückseite beim silbernen K800i nur normales Plastik ist?

    Tuts natürlich nicht. Der Unterschied ist halt nur, dass die Raucher während ihrer regelmäßigen Raucherpausen sicher auch meist gleich noch einen Kaffee mit reinziehen, während die "Nur-Trinker" halt nur trinken, aber nicht rauchen, und dafür auch nicht alle 60 Minuten 5 Minuten Pause brauchen. ;)

    Sorry, aber das ist absoluter Schwachsinn. Ein Kettenraucher macht halt wirklich 1x pro Stunde seine 5 Minuten Rauchpause. Nichtraucher treffen sich dagegen i.d.R. bei weitem nicht in dieser Frequenz am Kaffeeautomaten, bzw. ziehen sich allenfalls den Kaffee und gehen dann damit an den Arbeitsplatz zurück.


    Der Produktivitätsverlust durch Kettenraucher, die erlaubterweise andauernd Rauchpause machen können, ist ohne Zweifel deutlich höher als der, der durch z.B. Kaffeeholen der Nichtraucher entsteht.

    Ich kenne das von meinem früheren Arbeitsplatz auch. Da verschwanden die Leute in Heerscharen einmal die Stunde für 5-10 Minuten zum qualmen. Hab ich damals schon nicht verstanden, dass die Firma das durchgehen lässt; da hab ich Null Verständnis für.


    Der AG kann sicher nicht explizit das Rauchen als solches verbieten (natürlich darf er es aber auf bestimmte Räumlichkeiten begrenzen). Was er aber selbstverständlich kann, ist, darauf zu bestehen, dass die Leute während ihrer Arbeitszeit gefälligst arbeiten und eben keine Rauchpausen machen.

    Zitat

    Original geschrieben von WRipley
    sorry für den fopaux .....


    Du meinst sicher einen Fauxpas, oder? ;)


    Davon abgesehen: Nach meiner persönlichen Erfahrung geben gerade die Saturnmärkte mit ihren Falschangaben bzgl. unverbindlicher Preisempfehlungen doch eigentlich ein prima Opfer für jeden ab, der abmahnen will. Oder sind falsche UPE-Angaben legal?