Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von TigertheGambler
    P.S. mein erstes 3G ist aus Produktionswoche 30, das andere aus 32
    aus welcher Produktionswoche sind denn die Iphones, bei denen der UMTS-Emfpang einwandfrei geht?


    Wie findet man die Produktionswoche heraus? Ich habe nur ein Mac-OS-Widget gefunden, das mir aber nichts nützt.

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    Original geschrieben von Braindead
    Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber wenn man sich gegen einen anderen User so weit aus dem Fenster lehnt, dann muss man sich auch festhalten können.


    Damit habe ich insofern kein Problem, als ich durchaus in der Lage bin, einzusehen, wenn sich vermeintlich korrektes Wissen ausnahmsweise mal als falsch herausstellen sollte. Zumal das bei mir nicht so wahnsinnig oft vorkommt... :D


    In diesem Fall aber, wie einige zurückliegende Postings sowie eine detailliertere Recherche ergeben haben, ist dieser Fall eingetreten. Daher - auch wenns Martyn ist, oder gerade deswegen - großes SORRY an Dich, Martyn. In diesem Fall hattest Du tatsächlich Recht.

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    Original geschrieben von corbi
    das Problem ist ja dass ich den Anschluss ja nutze.


    Das weiß ja keiner und kann auch keiner nachweisen.

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    und das andere Problem ist , dass ich auf KabelDigital wechseln will.


    DAS wiederum ist natürlich was anderes. Dafür reicht es ja dann aber aus, wenn Du AB JETZT einen Vertrag mit dem Kabelanbieter eingehst. Ob Du den Anschluss in der Zeit davor auch schon nutzen konntest, ist völlig ohne Belang.

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    von daher meine bedenken das die sagen ich muss jetzt die 16 Monate nachzahlen, seit ich in der Wohnung lebe.


    Nein, ganz sicher nicht. Und wenn sie das doch täten, würde mich das an Deiner Stelle wenig beeindrucken. Recht haben wollen und bekommen sind immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.

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    so macht es doch die GEZ auch.


    Das ist was völlig anderes. Die GEZ ist eher als eine Art Steuer zu verstehen, mit denen hast Du ja kein Vertragsverhältnis. Zu deren Zahlung bist Du verpflichtet, sobald in Deiner Wohnung ein Radio, TV oder internetfähiger PC steht. Ob - und auf welchem Wege - Du damit auch tatsächlich was empfängst, ist völlig unerheblich.

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    Original geschrieben von Jochen
    Die Netiquette gilt auch für Dich und "gegen" Martyn!


    Das habe ich jetzt rein sprachlich nicht verstanden. Macht aber nix. Martyn ist und bleibt für mich eine Kategorie für sich. :D



    laudanum:


    Der Text liest sich so, als hätte Martyn recht. Das ist aber nicht der Fall. Die dreimonatige Verjährungsfrist stoppt in dem Moment, in dem die Behörde dem Halter des PKW den Anhörungsbogen zusendet. Es ist unerheblich, ob dies der tatsächliche Fahrer ist.


    Das mit den drei Monaten klappt eigentlich nur dann, wenn der Anhörungsbogen nicht an eine konkrete beschuldigte Person, sondern an eine Firma geht, z.B. bei Firmenwagen, oder auch bei Mietwagen. In diesem Fall wird im Anhörungsbogen keine konkrete Person benannt, die den Verkehrsverstoß begangen haben kann. Wenn die Behöre nun von der Firma die Daten des tatsächlichen Fahrers bekommt, und dieser bekommt den Bußgeldbescheid nach Ablauf der 3 Monate, dann kann man sich auf die Verjährung berufen.


    Im vorliegenden Fall ist der Halter des Fahrzeugs aber eine Person; ihr wird der Verkehrsverstoß vorgeworfen und gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, den Verstoß zu bestreiten. Mit dem Versand dieses Schreibens ist die Verjährung gestoppt, bzw. beträgt ab diesem Zeitpunkt wiederum 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde nunmehr den Bußgeldbescheid entweder an den Halter verschicken, falls dieser den Verstoß im Fragebogen zugibt oder sich überhaupt nicht erst meldet, oder aber an den vom Halter im Fragebogen zu benennenden tatsächlichen Fahrer. Oder sie muss den Fahrer ermitteln, falls der Halter den Verstoß nicht selbst begangen haben will, aber auch nicht sagen kann/will, wer's war.

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    Original geschrieben von DanX
    3 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung? Etwa ein Monat ist ja bereits rum ...


    Vergiss dieses Gelabere (das gilt im Grunde global für so ziemlich alles, was Martyn von sich gibt) und siehe meine Antwort darauf etwas weiter oben.


    TT ist keine Rechtsberatung, und nicht alles, was Dir hier jemand sagt, hat Hand und Fuß. Aber was Martyn sagt, hat in aller Regel weder das Eine noch das Andere. :D Wenn Du auf ihn hören möchtest, kannst Du ebensogut Deinen Bäcker in dieser Angelegenheit um Rat fragen.

    Die ThinkPads ab der 60er Serie sind auch alle mit WWAN-Modul lieferbar. Das Modul in der 60er Serie ist ein Sierra Wireless 8755 und geht bis 1.8Mbit/s. Das in der 61er Serie ist ebenfalls ein Sierra Wireless, Modell 8775, und geht bis 3.6Mbit/s. Die neuen Montevina-ThinkPads haben das Ericsson F3507g, welches bis 7.2Mbit/s geht.


    Die 60er hatten noch einen Netlock auf Vodafone, seit den 61ern gibts das aber nicht mehr.