Die Leute schreiben:
Wir weisen darauf hin, dass aus den uns vorliegenden Unterlagen hervorgeht, dass Sie bereits vor unserer Einschaltung zur Rücksendung der Smartcard/zum Ausgleich der Forderung aufgefordert wurden. Eine Reaktion erfolgte jedoch nicht, so dass Sie sich in Verzug befanden und die Auftraggeberin insoweit berechtigt war, die Forderung zum Einzug an uns weiterzureichen.
Damit gestehen Sie ein, dass Du Dich erst durch eine Aufforderung, die Karte an Premiere zurückzusenden, im Verzug befandst, und nicht etwa schon durch irgendwelche Regelungen in den AGBs des Premiere-Vertrags.
Allerdings müsste Premiere bzw. Infoscore in diesem Falle BEWEISEN, dass Sie Dich wirklich zur Rücksendung der Karte aufgefordert haben. Können Sie das? D.h. hast Du irgendwann ein Einschreiben von denen bekommen?
Wenn nicht, würde ich antworten, dass die Aussage von Infoscore unzutreffend ist, Premiere Dich also nie zur Rücksendung der Karte bzw. zur Zahlung der 75 Euro aufgefordert hat, und Du Letzteres bereits vor dem ersten Schreiben von Infoscore getan hattest.
Interessant wäre allerdings noch, wie Du von Deiner Zahlungspflicht bzgl. der 75 Euro Kenntnis hattest. Stand das schon irgendwo in den AGBs, oder konntest Du das erst durch eine Zahlungsaufforderung von Premiere wissen? In letzterem Falle wäre dann natürlich klar, dass Du deren Schreiben bekommen haben musst, da Du ja überwiesen hast. Wenn Du dann das angegebene Zahlungsziel nicht eingehalten hast, dann wäre es wohl in der Tat rechtens, dass Premiere ein Inkassobüro einschaltete