ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Ich hab noch nie gehört, dass Firmen Erhöhungen per Einschreiben verschicken :confused:
Das tun sie i.d.R. auch nicht - stehen dann allerdings dumm da, wenn ein Kunde später kommt und sagt, er habe von nichts gewusst... ![]()
Einschreiben kosten eine Menge Geld, und wenn ein Unternehmen wegen jeder Änderung von AGBs o.dgl. alle seine Kunden per Einschreiben informieren wollen würde, ginge das mächtig an die Substanz der Portokasse.
Allerdings nehmen sie damit nun einmal - ob bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt - in Kauf, dass sich vereinzelt Kunden später darauf berufen könnten, nie etwas erhalten zu haben. Und die Beweislast läge in so einem Fall nun einmal bei der jeweiligen Firma. Wenn sich AGBs oder Preise zu Ungunsten des Verbrauchers ändern, hat dieser nunmal ein SK-Recht. Um dieses ausüben zu können, muss der Kunde logischerweise über die entsprechende Änderung informiert werden. Und der Knackpunkt ist halt, dass diese Information halt auch bewiesen werden muss. Nicht der Kunde muss beweisen, dass er keine Information bekommen hat, sondern die Firma, dass sie die Information rausgeschickt hat.
Kann sie das nicht, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, erst durch - um bei diesem Beispiel hier zu bleiben - die Lastschrift vom neuen Preis erfahren zu haben. Und dies begründet dann wieder ein SK-Recht. Und dieses ist wahrsch. sogar länger als 2 Wochen (eben weil durch die Firma keine korrekte Information erfolgte).
Ganz ehrlich: Solche Firmen wie Strato und Co. haben umgekehrt auch keinerlei Skrupel. Wenn man denen z.B. eine Kündigung schickt und macht es nicht per Einschreiben, dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass das Schreiben nie ankam, oder erst nach einem bestimmten Stichtag. Deshalb soll man ja alles, was in irgendeiner Form an Fristen gebunden ist, immer per Einschreiben verschicken. Und wenn die das andersrum nicht genauso machen, dann haben sie im Zweifelsfalle dann halt auch mal Pech gehabt... ![]()