Beiträge von BigBlue007

    Grundsätzlich sollte jeder Sat-Receiver mit eingebauter Platte diese Anforderungen erfüllen, wobei man dann sicher bei den jeweiligen Modellen im Detail nachschauen sollte, wie genau sich das jeweilige Gerät programmieren lässt. Grundsätzlich programmieren lassen sie sich alle; die Frage ist halt nur, wie genau im Detail. Gerade was wiederholende Aufnahmetermine angeht, da gibts sicher Unterschiede.


    Sat-Receiver mit Festplatte bekommst Du schon für deutlich unter EUR 200. Gar nicht mal nur bei ebay, sondern z.B. in Baumärkten oder im real. Das sind dann zwar sicher nicht unbedingt die ganz tollen Markengeräte, sondern sowas wie Hyundai, Medion und Co., sollte aber trotzdem ausreichen.


    edit: [url=http://www.real.de/container/angebote,angebote_aktuell,elektro_buero_medien.php?cont=angebote,angebote_aktuell,elektro_buero_medien&angebot=29962&objectMore=83]Klick![/url] EUR 129, 80GB Platte. Hier kann man noch ein bißchen was dazu lesen.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Das wissen wir nicht:


    "Höchstwahrscheinlich habe ich die Mahnungen als Werbung in die Papiertonne geworfen. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, jemals auch nur eine Mahnung erhalten zu haben. "


    Das habe ich schon auch gelesen. Allerdings habe ich gemutmaßt, dass es sich dabei dann auch nur um normale Briefe und keine Einschreiben gehandelt hatte, denn ein Einschreiben hätte er sicher nicht einfach so in die Tonne geworfen... ;)


    Klar können wir letztlich nicht wirklich wissen, wie es gelaufen ist - könnte genauso gut auch sein, dass er das Ganze bewusst ignoriert hatte (wobei... wegen 6 Euro... eher unwahrscheinlich). Wenn das so wäre, dann hätte das Ganze natürlich seine Berechtigung. Ich sage ja wie gesagt nur, dass wenn ihn der Hoster nicht nachweislich (mit mind. einem Einschreiben) in Zahlungsverzug gesetzt hat, die Maßnahme mit dem Inkassobüro dann absolut inakzeptabel ist und ich an clios Stelle dann auch wirklich nur die 6 Euro an den Hoster zahlen würde.


    strikeme: Das stimmt ja so auch nicht. Der Mahnbescheid kommt zum einen ja nicht vom Inkassobüro, sondern von dem, der die Forderung ursprünglich hatte, und zum zweiten kommt er ja nur dann, wenn man die Forderung weiterhin nicht begleicht. Man kann ja von Inkassobüros halten, was man will - im Allgemeinen ist es ja schon so, dass die Forderungen zu Recht bestehen, weil halt jemand einfach nicht zahlen will (oder kann). Wenn man aber die Forderung dann an das Inkassounternehmen zahlt, dann kommt natürlich kein Mahnbescheid. Warum auch?! :confused:



    BTW: Dass ein Inkassobüro durchaus auch merken kann, wann für ihn das Ende der Fahnenstange erreicht ist, weiß ich aus eigener Erfahrung... ;) Irgendwann vor vielen Jahren hatte ich mal ein Premiere-Abo. Nach dessen Ende musste der Decoder zurückgeschickt werden. Ich hab das damals, weil ich nicht zu Hause war, von jemand anderem machen lassen, der den Einlieferungsbeleg versemmelte. Premiere behauptete, das Paket sei nicht angekommen. Glaub ich zwar bis heute nicht, aber ich konnte halt das Gegenteil nicht beweisen.


