Allzuviel gibt es da auch nicht. Mir fällt noch "GAD" ein. http://www.gad.de
Beiträge von bernbayer
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Original geschrieben von johnnyt
sag ich doch...
so long&greetz
JohnnyT
Ps Rufumleitungen von solomo zu maxxsim gelten zur zeit noch als community tarif, oder?
Ja. Von "Solomo" zu allen Anbietern im Virtuellen "Vistream-Netz"
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Also, alle 3 Monate mindestens 1 kostenpflichtiges Gesspräch zu führen, damit Karte nicht stillgelegt wird, ist jetzt auch wieder nicht so gravierend, daß müßte eigentlich doch jeder Nutzer schaffen.
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Original geschrieben von johnnyt
ich weiss
kenn ihn ja sogar ganz gut...doch er hat öfter mal mit den jungs von united zu tun.
so long&greetz
JohnnyT
Ps Da das angebot ja auf der vistream plattform realisiert wird, sollte es doch ohne probleme möglich sein?!
OK. Aber "Maxxsim" gehört zu "Globalsim" und nicht zu "United"
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Original geschrieben von johnnyt
Cesmeci & Henning:könnt ihr mal klären, ab wann es bei maxxsim auch eingehende nummernportierungen geben wird? an sich wäre das nämlich die perfekte karte für mich, doch ohne meine nummer geht es leider nicht.
thanx&greetz
JohnnyT
"henning" gehört doch nicht zur Fa. Globalsim. Er ist ein allseits bekannter Mobilfunk-Journalist.
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Hier mal ein herzliches Dankeschön für die Zusammenstellung der Tarife aller "Vistream-Anbieter".
Gruß
Bernbayer
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Habe meine Globalsim gestern aktiviert, seit heute ist sie freigeschaltet, ein- und ausgehende Gespräche funktionieren wieder.
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Schau dir mal "Alf-Banco" an. Es gibt dort auch eine kostenlose Version. Die Kaufversionen gibt es ebenfalls sehr günstig. http://www.alf-banco.de
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Kann seit heute mit meiner "Globalsim" wieder telefonieren. Funktioniert wieder für ein- und abgehende Gespräche. Bei einen Anruf ins deutsche Festnetz werden aber zunächst 39 cent min. statt 19 cent verrechnet. Vermute mal, daß dies so wie früher ist, da wurde zuviel berechneter Betrag am nächsten Tag wieder richtig gestellt.
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Original geschrieben von Tipsy
Den Begriff "Kenntniss" kennt kein deutsches Gesetz, dabei sind Richter doch an selbiges...
Genau so ist es. Wer einen Mahnbescheid verschickt, muß nachweisen können, daß er seine Leistung auch in Rechung gestellt hat. Mit einen einfachen Brief per Post kann er das nicht beweisen.