ZitatOriginal geschrieben von eviltom
An den Threadersteller bzw. alle, die es interessiert:
In Bezug auf RSV:
Bitte beachten, dass Rechtsschutzdeckung meist (je nach Vertragsbedingungen) entfällt, wenn der Schadensfall bzw. das schadensauslösende Ereignis in den ersten 3 Monaten der Vertragslaufzeit eintritt. Dies sollte man berücksichtigen, bevor man den alten RSV-Vertrag kündigt, um den neuen "nahtlos" anschließen zu lassen, um Doppelbeitragszahlungen zu vermeiden. Das heißt, nahtlosen Versicherungsschutz erreicht man nur durch eine 3-monatige Doppelzahlung von alter und neuer RSV.
Ja, das war mir bekannt. ![]()
ZitatIch habe berufsbedingt diverse Erfahrungen gemacht mit verschiedenen Rechtsschutzversicherern, kann diese aber nicht öffentlich bekannt geben. Ein kleiner Hinweis: Man sollte nicht immer auf den Preis achten!
Das dachte ich mir eigentlich auch schon. Zumal ich mit meinem bisherigen Versicherer HUK gerade in Bezug auf die Rechtsschutz eigentlich nur sehr gute Erfahrungen gemacht habe - wenn ich den von ashd verlinkten Blog so lese... das scheint ja durchaus nicht selbstverständlich zu sein (andererseits bestätigen die beiden dortigen Einträge für die HUK meinen Eindruck).
Von daher werde ich wohl doch dort bleiben.