Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    An den Threadersteller bzw. alle, die es interessiert:


    In Bezug auf RSV:


    Bitte beachten, dass Rechtsschutzdeckung meist (je nach Vertragsbedingungen) entfällt, wenn der Schadensfall bzw. das schadensauslösende Ereignis in den ersten 3 Monaten der Vertragslaufzeit eintritt. Dies sollte man berücksichtigen, bevor man den alten RSV-Vertrag kündigt, um den neuen "nahtlos" anschließen zu lassen, um Doppelbeitragszahlungen zu vermeiden. Das heißt, nahtlosen Versicherungsschutz erreicht man nur durch eine 3-monatige Doppelzahlung von alter und neuer RSV.


    Ja, das war mir bekannt. ;)

    Zitat

    Ich habe berufsbedingt diverse Erfahrungen gemacht mit verschiedenen Rechtsschutzversicherern, kann diese aber nicht öffentlich bekannt geben. Ein kleiner Hinweis: Man sollte nicht immer auf den Preis achten!


    Das dachte ich mir eigentlich auch schon. Zumal ich mit meinem bisherigen Versicherer HUK gerade in Bezug auf die Rechtsschutz eigentlich nur sehr gute Erfahrungen gemacht habe - wenn ich den von ashd verlinkten Blog so lese... das scheint ja durchaus nicht selbstverständlich zu sein (andererseits bestätigen die beiden dortigen Einträge für die HUK meinen Eindruck).


    Von daher werde ich wohl doch dort bleiben.

    Seadart: Die 150,- SB entfallen nur dann, wenn Du zu einem Anwalt gehst und der Fall dann durch diese Erstberatung auch gleich erledigt ist. Wenn Du aber zum Anwalt gehst und der Fall dann weitergeht, im Zweifelsfalle bis vor Gericht, dann entfällt die SB natürlich nicht.


    ashd: Verstehe Deinen Einwand im Moment nicht so recht. Ich bzw. wir haben die RSV seit ihrem Bestehen zwei Mal in Anspruch genommen; die Versicherung hat dabei Kosten von insgesamt ca. 2000 Euro getragen. Die HUK hat uns dabei zu keinem Zeitpunkt nahegelegt, die Versicherung zu kündigen oder sie selbst kündigen zu wollen.
    Oder auf was genau wolltest Du hinaus?

    (Wenn Werbung, dann bitte verschieben... :) )



    Aufgrund gewisser Lebensumstandsänderungen will bzw. muss ich demnächst neue Verträge für die beiden o.g. Versicherungen abschliessen. Wir waren bisher bei der HUK und waren eigentlich auch zufrieden, von daher spricht für mich momentan nix gegen HUK, bzw. HUK24.


    Was mich bei den neuen Verträgen der Rechtsschutzversicherung dort ein wenig stört, ist die SB von 150 Euro pro Fall. Im alten Vertrag waren das noch 200 Mark, also etwas über 100 Euro. Daher hatte ich die Idee, hier mal zu fragen, ob jemand bessere (und vielleicht noch günstigere) Anbieter kennt.


    Bei HUK24 würde ich für eine Rechtsschutz inkl. Verkehrsrechtsschutz mit besagter SB von 150 Euro 184,68 jährlich zahlen (Angestellter, keine Telekom oder andere der im Kalkulator genannten "Spezial-Arbeitgeber). Die Privathaftpflicht würde jählich EUR 68,60 kosten.


    Wegen 10 Euro weniger wechsle ich den Anbieter sicherlich nicht, aber wenn es einen Anbieter für die Rechtsschutz gäbe, der wirklich signifikant günstiger ist, da käme dann schon der Schwabe in mir durch... ;)


    Also - hat wer sachdienliche Tipps?

    Zitat

    Original geschrieben von BuBubaer
    Die Sache mit den Großhändlern kann dir egal sein, da es sich wenn um eine gesetzliche Gewährleistung handelt. Somit ist der Hersteller oder der Importeur dafür verantwortlich, somit SE. Außer die gibs in 1,5 Jahren nicht mehr...


    Das ist natürlich Unsinn. Der Hersteller KANN eine FREIWILLIGE GARANTIE (hat nichts mit der gesetzlichen GEWÄHRLEISTUNG zu tun) anbieten. Deren Umfang und vor allem Dauer kann er selbst bestimmen.


    Phones4You MUSS demgegenüber als Händler seinen Kunden eine zweijährige GEWÄHRLEISTUNG einräumen.


    Richtig ist allerdings, dass Sony Ericsson als Hersteller eine zweifährige Garantiezeit bietet, die sicher notfalls auch ein Händler nutzen kann, wenn sein Kunde nach 23 Monaten mit einem defekten Gerät bei ihm auf der Matte steht. Mal ganz abgesehen davon, dass die gesetzliche Gewährleistung de facto nach wie vor nur 6 Monate beträgt, da in den übrigen 18 Monten der Kunde beweisen muss, dass ein Defekt schon beim Kauf des Gerätes vorhanden war, und diesen Beweis dürfte man nur in den allerwenigsten Fällen erfolgreich führen können.


    Und wenn man es so macht, wie von phones4you vorgeschlagen, und lässt z.B. im Reparaturfalle ein Gerät direkt durch Vodafone tauschen, dann kann ihm (dem Händler) eh nix mehr passieren, da der Kunde mit dem Tauschgerät keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer geltend machen kann (denn das Gerät, was er gekauft hat, hat er ja nicht mehr).

    Das ist schon klar, allerdings habe ich für diesen Fall halt einfach mal unterstellt, dass ein Vergleich im (für mich) ungünstigsten Falle auf eine 50:50 - Lösung herauslaufen würde. Einen ungünstigeren Vergleich würde ich auch gar nicht akzeptieren - überhaupt denke ich im Moment eher, dass ich eher gar nicht mit einem Vergleich einverstanden wäre. So oder so würde mich der Spaß max. 100,- kosten - das wäre es mir allemal wert.

    Zitat

    Original geschrieben von Steinie
    Dann diskutier das halt im SE-Unterforum ;-)
    Hier ist Werbeforum. Da wird auf Branding hingewiesen und gut ist ;-)


    Wobei phones4you, dem der Thread gehört, allerdings ein Stück weiter oben höchstselbst darum gebeten hat, dass sich Menschen zu Wort melden mögen, denen die Vodafone-Variante des K800i nicht gefällt. Insofern ist es absolut legitim, dies hier kundzutun. Es wäre sogar legitim, im S/// - Forum auf diesen Thread hier zu verweisen und alle, denen das Vodafone-Gerät nicht gefällt, um eine Wortmeldung zu bitten. Ich war vorhin schon fast dabei, dies zu tun, aber irgendwie habe ich meine richtig gemeine Phase wohl doch hinter mir... ;) :D