    Die wollten damals von mir den Neupreis der Box haben, den diese zu Beginn der Vertragslaufzeit gekostet hätte, wenn ich sie da gleich gekauft hätte. Ich verwies darauf, dass es sich um eine 2 Jahre alte Mietsache handelte, die durch meine Verwendung abgenutzt gewesen sei, und dass Premiere daher natürlich nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts der Box habe. Premiere ist trotz zweier weiterer Versuche meinerseits nie auf diese Argumentation eingegangen und beharrte weiterhin auf dem Neupreis. Ich sagte dann einfach irgendwann, dass ich den Zeitwert mit 50% des Neuwerts ansetzte, überwies denen genau diesen Betrag und legte die Sache ad acta.


    Das von Premiere eingeschaltete Inkassobüro heulte mir dann noch mit weiteren 3 Briefen die Ohren voll. Beim ersten Mal hatte ich kommentarlos den bis dahin mit Premiere geführten Schriftverkehr dorthin geschickt, die anderen Briefe landeten nach Lesen und Lachen in der runden Ablage. Irgendwann Anfang diesen Jahres liessen sie noch mal was von sich hören, wollten immernoch den noch offenen Betrag haben. Ich hab denen kurz in drei Zeilen geantwortet, dass die Forderung seit 31.12.2003 verjährt ist. ;)


    Dabei ist das eigentlich schade - ich wäre wegen dieser Sache wirklich gerne vor Gericht gegangen und hätte mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich Recht hatte und Premiere nicht... :D

    Nö, darum gehts nicht. Ich sehe das halt einfach nur so wie senderlisteffm. Natürlich sollen die sich die 6 Euro nicht an den Hut stecken; die sollen sie natürlich bekommen. Es geht mir - und etwas anderes kann man zumindest in meine Postings auch mit viel bösem Willen nicht hineininterpretieren :D - einfach nur um die Verhältnismäßigkeit. Wenn der Hoster clio irgendwann ordentlich per Einschreiben gemahnt hätte und er dann immer noch nicht reagiert hat, dann wäre das mit dem Inkassobüro natürlich ok. Aber danach sieht es ja nicht aus.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Für 6 Euro ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten wäre jedenfalls imho unter aller Kanone.


    Ja - wegen 6 Euro ein Inkassobüro zu beauftragen aber auch...


    Martyn: Ja, es ist richtig, dass man bereits durch Erhalt einer Rechnung mit angegebenem Zahlungsziel in Verzug ist, wenn man bis zu diesem Ziel nicht gezahlt hat. Allerdings muss der Rechnungsaussteller im Zweifelsfalle auch BEWEISEN können, dass er der Gegenseite tatsächlich eine Rechnung geschickt hatte. Deswegen mahnt man ja dann auch zuerst mal nachweisbar per Einschreiben, bevor man einen Mahnbescheid beantragt oder ein Inkassobüro einschaltet.


    Ist das nicht passiert, kann man sich als Verbraucher m.E. recht problemlos zur Wehr setzen, indem man einfach behauptet, man habe nie eine Rechnung und auch keine Mahnung bekommen und wusste daher von der Forderung gar nichts. Auch das Inkassobüro kann ja letztlich nichts anderes machen als einen Mahnbescheid zu beantragen, dem man dann halt widerspricht. Spätestens vor Gericht hat man IMHO dann ja eh wieder mit dem ursprünglichen Anspruchseigner zu tun; bin gar nicht sicher, inwieweit ein Inkassobüro überhaupt als Partei in einem Gerichtsverfahren auftreten kann, da ja, wie senderlisteffm schon sagte, das Vertragsverhältnis nach wie vor zwischen dem eigentlichen Gläubiger und dem Schuldner besteht. Jedenfalls muss dieser spätestens dann ja beweisen, dass er die Gegenseite in geeigneter Form in Verzug gesetzt hat, und das kann er nicht, wenn er nicht die Rechnung oder zumindest eine Mahnung per Einschreiben verschickt hat.


    Und wenn der Gläubiger zu diesem Zeitpunkt die in diesem Beispiel hier fälligen 6,- längst gezahlt hat, wird das Inkassobüro wohl ebenso auf seinen Kosten sitzenbleiben wie der Gläubiger selbst.

