ZitatOriginal geschrieben von Amerikaner
Einem Privatkunden muß zumindest eine Zahlungserinnerung (=1. Mahnung) geschickt werden [...]
Das stimmt nicht. Bereits durch die Rechnungsstellung ist man im Verzug nach dem angegebenen Zahlungsdatum. Es muss keine Mahnung oder Zahlungserinnerung geschrieben werden. Allerdings muss der Rechnungssteller natürlich im Zweifelsfalle nachweisen, dass er überhaupt eine Rechnung versandt hat. ![]()
Da wir gerade bei Premiere sind (ich copy/paste mal mein Erlebnis aus einem anderen Thread): Irgendwann vor vielen Jahren hatte ich mal ein Premiere-Abo. Nach dessen Ende musste der Decoder zurückgeschickt werden. Ich hab das damals, weil ich nicht zu Hause war, von jemand anderem machen lassen, der den Einlieferungsbeleg versemmelte. Premiere behauptete, das Paket sei nicht angekommen. Glaub ich zwar bis heute nicht, aber ich konnte halt das Gegenteil nicht beweisen.
Die wollten damals von mir den Neupreis der Box haben, den diese zu Beginn der Vertragslaufzeit gekostet hätte, wenn ich sie da gleich gekauft hätte. Ich verwies darauf, dass es sich um eine 2 Jahre alte Mietsache handelte, die durch meine Verwendung abgenutzt gewesen sei, und dass Premiere daher natürlich nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts der Box habe. Premiere ist trotz zweier weiterer Versuche meinerseits nie auf diese Argumentation eingegangen und beharrte weiterhin auf dem Neupreis. Ich sagte dann einfach irgendwann, dass ich den Zeitwert mit 50% des Neuwerts ansetzte, überwies denen genau diesen Betrag und legte die Sache ad acta.
Das von Premiere eingeschaltete Inkassobüro heulte mir dann noch mit weiteren 3 Briefen die Ohren voll. Beim ersten Mal hatte ich kommentarlos den bis dahin mit Premiere geführten Schriftverkehr dorthin geschickt, die anderen Briefe landeten nach Lesen und Lachen in der runden Ablage. Irgendwann Anfang diesen Jahres liessen sie noch mal was von sich hören, wollten immernoch den noch offenen Betrag haben. Ich hab denen kurz in drei Zeilen geantwortet, dass die Forderung seit 31.12.2003 verjährt ist.
Dabei ist das eigentlich schade - ich wäre wegen dieser Sache wirklich gerne vor Gericht gegangen und hätte mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich Recht hatte und Premiere nicht... ![]()