Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Wirst bloß das Probklem haben, dass du mit der Sendungsnummer nur was auf der englischen Website anfangen kannst. Wirst den Status "wurde dem Überseezentrum übergeben (oder so ähnlich)" lesen können. Mit der ID-Nr. kannst du meines Wissens nichts bei der Dt. Post anfangen.


    Ja, das war mir bekannt, und war eigentlich auch nicht anders zu erwarten. Allerdings will ich das Paket ja gar nicht unbedingt tracken - ich will halt nur wissen, wer's bringt... ;)


    Es ist nicht so wie hier ein DHL-Paket, sondern eher das Pendant zu unserem Maxibrief, wobei der bei denen wohl etwas größer, mit max. 2kg aber IMHO genauso schwer sein darf. Passt also auf jeden Fall nicht in den Briefkasten.


    Aber ich denke eigentlich auch, dass es mit der normalen Post kommen wird.

    Frage steht eigentlich schon oben. Weiß zufällig jemand, welches Unternehmen in D eine Sendung ausliefert, die in UK mit Royal Mail (konkret mit der Option "Airsure") versendet wird?


    Da ich selber momentan nicht zu Hause bin, will ich das Paket woanders hinschicken lassen, und je nach dem, ob's die Post oder weranders bringt, wäre die präferierte Adresse unterschiedlich.

    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Dem muss nicht so sein. Entscheidend sind die Garantiebedingungen des Herstellers.


    Natürlich kann es sein, dass die Garantiebedingungen des Herstellers durchaus auch ein Recht des Kunden auf einen Umtausch gegen ein neues Gerät vorsehen. Auf keinen Fall jedoch können sie die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufvertrags vorsehen, da dies ja seitens des Herstellers (der ja selbst keinen Vertrag mit dem Kunden hat, der gewandelt werden könnte) einen unzulässigen Eingriff in das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer darstellen würde. Der Hersteller kann also auch allerhöchstens ein neues Gerät liefern, aber er kann auf keinen Fall quasi über den Kopf des Händlers hinweg entscheiden, dass (und wann) dieser den Kaufvertrag rückabzuwickeln hat.

    Zitat

    Diese können z.B. auch in einer Ergänzung oder Ausweitung der gesetzlichen Sachmängelhaftung liegen (bspw. war dies bei VW bis 12/2004 so).


    Bei Autos mag das aufgrund der möglicherweise etwas anderen Lage der Vertragsverhältnisse (Händler möglicherweise als eine Art Vertreter des Herstellers) anders liegen, hier jedoch ist das natürlich nicht denkbar.

    Zitat

    Der Anspruch auf Rücktritt oder Minderung und die Beweislast gehen also nicht zwangsläufig verloren.


    Das geht er sowieso nicht, solange die 2 Jahre nicht um sind. Darum gehts ja auch nicht. Nur hat er halt bisher offenbar noch keinen Reparaturversuch über den Händler angestossen, so dass er, bevor überhaupt eine Wandlung in Betracht käme, zunächst den Händler zwei Mal nacherfüllen lassen müsste. Und dieser wiederum wird sich hüten, den Defekt überhaupt als Gewährleistungsfall anzuerkennen, und dann hat Ruben die Brille auf, weil die Beweislast bei ihm liegt.

    Gabs auch Anfang der 90er schon. Zumindest im Homebereich kann ich da innerhalb des letzten Jahrzehnts eigentlich überhaupt keinen signifikanten Fortschritt erkennen. Programme, denen man Sprachbefehle beibringen und diesen dann Windows-Kommandos zuordnen konnte, gabs schon zu Win3.1x-Zeiten. War für mich damals genauso unspannend wie das, was es heute gibt und was prinzipiell auch nicht anders arbeitet. Von einer halbwegs intelligenten Spracherkennung, die zudem ohne Anlernen auskommt, sind wir immer noch weit entfernt.


    Und Communicatoren im Star Trek - Sinne haben wir heute genauso wenig wie Anfang der 90er. Wir haben allenfalls Geräte, die so heißen. Umgekehrt gabs Handys auch schon Anfang der 90er... ;)


    Ganz allgemein geht es beim Thema "künstliche Intelligenz" im Grunde kaum voran. Was vielleicht auch gar nicht schlecht ist... :rolleyes: Unsere Gadgets werden zwar immer schneller und haben immer mehr Funktionen, wirklich intelligenter sind sie aber nicht geworden. Grundsätzlich hat ein Handy heute genauso viel Intelligenz und bedient sich genauso wie vor 10 Jahren.

    Entscheidend ist in diesem Falle wohl vielmehr, dass er bislang die gesetzliche Gewährleistung ja noch gar nicht in Anspruch genommen hat, da er das Teil ja offenbar immer an den Service des Herstellers geschickt und somit die Herstellergarantie genutzt hat - und aus dieser ergibt sich natürlich keinerlei Wandlungsrecht, auch bei 10 Reparaturen nicht.


    Der Händler hingegen hat hier offenbar überhaupt noch nie nacherfüllen können, insofern kann von 2 fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen, die dann in der Tat ein Recht auf Wandlung oder Minderung nach sich ziehen würden, keine Rede sein.


    Und damit ist es jetzt, nachdem die ersten 6 Monate vorbei sind, ja sowieso zu spät. Selbst wenn er den Händler jetzt nochmal in die Pflicht nehmen wollen würde, so würde dieser natürlich sagen, dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt in Ordnung war (und so ist es ja vermutlich auch gewesen), und Ruben müsste das Gegenteil beweisen, was schwierig sein dürfte.


    Mit anderen Worten: Der Umtausch- bzw. Wandlungszug dürfte abgefahren sein...