Beiträge von BigBlue007

    Da hast Du was falsch verstanden. In den Router wird oben die besagte PCMCIA-Karte reingesteckt. Ohne die kann der Router gar kein WLAN.


    Auf der Clientseite (also in Deinem Falle im Notebook) brauchst Du natürlich keine PCMCIA-Karte. Der Lancom mit 11MBit-Karte ist 802.11b-compliant, d.h. jeder Client, dessen WLAN-Karte 802.11b kann, kann sich daran anmelden.

    Muss sowas nicht rückgängig zu machen sein, wenn ein Versehen vorliegt? Ich meine - wenn mir eine Domain gehört, dann gehört sie mir. Es kann ja wohl nicht sein, dass mein Provider einen Fehler macht und mir deswegen dauerhaft meine Domain flöten geht... :confused:

    Hört sich IMHO sehr interessant an. a) gibt es das Gerät zur Abwechslung auch mal wieder in schwarz (leider bauen ja selbst die meisten Markenhersteller fast nur noch silberne Geräte), und b) kann dieser HDD-Recorder DivX wiedergeben, was fast schon ein Alleinstellungsmerkmal ist.


    Ich bin jedenfalls Mo. früh im ALDI - mal schauen, was das Teilchen draufhat. Für den Preis kann man ihn sich fast als Zweit-Recorder ins Schlafzimmer stellen... ;) Ansonsten ist es eine Geldanlage - das Teil bekommt man mit Sicherheit in den Folgetagen für einiges mehr als 299,- wieder los... :top: :D

    Das passiert, wenn ein böser Mod Threads zusammenführt und es nicht hinschreibt... ;)


    Bevor dann jetzt die große Begeisterung ausbricht, dass es mit dem Brandingwahn bald vorbei ist: Zum einen hat es hier "lediglich" ein Versäumnisurteil gegeben, d.h. T-Mobile hat sich gar nicht erst auf eine Gerichtsverhandlung eingelassen, sondern hat sich offenbar damit abgefunden, in diesem einen Falle halt zu zahlen. Scheint übrigens bei Big T daily business zu sein - da kommt es auch schon mal vor, dass nach rechtskräftigen Urteilen, nach denen sie irgend jemandem was zurückzuzahlen hätten, sie einfach nicht reagieren und dann irgendwann ein Gerichtsvollzieher in einer Big T - Niederlassung aufschlägt und ein paar Drucker pfändet... :D Aber das nur am Rande...


    Zum zweiten ist dies hier - wenn man es überhaupt als Präzedenzfall sehen will - allenfalls bei Brandings relevant, wo Tasten mit Funktionen vorbelegt sind, die unmittelbar zu einem kostenpflichtigen Angebot führen. Klassisches Beispiel wäre z.B. die vorbelegte WAP-Funktion bei T610 und Co. In solchen Fällen hat man nunmehr offenbar ganz gute Chancen, dies als Mangel durchzuboxen.


    Mit Brandings, die zwar hässlich, aber nicht kostenverursachend sind :D, hat dies hier allerdings nichts zu tun. Insofern wäre es also verfrüht, das Ende des Brandingwahns erkennen zu wollen.