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So was in der Art hab ich mir schon gedacht 
Hier ist das Formular für den Inhaberwechsel:
http://www.simyo.de/downloads/…rmular_inhaberwechsel.pdf
Kostet 15 EUR und es ist kein Personalausweis aber ihre Unterschrift nötig.
Bis auf den Namen kannst du aber die restlichen Angaben auch online einfach so ändern. Man könnte dann einfach in das Feld Adresszusatz schreiben: "Neuer Name: bla blubb". Solange du die Rufnummer nicht wieder portieren willst sollte das so gehen...
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simyo-Karten werden einfach per Post versendet, braucht man keinen Ausweis, keine Ausweisnummer, nix.
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Zitat
Original geschrieben von cardphone1
Richtig gemacht hätten die Taugenichtse vorgeschrieben: ein Gespräch ins Ausland kostet den Initiator des Anrufes den netzinternen Preis - PLUS den Auslandszuschlag von meinetwegen 28,8 Cent/Min., den ebenfalls derjenige zahlt, der die Verbindung initiiert! Wird nach dem Wählen angesagt, daß es ins Fremdnetz geht oder so.
Nichts gegen deine Aufregung, dass ein Anruf mit einer deutschen SIM aus Deutschland ins Ausland viel zu teuer ist. Aber dem Anrufer verraten, dass sich der Angerufene nicht im Inland befindet halte ich nicht gerade für eine schöne Lösung. Das geht den Anrufer nunmal überhaupt nix an.
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Das geht nach wie vor ausschließlich über die 1155, Menüpunkt 1. Wird direkt nach dem Guthaben angesagt.
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Du hast keinen doppelten Bonus - die letzte CanCatch-Aktion war schon vorbei bevor der doppelte Bonus eingeführt wurde.
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Unterscheide zwischen Guthaben und aktiver SIM-Karte. Das Guthaben darf gar nicht mehr verfallen, sondern muss nach Vertragsende ausgezahlt werden. Das bedeutet aber nicht, dass die SIM-Karte ohne Aufladungen ewig aktiv bleibt. Und das steht auch in den von dir genannten FAQ:
Zitat
Ihr Guthaben ist prinzipiell unbegrenzt gültig. Sollte das Kundenverhältnis von Ihnen oder von uns aufgelöst werden, so haben Sie die Möglichkeit, eine Auszahlung des Restguthabens zu beantragen.
Ohne Aufladungen wird das Kundenverhältnis eben aufgelöst.
Davon abgesehen sind die AGB maßgeblich und nicht die FAQ.
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Schon klar, genau deswegen hab ich den Passus ja weggelassen, dass ich auf das Guthaben verzichte. Weil sobald ich sowas unterschreibe kann ich ja nix mehr machen. Und ablehnen darf der Anbieter die Portierung sicher auch nicht aus dem Grund. Aber genug Verzichtserklärungen (debitel, mobilcom, ...) enthalten diesen Passus noch und die Kunden unterschreiben das, weil sie wohl Ärger bei der Portierung vermeiden wollen.
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Also zumindest für T-Mobile Xtra kann ich nun definitiv bestätigen, dass man das Restguthaben auch bei einer Portierung auszahlen lassen kann.
Und bei simyo steht neuerdings(?) auch im Formular drin: "Ein eventuelles Restguthaben wird Ihnen nach erfolgreicher Rufnummernportierung auf Wunsch zu-rückerstattet."
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...und heute ist das Restguthaben doch auf meinem Konto eingegangen (trotz Portierung und Verzichtserklärung - allerdings habe ich den Passus mit dem Guthabenverzicht weggelassen gehabt). Musste nur nochmal per Mail die Persokopie und das angeblich verlorengegangene Schreiben einschicken.
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Der "Trick" ist nicht nötig - man kann ganz normal vom Einheitstarif direkt in den Basic wechseln. Kostet halt 5 EUR - das kostet es aber vom Einheitstarif in den Flat auch extra. Lediglich zwischen Basic und Flat fallen keine Wechselgebühren an.