Beiträge von BigBlue007

    Guckst Du ins Werbeforum... ;)


    Dies ist vor derartigen Fragen übrigens immer zu empfehlen... :D


    Wenn Marcus schnell war, hab ich morgen eins, und werde auch einen Testbericht machen. War er nicht ganz so schnell, wirds erst am Montag, und bis dahin gibts dann vielleicht schon von anderen Leuten Tests.

    DAS stimmt nun wiederum so nicht... ;)


    Vgl. § 437 BGB. Ich habe als Kunde bei Mängeln durchaus prinzipiell das Wahlrecht, Nacherfüllung zu verlangen, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Und bei der Nacherfüllung (§ 439) kann ich dann wiederum ebenfalls nach eigener Wahl ein neues Gerät oder Instandsetzung verlangen. Der Verkäufer kann sich dagegen nur dann zur Wehr setzen, wenn die vom Kunden gewählte Methode für ihn mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Was bei einem MediaMarkt zu bezweifeln ist...


    Das Problem hier ist aber ein anderes. Der Kaufvertrag stammt aus Oktober 2002. Die ersten 6 Monate sind längst vorbei, so dass der Käufer nunmehr in der Beweispflicht ist, dass der jetzt aufgetretene Fehler schon von beim Kauf des Gerätes vorhanden war.

    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Mir wärs zu peinlich so ein Teil zu tragen,
    egal ob echt oder Fälschung.


    Naja, mit "peinlich" hat das IMHO wenig zu tun. Allerdings geht von Rolex-Uhren halt ein gewisses Image aus, welches den Trägern sicher durchaus bewusst ist, mit welchem ich persönlich mich allerdings nicht identifizieren könnte.

    Zitat

    Swatch


    Das disqualifiziert Dich nun allerdings schon ein Stückweit, wenns um Diskussionen um höherpreisige Uhren geht... :D:D


    <nixwiewech>

    Dann wollen wir mal Schülerhilfe leisten... :D


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    Absender


    Adresse


    Datum



    [Betreffzeile... mit Vertragsnummer o.dgl.]


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Sie haben am xx.xx.2004 von meinem Konto für das o.g. Vertragsverhältnis einen Betrag von EUR xx eingezogen. Gemäß dem mir bislang bekannten Preis hätte aber nur ein Betrag von EUR xx eingezogen werden dürfen.


    Angeregt durch diese überhöhte Lastschrift, habe ich Recherchen angestellt und im Zuge dessen herausgefunden, dass Sie zum xx.xx.xxxx den Preis für den von mir gebuchten Service erhöht haben. Leider haben Sie versäumt, mich über diese Preiserhöhung rechtzeitig zu informieren.


    Durch Ihre Preiserhöhung, die mir nun erst durch die Lastschrift vom xx.xx.2004 bekannt geworden ist, steht mir nunmehr ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem mache ich hiermit Gebrauch und kündige das o.g. Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung.


    Aufgrund der nicht erfolgten Information über die Preiserhöhung ist der Zeitraum seit der Preiserhöhung zum alten Tarif zu berechnen. Somit ergibt sich ein Guthaben zu meinen Gunsten i.H.v. EUR xx (an dieser Stelle musst Du ausrechnen, wieviel Du bis zum heutigen Tag nach dem alten Preis anteilig bezahlt hättest), welches Sie mir bitte auf mein Konto xxxxxxxx bei der xxxxx Bank (BLZ: xxxxxxxx) überweisen möchten.


    Ich bitte um Bestätigung meiner Kündigung bis zum xx.xx.2004 (hier ein Datum einsetzen, welches eine Woche nach der Absendung des Schreibens liegt).


    Mit freundlichen Grüßen
    Dp|A13kz


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    Es versteht sich von selbst, dass Du den Dienst dann ab sofort natürlich nicht mehr nutzen darfst.

    Geile Argumentation, ehrlich! :top:


    Apropos Führerschein: Wenn Du dann fahren kannst, wirst Du wahrscheinlich das Benzin an der Tanke klauen - weil der Führerschein und Roller waren ja schon teuer genug, nicht wahr?


    Es gibt für Leute wie Dich eine Bezeichnung, aber die Höflichkeit verbietet es mir, Assis beim Namen zu nennen... :D

    Naja, manchen Leuten kannst Du es noch so idiotensicher erklären, und sie verstehens trotzdem nicht (s. n6600 z.B... :D ).


    n6600:


    Keine gecrackten Programme - ja, das wäre wirklich extrem sch****, nicht wahr? :D:D