Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von Morphe
    Deshalb kann man also schon verstehen, dass ein normal fühlender Mensch so reagiert.


    Und genau das ist das Problem, welches auch durch diesen Thread sehr schön sichtbar wird: Es rennen leider eine Menge unnormale Menschen durch die Gegend.


    Mir ist unklar, warum es einen halben Tag gedauert hat, dimi375 zu sperren (ein offen gesagt kaum verzeihlicher Fehler der Mods), und warum bei einem Handiest noch kein "gesperrt" druntersteht, ist mir auch nicht so ganz klar. Es gibt einfach Dinge, da ist das Maß sofort und ohne gelbe Karten o.ä. übervoll.


    Damit, ob jemand tierlieb ist oder nicht, hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist einfach eine Frage von Anstand und Benehmen, sich aus einem solchen Thema rauszuhalten, wenn man nichts anderes als seine völlig unmaßgebliche, mit dem Thema nichts zu tun habende Meinung kundzutun hat.


    Ich habe wirklich keinerlei Interesse an einem Modposten, aber es gibt so Momente...

    Wobei man schon irgendwo merkt, dass Du in dieser Materie noch recht neu bist - in ein und demselben Posting Patek-Uhren und dann welche von D&G zu erwähnen, ist an Frevelhaftigkeit kaum zu überbieten... :flop: :D:D


    Wenn Dir die eher schlichten, eleganten Uhren zusagen: Hast Du Dir mal Nomos angeschaut? Preislich noch im Rahmen, und scheint dann vom Stil her so etwa Deine Richtung zu sein.

    Gibts bei Plus übrigens auch gerade - für 379,-.


    Allerdings sind auch die Einfachen mit Schlauch gar nicht mal so schlecht. Wichtig ist halt, DASS sie einen Schlauch haben, ansonsten sind es nämlich keine echten Klimageräte, sondern nur solche Feuchtdinger, die die Luft durch das Überleiten über Wasser abkühlen.


    Der Nachteil der Split-Geräte ist, dass sie in aller Regel für Mietwohnungen ungeeignet sind. Die mit dem Schlauch sind dagegen diesbzgl. problemlos.

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    AFAIK könnte da schon mehr passieren, und zwar allen beiden.
    Denn solange das Grundstück nicht durch ein geschlossenes Tor oder ähnliches vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt ist, kann es als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.


    Im Prinzip ja, aber... :D


    Dies hätte erfordert, dass die beiden von der Polizei erwischt worden wären. Ein Securitymensch hat keinerlei Befugnisse, sich Personaldokumente o.ä. zeigen zu lassen (hat er ja hier wohl auch gar nicht versucht), und später stünde ggf. Aussage gegen Aussage. Wenn das Ganze also nicht gerade durch irgendwelche Videoanlagen aufgezeichnet wurde, dürfte zumindest in dieser Richtung kaum was passieren.

    Lord EX:


    Tust Du nur so naiv, oder ist das wirklich Dein Ernst?


    Dein Vergleich mit dem Auto ist Schwachsinn, denn zum einen ist auch so etwas in der Tat nicht strafrechtlich relevant (also nicht strafbar), sondern lediglich ein zivilrechtliches Problem. Und zum anderen: Wenn Du das Auto schon in Deinem Besitz hast und nicht zahlst, dann liegt ja auf der Hand, dass der Verkäufer natürlich Ansprüche gegen Dich hat.


    Hier ist es nun so, dass zum einen der Passus "Nur solange der Vorrat reicht" Bestandteil des Antrags war. Allein schon deswegen hast Du keinerlei Anspruch darauf, ein Gerät zu erhalten.


    Wenn nun bereits ein Vertrag aktiviert wurde, dann hättest Du, falls aufgrund dieses Vertrages irgendwelche Zahlungen von Dir eingezogen werden würden (was ja nicht der Fall ist) natürlich das Recht, diese Zahlungen zurückzufordern (z.B. durch Lastschriftretouren). Weiterhin könntest Du Mobilcom darüber in Kenntnis setzen, dass sie den Vertrag wieder aufheben sollen, wenn sie das bestellte Gerät nicht bis zum soundsovielten liefern. Mit "Anfechtung" hat das noch gar nichts zu tun, da ja aufgrund des noch nicht gelieferten Handys noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Das Freischalten einer SIM-Karte ist so gesehen quasi nur ein technischer Vorgang, jedoch kein Vertrag in dem Sinne, dass man ihn kündigen könnte/müsste.


    "Anzeigen" geht bei sowas schon mal gar nicht, da keine strafrechtliche Handlung wie Betrug o.dgl. vorliegt. Zivilrechtlich geht ebenfalls nichts, weil Dir kein Schaden entstanden ist.


    Das einzige, was denkbar wäre ist, dass ein Mitbewerber den Anbieter wegen der offenbar viel zu geringen Menge an verfügbaren Geräten belangt. Das ist letztlich genauso, wie wenn der Aldi ein Angebot in viel zu geringer Zahl hat: Der Verbraucher hat hier überhaupt keinerlei Rechte, geschweige denn Ansprüche, lediglich Mitbewerber können gegen sowas vorgehen.

    Passieren kann eigentlich nichts, wenn von dem Ganzen nicht gerade eine Videoaufnahme existiert. Denn der Sicherheitsmann kann ja nicht beweisen, wer gefahren ist. Das Ganze läuft in der Tat dann eher unter "unbefugtes Betreten", wobei da dann allerdings irgendwo ein Schild stehen müsste, welches diesen Parkplatz als Eigentum von soundso ausweist.