Beiträge von BigBlue007

    Nix Grauzone... ;)


    OK, wenn ich vom Händler verlange, er solle die Ware dann noch am selben Tag versenden, dann könnte man das als Expressaufschlag durchgehen lassen. Aber wenn ich halt einfach per PayPal mit Karte zahle und an den Verkäufer keine diesbzgl. Ansprüche stelle (und das dürfte der Normalfall sein), dann gibts da keine Grauzonen. Dann ist der Aufschlag illegal.


    Btw: Wenn solche Aufschläge erhoben werden, greift auch der Verkäuferschutz nicht mehr. ;)



    @--> Q <--:


    Er hat halt zusätzl. Gebühren, falls Deine PayPal-Zahlung aus einer Kreditkartenzahlung stammt. Wobei diese bei einem Betrag von EUR 13 natürlich bei weitem keine EUR 1,50 betragen und diese Pauschale daher, selbst wenn ein Gebührenaufschlag nicht illegal wäre, von der Höhe her eine Sauerei wäre.


    Aber egal - PayPal verbietet das Aufschlagen von Gebühren. Wenn ein Verkäufer ein Problem damit hat, muß er entweder Kreditkarten als PayPal-Zahlungsmittel ausschließen, oder komplett auf PayPal verzichten.


    Der Link zu den PayPal-Nutzungsbedingungen: Klick! (s. Abschnitt V)

    Da werden mal wieder die tollsten urban legends verbreitet... :D:D


    Das Erheben einer Pauschale für die Akzeptierung von PayPal-Zahlungen ist NICHT rechtmäßig! Zitat aus den PayPal-Nutzungsbedingungen:


    Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie für das Akzeptieren einer PayPal-Zahlung keinen Aufschlag oder andere Gebühren erheben. Durch diese Beschränkung wird Ihnen nicht untersagt, eine Bearbeitungsgebühr in Verbindung mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zu erheben, solange diese Bearbeitungsgebühr nicht als Aufschlag dient. (Mit anderen Worten: Die Bearbeitungsgebühr für mit PayPal geleistete Zahlungen für Transaktionen darf nicht höher sein als die Bearbeitungsgebühr für Transaktionen, die mit anderen Zahlungsmethoden geleistet wurden.)


    Die Gebühren fallen (Stand heute) nur an, wenn jemand mit PayPal via Kreditkarte bezahlt. Daher kann man in den PayPal-Settings die Akzeptanz von Kreditkartenzahlungen via PayPal unterdrücken.


    Wenn von mir einer Gebühren für eine PayPal-Zahlung verlangen würde, würde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass dies untersagt ist. Wenn ihn das nicht interessiert: Meldung an ebay. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, kann von PayPal ausgeschlossen werden. Ob er das wirklich riskieren will... ;)

    Deswegen ist es ja umso wichtiger, dass diese, sagen wir mal, "weniger schlauen" Menschen, die halt leider überall auf der Welt die Mehrheit bilden, wenn schon polemisch, dann wenigstens von verschiedenen Seiten mit Polemik zugetextet werden... ;) Wenn sie von der einen Seite (Regierung) Polemik vorgesetzt bekommen und diese blind glauben, dann aber von einer anderen Seite (hier: Moore) ebenfalls Polemik serviert bekommen, die der der Regierung diametral gegenübersteht, dann werden zumindest einige dieser Menschen vielleicht doch motiviert, das Gehirn mal einzuschalten. Egal was dabei rauskommt - begrüßenswert ist das allemal...

    Da habt Ihr Recht...


    Da es ja hauptsächlich darum gehen soll, herauszufinden, wieviele Leute ihre Handys ohne weiteren Schutz in der Hosentasche tragen, könnte man die Auswahl der Antworten entsprechend beschränken. Z.B. könnte man anbieten:


    - Gelegentlich in der Hostentasche, ohne zusätzlichen Schutz
    - Gelegentlich in der Hosentasche, mit zusätzlichem Schutz (Ledertasche, Handykondom usw.)
    - Grundsätzlich nicht in der Hosentasche

    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Letzteres ist übrigens auch der Grund, warum ab sofort C500-Angebote und Gesuche nicht mehr geduldet werden (können).


    Hab dies hier jetzt erst gesehen, aber dazu muss ich jetzt dann doch auch mal meinen Senf loswerden... :rolleyes:


    Meint Ihr nicht, dass das dann doch arg übertrieben ist? Es hätte IMHO doch vollkommen gereicht, dass man die Regeln im Biete dahingehend erweitert hätte, dass im Text nicht damit geworben werden darf, dass Geräte unlocked sind. Denn das ist es doch, worum es geht. Es kann ja schlechterdings verboten sein, einfach nur ein C500 zu verkaufen. Z.B. könnte sich der Käufer das Gerät ja auch selbst entlocken können.


    Dieser Logik folgend, müsstet Ihr übrigens auch das Anbieten anderer Artikel unterbinden, wie z.B. der diversen UMTS-Phones aus Österreich (Motorola 835 z.B.). Diese sind nämlich standardmäßig auch gelockt. Könnt/wollt Ihr nachprüfen, ob die Geräte auf legalem Wege entlockt wurden oder nicht?


    Wenn ich heute in der Suche im Biete "unlocked" eingebe, finde ich ca. 1 Dutzend Einträge, nicht nur von MS SmartPhones. Wäre es nicht wirklich konsequenter (und vor allem der Sache auch dienlicher), im Biete einfach komplett das Bewerben des Features "unlocked" zu verbieten?


    Der Vergleich zu der Tweakseite hinkt übrigens auch gewaltig. Dort ging es um einen redaktionellen Beitrag auf einer normalen Webseite, hier hingegen geht es um ein Forum, welches von Carsten für andere Menschen bereitgestellt wird. Es ist durchaus nicht so, dass man hier einen rechtsfreien Raum hätte. Carsten kann zunächst einmal für die Beiträge, die andere Leute hier posten, nicht verantwortlich gemacht werden. Er ist allerdings verpflichtet, Beiträge, die gegen irgendwas verstoßen, zu entfernen, sobald sie ihm bekannt werden. Verkäufer eines C500 per se zu kriminalisieren halte ich für sehr sehr weit übers Ziel hinausgeschossen. Wie gesagt - wenn nicht mit "unlocked" geworben wird, ist das doch kein Problem. Es ist nicht verboten, ein gelocktes Gerät zu kaufen oder zu verkaufen.


    In diesem Zusammenhang sei auch nochmal daran erinnert, dass die Lötstation dann eigentlich auch komplett dicht gemacht werden müsste - dort werden täglich Modifikationen diskutiert, die in vielen Fällen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des jeweiligen Gerätes zur Folge haben... ;)



    edit: Was mir gerade noch einfällt: Konsequenterweise müsste man dann auch jegliche Diskussion zum C500 und dessen Verwendung in deutschen Netzen unterbinden, denn dies sind ja alles illegal entsperrte Geräte... ;)