-
Re: Drillisch
Zitat
Original geschrieben von drSeehas
Nein. Warum auch? Drillisch hat ja bisher seine AGB nicht zu meinen Ungunsten ausgenutzt, im Gegensatz zu anderen Drillisch-Produkten.???
Aber genau das habe ich doch geschrieben. Liest du eigentlich meine Beiträge richtig?
Und meine Vermutungen basieren auf sehr realistischen Annahmen, aber es ist wohl sinnlos, dir das näher zu erklären :-(congstar hat aber weder einen EVN noch kann man intern für 3 ct/min telefonieren. Wer das Prepaid braucht, landet im D1-Netz automatisch bei Drillisch.
Warum unterstellst du das dann bei "Maxxim" Liegen dir da konkrete Fälle vor? oder sind das auch wieder nur Vermutungen die aus deiner Sichtweise "realistich" sind. Denn in den AGB von Maxxim steht aus meiner Sicht absolut nichts drin, was für einen potenziellen Kunden ein erhebliches Risiko darstellt. Vorausgesetz, man erfüllt auch seine Verpflichtungen und läßt es z:B. nicht wegen Kontounterdeckung zur Rücklastschrift kommen. Da ist man dann selber schuld, wenn es Ärger gibt und nicht der "böse" Anbieter.
-
[QUOTE] Original geschrieben von mannesmann
Du hast schon eine komische Rechtsansicht. Wenn der Kunde strittigen Forderungen (Zahlung von Gebühren außerhalb des Prepaidguthabens) aus beispielsweise wirtschaftlichen Gründen nicht nach kommt, dann ist das nicht hinnehmbar. Wenn aber der Anbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen (Mobilfunkdienstleistungserbrinung) nicht nach kommt, dann "soll er das doch machen, dann geht man halt zum nächsten Anbieter. Es gibt doch genug Angebote." :gpaul:
Hast du schon einmal was von "pacta sunt servanda" gehört?
Naja, aber mit deiner Rechtsansicht bist du tatsächlich der perfekte Kunde von Drillisch, insofern kann ich die Gründe deiner Empfehlung jetzt nachvollziehen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ein Vertrag kann nun mal von beiden Seiten gekündigt werden, vom Kunden und auch vom Anbieter unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist, das ist ein Recht das beiden Seiten zusteht und hat nichts mit Vertragsbruch zu tun. Da habe ich keine komische Rechtsansicht.
-
Daran sieht man das es keinen Sinn macht, eine Diskussion über echtes oder unechtes Prepaid zu führen. Echtes Prepaid gibt es nach dieser Argumentation überhaupt nicht.
-
Da sieht man das man eine Unterscheidung zwischen echter Prepaid- und unechter Prepaid-Karte eigentlich nicht machen kann, wie es manche hier in den Foren tun. Echtes Prepaid gab es dann eigentlich noch nie, oder?
-
Goody.
Die nachträgliche und verzögerte Abrechnung, vorwiegend bei Datenverbindungen, (hatte technische Gründe) gab es lange Zeit, bei den klassischen Prepaidkarten der Netzbetreiber. Es konnte da ebenfalls ein Negativsaldo entstehen. In den AGB von "Xtra" konnte man auch nachlesen, daß so ein Negativsaldo auszugleichen ist. Was eigentlich auch nicht zu beanstanden ist. Sich zu Streiten ob eine Karte echtes oder kein echtes Prepaid ist, macht überhaupt keinen Sinn. Sich über Rücklastschriftgebühren aufzuregen ist ebenfalls abwegig, wer solche bekommt, ist doch selber schuld. Man kann doch dem Anbieter nicht anlasten, wenn eine Lastschrift wegen unzureichender Kontodeckung nicht eingelöst wird.
-
Laßt doch mal die Kirche im Dorf. Es ist doch klar, daß man alles was man genutzt hat bezahlen muß, auch einen negativen Saldo, wenn ich die Leistung in Anspruch genommen habe. Wer seine Schulden bezahlt für ausreichende Kontodeckung sorgt, der wird mit Rücklastschriften und daraus entstehende Gebühren nichts zu tun haben. Und wenn ein Anbieter sein Angebot kündigt, aus wirtschaftlichen oder einen anderen Grund, dann soll er das doch machen, dann geht man halt zum nächsten Anbieter. Es gibt doch genug Angebote.
Ps. Negativsaldo gab es früher sogar bei den klassischen Prepaid-Karten wie z.B. Xtra. War das dann auch kein klassisches Prepaid?
-
Diesen ganze Salat hier nochmal anzuführen, hättest du dir sparen können. Niemand wird doch Forderungen die zu Recht abgebucht werden, wieder zurückbuchen lassen und dann ein juristisches Verfahren auf sich zu kommen lassen. Wird was unberechtigtes abgebucht, dann holt man sich das Geld zurück. Im Wiederholungsfall entzieht man die Einzugsermächtigung. Man muß halt wissen was man tut, Forderung berechtigt oder nicht berechtigt prüfen und dann entscheiden ob man zurückbucht. Esgibt nichts sicheres als das Zahlen per Lastschrift. Laß dich mal bei einer VZ darüber aufklären. Die AGB von Penny sind nicht wesentlich anders als die von "Maxxim"
-
Zitat
Original geschrieben von MTT
Die Panik ist auch verfehlt - dann übernehmen den Job eben Supermärkte, Einzelhändler etc., bei denen die Post ebenfalls täglich abgeholt wird (meist nachmittags / frühabends).
Das Problem bislang ist ja eher, dass in Agenturen nicht das volle Leistungsspektrum der Post und v.a. in vielen Fällen keinerlei Kompetenz außerhalb des normalen Briefs besteht.
Was ich mit Postagenturen schon erlebt habe, paßt in kein Posting.
:p
MTT 
Alles anzeigen
In Zukunft soll es überhaupt keine posteigenen Filialen geben, sondern nur Agenturen. Laut Post soll es das aber keinen Einschnitt beim Service und beim Leistungsspektrum geben. Was stimmt da jetzt?
-
lart
Natürlich vergleicht man erst mal die Preise, bevor man sich ein Handy bestellt. Dafür gibt es ja Preissuchmaschinen wie z.B. guenstiger.de Amazon ist auch nicht immer günstig. Preis ist aber nicht alles, man sollte sich den Händler immer genau anschauen, AGB usw., Service nach dem Kauf spielt auch eine Rolle. Manchmal ist es besser man legt bei einem seriösen Anbieter ein paar Euro mehr hin, als nur ausschließlich nach den Preis zu schauen.
-
Zitat
Original geschrieben von Martin[mm]
Zu Amazon.de und Rechnung kann ich was beitragen. Amazon sichert sich bei Rechnungskauf einerseits ab, das man etwas Aufpreis zahlen muss und andererseits, das nach mehrmaligen Mahnungen Rechnungs nicht mehr angeboten wird. Ich hab bei Amazon auch mehrmals meine Rechnungen erst nach der zweiten Mahnung oder
des Mahnbescheids bezahlt und seitdem kann ich nicht mehr auf Rechnung bestellen.
Da kann man es aber auch Amazon nicht verdenken, wenn du deine Rechnung erst nach der zweiten Mahnung oder gar erst nach Mahnbescheid zahlst, daß sie in diesen Fall nicht mehr auf rechnung liefern.