Beiträge von iwanzwo

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Abwarten halte ich auch für sinnig. Innerhalb von 6 Wochen (ab Kenntnis des Umsatzes auf dem Konto) ist man ja auch bzgl. der Rücklastschrift auf der sicheren Seite. Ist bis dahin keine REALE Rückbuchung vorhanden, wird eben zurückgebucht.


    Werde Morgen bei meiner Spasskasse sicherheitshalber nachfragen wie lange die Möglichkeit besteht die Kohle zurückzuholen, das musste ich bisher noch nie tun.
    Auch ich kann das einige Wochen aussitzen und beim Zeitraum von 6 Wochen fällt ja das nächste Rechnungs- Abbuchungsdatum rein, denn auch im Juni habe ich einige Anrufe umgeleitet.

    evtl. hilf das den Juristen weiter . . . ich werde erst tätig wenn/falls mir die 445,- abgebucht werden.
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    AGB, die bereits wirksam in einen Vertrag einbezogen wurden, können nachträglich geändert werden. Die Änderungen müssen aber den Anforderungen des § 305 Abs 2 BGB genügen, um Vertragsinhalt zu werden.


    § 305 Abs. 2 BGB lautet:


    Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
    1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
    2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,


    und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.


    Schlosser, in: Staudinger, Kommentar zum BGB, § 305 Rn. 172 ff:


    "Grundsätzlich werden und bleiben AGB Vertragsbestandteil nur in der Gestalt, die sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatten. Später geänderte Fassungen können ohne neue Einigung auf früher abgeschlossene Verträge nicht angewandt werden (LG Frankfurt aM NJW 1991, 2842 – Kreditkarten). Kein Vermieter kann nach Abschluss von Mietverträgen eine Hausordnung “erlassen“ (LG Köln MDR 1959, 762). Wenn AGB das Problem ihrer eigenen Änderung (s Rn 174 f) nicht regeln, muss eine Einbeziehung geänderter Fassungen in früher abgeschlossene Verträge dem Abs 2 entsprechen ( Ulmer § 2 AGBG Rn 64; Freund, Die Änderung allgemeiner Geschäftsbedingungen in bestehenden Verträgen [1998] insbes S 68 Rn 39 ; Schmidt/Salzer D 100). Die Bitte, das Einverständnis mit der neuen Fassung zu erklären, muss aber nicht von Erläuterungen begleitet sein (Freund aaO 55 f). Allein die Tatsache, dass dem Vertragspartner des Verwenders eine neue Fassung zugeschickt wird, genügt für die Annahme von dessen Einverständnis auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht (OLG Karlsruhe DB 1966, 935; LG Frankfurt aM NJW 1991, 2842)."


    Der Verwender kann sich freilich einseitige Einzeländerungen seiner AGB vorbehalten, wenn ihre Zielsetzung hinreichend bestimmt ist ... Der Grundgedanke von Abs 2 verlangt aber, dass eine Änderung für den einzelnen Kunden nur wirksam wird, wenn sie ihm ausdrücklich mitgeteilt und wenn ihm gleichzeitig oder mindestens unverzüglich danach der Text der geänderten Bedingungen zur Kenntnis gebracht wird. Dies gilt auch da, wo die Einbeziehung handelsüblich ist."


    Es ist zwar möglich, dass die Verträge auch die Möglichkeit vorsehen, dass die AGB einseitig für bestehende Verträge geändert werden können (so etwa bei einem dauernden Geschäftsverbindungsverhältnis. Dann ist es aber trotzdem nicht möglich, die AGBs auf Sachverhalte vor der Änderung zu erstrecken; vielmehr gelten die neuen AGBs für den bestehenden Vertrag erst ab Inkrafttreten der neuen AGB, also nur "für künftige Geschäftsvorfälle" (Schlosser aaO Rn. 173). Aber auch dies setzt voraus, dass der Kunde Kenntnis von der AGB-Änderung erlangt hat:

    (Mausklick hier)


    Zitat aus obigem Link: "Wer in der Lage ist, sein Gerät häufig an die Steckdose oder den USB-Port zu bringen, sollte genau das tun: Aufladen, wenn man nach Hause kommt, im Auto an den Zigarettenanzünder anschließen und per USB aufladen, wenn man ins Büro kommt.


    Mehrere teilweise Entladungen mit regelmäßigem Nachladen sind erheblich besser für Lithium-Ionen-Akkus als eine vollständige Ladung. Einen teilweise geladenen Lithium-Ionen-Akku neu zu laden schadet nicht, denn es gibt hier keinen Memory-Effekt.


    Der Zeitraum, in dem ein Akku bei voller Ladung verbleibt sollte so kurz wie nur möglich gehalten werden. Andauernde hohe Spannung verursacht Korrosion, insbesondere bei erhöhten Temperaturen."

    Momentan kann ich mich zur Kontrolle meiner Mai-Rechnung nicht bei debitel einloggen, Seite ist momentan wegen Wartungsarbeiten gesperrt.
    Sollten jetzt auch bei meinem seit 11.2007 bestehenden Betrag die kostenlosen Rufumleitungen berechnet werden wird wohl mein Bruder (Dr.jur.) ein paar Zeilen aufsetzen.
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    Edit: Vorhin hat die Seite aufgemacht, Rechnungsbetrag gesamt 445,50 € :D


    Ich habe telefonisch über 0711-721-7000 mit Angabe der AGB-Seite reklamiert, die verständnissvolle Hotlinerin ging die letzten Rechnungen und die AGBs von 2007 mit mir durch und bemerkte auch dass jeden Monat nur der Kinder-€uro verbucht und abgerechnet wurde. Sie will/wollte den Vorgang an die Fachabteilung weiterleiten welche sich innerhalb 48 Stunden mit mir in Verbindung setzen wird/sollte.-


    Meinem Bruder.dr.jur. habe ich den Sachverhalt telefonisch mitgeteilt und alle Daten, Rechnungen usw. zugemailt. Sollte Debitel nicht einlenken werden die entsprechenden notwendigen Schritte eingeleitet.
    Die SIM wird jedenfalls momentan nicht mehr benutzt/verwendet.

    oemer mach das was Dir rentaric rät, schreibe sachlich, keine Unverschämtheiten oder Drohungen, die Verzweiflung von Vater und Schwester sollte erkennbar sein. Berichte bitte.


    Hoffentlich bringt €uch das den gewünschten Erfolg, solche Mammutrechnungen wurden kulanzmäßig schon des Öfteren auf eine erträgliche Summe reduziert.


    Beim nächsten Besuch im Ausland würde ich eine Prepaid-SIM wie D1 Xtra oder D2 Calla mitgeben/mitnehmen, unsere Vertrags-SIM bleiben auch immer in Deutschland.

    Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    bei Original o2


    korrekt !
    Beim Original - o2 Genion musste auch ich das Ankerhandy immer eingeschaltet lassen, beim Debitel Genion S ist/war das nicht mehr zwingend nötig. Seit 2008 hatte ich es immer ausgeschaltet und noch nie wurde 1 Cent für die netzinterne Weiterleitung berechnet.