Zitat
Original geschrieben von Gibbs
ehrlich gesagt weiß ich gar nicht was die ganze Aufrgeung hier soll. Keiner von Euch wird die Karten bekommen. Ist doch das gleiche Spiel wie mit den SK Angeboten zu einem Euro. Der VK wird euch erzählen, er hätte sich in der Auktionsbeschreibung vertan und aus organisatorischen Gründen ist eine Abholung nicht möglich.
Ganz so einfach ist es hier ja nun nicht... 
Zum einen erkennt man ja deutlich, dass er sich halt NICHT geirrt hat, denn er hat den eigentlichen Wert des Sticks ja bei den Versandkosten stehen. Außerdem hat er in seinem Auktionstext ja auch explizit drinstehen, dass das mit den hohen Versandkosten beabsichtigt ist. Er wusste also durchaus, was er tat.
Und eine persönliche Abolung kann er nicht ablehnen, da er diese in seiner Auktion ja explizit angeboten hat.
Und wenn er sich auf einen Irrtum bzgl. der Versandkosten für Artikel 2 bis 10 beruft, könnte man immernoch argumentieren, dass man die Teile dann halt persönlich abholt.
Wenn man die Zeit und Energie hätte, das Ganze wirklich bis vor ein Gericht zu bringen, wäre ich relativ zuversichtlich, dass man hier Erfolg haben könnte.
Wäre interessant, was unsere Jura-Experten dazu zu sagen haben... 