    Tja... da geht dann allerdings das Einhand-Bedienkonzept flöten... ;)


    Wenn ich ein Gerät mit Stiftbedienung habe, dann halte ich es, während ich den Stíft benutze, natürlich in der linken Hand, das ist schon klar. Allerdings brauche ich ja, während ich es mit dem Stift bediene, nicht unbedingt auch gleichzeitig das Scrollrad. Dieses würde ich mir halt eher als Eingabemedium während der Einhandbedienung wünschen, und da halte ich das Gerät halt nunmal rechts, und da ist das Rad dann eben ungünstig positioniert.


    Irgendwie ist mir das früher nie so wirklich bewusst aufgefallen, aber seitdem ich auch bei SmartPhones bewusst darauf schaue, wie die Einhandbedienung gelöst ist, finde ich die Idee mit dem Rad auf der linken Seite einfach nur unsinnig.


    Das Ende vom Lied war, dass ich das M600i nach einer halben Stunde genervt wieder eingepackt hatte - nicht nur, weil die Bedienung auch abgesehen vom Rad z.T. unlogisch ist, sondern vor allem, weil es für mein Empfinden mit einer Hand (jedenfalls mit der rechten) unbrauchbar zu bedienen ist.


    Allerdings muss ich auch gestehen, dass ich inzw. ganz allgemein mit UIQ nicht mehr wirklich warm werde. Das Bedienkonzept ist für meinen Geschmack inzw. einfach nicht mehr intuitiv genug. Windows Mobile oder Symbian ala Nokia hat da einfach die Nase vorn - auch wenn zumindest Ersteres auch nicht wirklich eine optimale Einhandbedienung gestattet.

    Würde ich in diesem Fall aber auch sagen.


    Wegen einer Forderung von 6 Euro ein Inkassounternehmen zu beauftragen, ist schlichtweg unverhältnismäßig. Das gilt hier umso mehr, als sich die Frage stellt, ob der Webhoster im Zweifelsfalle überhaupt beweisen könnte, dass er clio überhaupt erstmal irgendwann in Verzug gesetzt hatte. Sprich also ihm NACHWEISBAR eine Rechnung und/oder Mahnung geschickt hat. Denn im Unterschied zu einem Inkassounternehmen wäre eine nachweisliche Inverzugsetzung - sprich Rechnungs- oder zumindest Mahnungsversand per Einschreiben - von den Kosten her verhältnismäßig gewesen. Und hätte clio irgendwann ein solches erhalten, wärs ihm sicher genauso aufgefallen wie das Schreiben des Inkassobüros - nur dass es dann noch keine 35 Euro gekostet hätte.


    Schufa-Einträge gibts übrigens grundsätzlich nur infolge von vertraglichen Bindungen, bei denen man eine Schufaklausel anerkannt und unterschrieben hat. Also bei Krediten, Handyverträgen u.ä.. Ohne Schufaklausel dürfen keine Daten an diese übermittelt werden, auch wenn es Probleme gibt. Wär ja auch schlimm, wenns anders wäre. Dann könnte ja jede Heinzelmannfirma, die MEINT, eine Forderung gegen jemanden zu haben, diesen Jemanden anschwärzen... ;)

    Mal eine Frage an die M600i-Nutzer: Haltet Ihr das Gerät normal in der rechten oder in der linken Hand? Ich frag mich - im Grunde schon seit seeligen P800-Zeiten - nämlich ernsthaft, warum das Scrollrad eigentlich links sitzen muss.


    Ich halte meine Handys normalerweise in der rechten Hand und finde dabei die Bedienung des Rads, die ja dann mit dem Zeige- oder Mittelfinger erfolgen muss, reichlich unergonomisch. Halte ich das Gerät in der linken Hand, dann kann ich das Rad mit dem Daumen bedienen, was zwar für sich genommen sehr angenehm ist, aber ich halte halt meine Handys normalerweise nicht links.


    Irgendwie kann ich mich allein schon wegen der Positionierung des Rades nicht mehr so recht mit diesem Bedienkonzept anfreunden...